Dies ist eine Diskussion zu Defekte Geräte Einbau- / Reparatur usw. innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Defekte Geräte Einbau- / Reparatur usw. mich interessiert mal eine generelle Frage: Wir nehmen einmal an, dass ein Händler eine HDD verkauft, die defekt ist. Dem Kunden fällt der Schaden nach zwei Wochen auf und er tauscht sie gegen ein neues Gerät aus. Auch dieses zweite Gerät funktioniert von Anfanf an nicht so, wie das Gerät eigentlich sollte, sodass ein Arbeiten mit dem Gerät nicht möglich ist, Fehler werden aber nicht vom Betriebssystem gemeldet, sodass nicht genau lokalisiert werden kann, was nicht funktioniert. Der Kunde entscheidet also, seinen PC hinsichtlich des Problems beim Händler prüfen zu lassen. Bei diesem kostenpflichtig durchgeführten Test, ob der PC als Fehlerquelle in Frage kommt, scheint das betreffende Gerät aber physisch (Speicherkapazität, Zugriff usw.) i.O. zu sein. Auch beim betreffenden PC werden keine Mängel oder Fehler festgestellt. Ohne, dass auf einen bestimmten Fehlercode hingewiesen wird, wird daher seitens des Händlers "vermutet", dass der Fehler am Steckplatz des Mainboards des Kundenpcs zu suchen und dieses auszutauschen sei. Der Kunde reagiert skeptisch und entscheidet sich für eine andere Variante, bei der die Festplatte in ein externes Gehäuse und dann als externe USB Platte genutzt werden soll. Damit sind alle Teile, mit der das Gerät in Berührung kommt neu und vom Händler. Trotz Versprechens des Händlers, das Gerät würde jetzt funktionieren, tritt derselbe Fehler wieder auf, wodurch ein Arbeiten mit der HDD unmöglich wird. Der Kunde bringt darauf hin die Platte zurück. Was hätte er jetzt für Möglichkeiten? Dürfte er sein Geld (für die Ware, die Checks und den Umbau) komplett oder in Teilen zurück verlangen? Immerhin hat ein zweimaliges Nachbessern nicht geholfen. Muss er dem Händler erneut (aus Sicht des Kunden dritten Mal) die Möglichkeit geben, das Gerät zu prüfen, immerhin ist doch eine "Nachbesserung" zweimal erfolgt? Ich danke für die Aufmerksamkeit. tikaud |
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