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Datenveränderung - Zeugenaussage verlangt

Dies ist eine Diskussion zu Datenveränderung - Zeugenaussage verlangt innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 19:49
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Datenveränderung - Zeugenaussage verlangt

Nehemn wir an, jemand wird als Zeuge im Delikt der Datenveränderung geladen und diese Person weiss durch telefonische Rücksprache mit dem LKA worum es geht und ist sich bewusst, dass der "Täter" er selber ist.

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Der Anzeigende, nennen wir ihnen B, stellt auf einer öffentlichen Internetplattform kostenfrei eine Erweiterungen für ein Onlineshopsystem bereit und vergisst dabei seine perönlichen Zugangsdaten zu seiner Datenbank zu entfernen. Person A, die als Zeuge geladen wird, läd sich diese Erweiterung runter und bemerkt die Zugangsdaten. Da es sich um Zugnagsdaten eines Live-Systems handelt, erstellt A einen Kundenzugang mit einem fiktiven Namen und seiner realen eMail-Adresse. Durch zuhilfenahme des Benutzernamens und des Passworts aus der Erweiterung räumt sich A ohne großes technisches Know-How aus Neugier selber Administrationsrechte im System ein - schaut sich ein wenig im System um, ändert bis auf die Administrationseinräumung jedoch nichts.

Eine Datenänderung wurde demnach ausschließlich vorgenommen um Adminrechte zu erlangen.

Person B erstattet Anzeige bei der Polizei und gibt dabei die IP-Adresse von A an, die vom Shopsystem protokoliert wurde. Das LKA übernimmt den Fall.

Nun die Frage: Sollte A bei der Zeugenaussage einräumen, dass er, durch die grobe Fahrlässigkeit von B, tatsächlich etwas am System ändern konnte und auch geändert hat, oder lieber so tun als hätte er von nichts eine Ahnung? IP- und eMai-Adresse (bei einem großen Anbieter) weisen ja auf A hin.

Eine weitere Frage wäre, ob B überhaupt die IP-Adressen jeglicher Kunden bei jedem Log-In aus datenschutzrechtlichen Gründen hätte aufzeichnen dürfen. Denn in den Datenschutzbestimmungn Bs heißt es dazu:
Zitat:
Personenbezogene Daten [...] erheben wir nur, soweit wir diese für die Bearbeitung von Vertragsabwicklungen und für die Erbringung vertraglicher Leistungen benötigen. Die Erhebung der Daten erfolgt ausschließlich in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang.
Dies trifft auf A allerdings nicht zu, denn die IP-Adresse wurde gespeichert obwohl dieser die Daten gar nicht zur Verfügung stellte. Oder übersieht A dabei etwas?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 23:16
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AW: Datenveränderung - Zeugenaussage verlangt

man braucht nicht zur vernehmung bei der polizei erscheinen. und es wäre sicher besser, das auch nicht zu tun, sonst redet man sich um kopf und kragen.

ip-adressen lassen auf einen anschluss schließen, nicht aber zweifelsfrei auf einen bestimmten benutzer - schließlich könnte ja jemand den anschluss des täters angezapft haben oder ein freund oder ehefrau, wasweißich. für eine verurteilung muss aber zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der beschuldigte auch wirklich der täter ist. anhand von nur einer ip ist das nicht möglich.

in wie weit die mail-addi eine zweifelsfreie identifikation zulässt, kann ich nicht sagen.

ich würde keine aussage machen und hoffen, dass sich das damit erledigt. falls nicht, lieber ne anwältin einschalten, die dann zunächst mal akteneinsicht nehmen kann, so dass man weiß, was überhaupt bekannt ist. und nach rücksprache dann eine aussage machen oder eben nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 12:38
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AW: Datenveränderung - Zeugenaussage verlangt

Ich würde besser nicht dahin, schließlich MUSS man nicht.
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