Dies ist eine Diskussion zu Datenbankbackup - wer ist verantwortlich? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Datenbankbackup - wer ist verantwortlich? eine Frage zu Datenbankbackups.. angenommener Fall: vor langer Zeit - sagen wir mal vor ca. 5-6Jahren - hat ein Schüler A, der in einer Schülerfirma (als Verein eingetragen)tätig war, einem "Kunden X" eine Homepage erstellt. Der Kunde hatte einen Webspace bei einer Fremdfirma Y, wo dieser Schüler die Homepage draufgespielt hat. Jahrelang lief alles gut und irgendwann wünscht der Kunde eine Erweiterung und der Schüler A, der inzwischen aber nicht mehr Schüler ist, sondern inzwischen ein eigenes Kleingewerbe angemeldet hat, erweitert die Homepage nach den Wünschen des Kunden X... spielt wieder alles auf den Webspace, der bei Firma Y auf dem Server liegt. dann geht der Server der Firma Y kaputt und die Homepage des Kunden X steht nicht mehr zur Verfügung. A bietet an, die Homepage auf den Server von A aufzuspielen udn Kunde X ist einverstanden. Nun taucht ein Problem auf, denn A hat lediglich Dateibackups aber keine Datenbankbackup. Firma Y mit dem kaputt gegangenen Server kann auch kein Datenbankbackup liefern.... nun erwartet Kunde X, dass A die Homepage auf eigene Kosten komplett neu erstellen soll, da Kunde X der Ansicht ist, dass Schüler A ein Datenbankbackup hätte haben müssen. die Frage ist nun: wer ist eigentlich für so ein Datenbankbackup verantwortlich? derjenige, dem der Webspace gehört oder derjenige, der die Homepage erstellt hat? oder sogar die Firma Y, auf deren Server die Homepage lag? muss A wirklich kostenlos die kompletet Homepage neu erstellen? gibt es irgendwo etwas Nachlesbares, wo genau drin steht, wer wofür verantwortlich ist bzw. bei Problemen verantwortlich gemacht werden kann freue mich auf konstruktive Antworten |
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| AW: Datenbankbackup - wer ist verantwortlich? Zitat:
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oder in der Wikipedia unter Vertrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Datenbankbackup - wer ist verantwortlich? danke für die schnelle Antwort Zitat:
Verbindungen bestanden meist per Mail .. zuerst an die Schülerfirma und dann einmal später mit A als dieser schon ein Kleingewerbe angemeldet hatte.. in der Mail an die Schülerfirma tat Kunde X kund, dass er sich eine Homepage wünscht... die Schülerfirma hat dann einen Mitarbeiter, nämlich Schüler A damit beauftragt bzw. die Schüler haben ja alles selber verwaltet... A hat dann die Homepage erstellt...nach Wünschen von Kunden X..hat dessen Daten und Texte integriert und dann die Homepage auf den Webspace des Kunden, der auf dem Server von Firmer Y lag, rübergezogen... also bestand demnach nur ein "mündlicher" Vertrag, eine Homepage zu erstellen... keine Absprachen bzgl. einer "Absicherung" der Daten... Zitat:
Kunde X war Kunde bei Firma Y mit dem Server ...nach Fertigstellung der Homepage hatte A nichts mehr mit Firma Y zu tun und lange Zeit auch nichts vom Kunden X gehört... verstehe ich das richtig, dass demnach die Firma Y mit dem Server dafür sorgen müsste, dass ein Datenbankbackup vorhanden ist? was nun, wenn dessen Server also kaputt geht und damit sämtliche Daten weg sind..auch kein Datenbankbackup mehr vorhanden ist? müsste dann die Firma Y die Kosten für die Neuerstellung der Homepage übernehmen? siehe oben... steht nirgends etwas... nun weiß ich nicht, wie die AGBs von Firma Y mit dem Server aussehen bzw. aussahen... Zitat:
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| AW: Datenbankbackup - wer ist verantwortlich? Wenn die Firma nichts Schriftliches hat, wie will sie dann ihren vermeintlichen Anspruch geltend machen? Möglicherweise hätte der sachkundige A die Firma Y darauf hinweisen sollen, dass Backups wichtig sind und auch sicherer Serverspeicherplatz mit Datenbankbackups durchaus sinnvoll. Hat sich Y denn den Anbieter selbst ausgesucht oder wurde er von A empfohlen?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Datenbankbackup - wer ist verantwortlich? Hi, Zitat:
A hat die Homepage für Kunde X erstellt und auf den Server von Firma Y gelegt... A hat die Firma Y damals ebenfalls für die eigene Homepage gehabt und bis dahin gab es nie Probleme, weshalb A die Firma Y guten Gewissens an Kunden X empfehlen konnte... Firma Y mit dem Server hatte ja scheinbar Datenbankbackups gemacht, aber die sind nach dem Servercrash alle ebenfalls weg.. nichts mehr vorhanden... Kunde X möchte aber natürlich seine Homepage wiederhaben.... Da Firma Y nun keinen Server mehr anbietet, hatte A dem Kunden X angeboten die Homepage auf seinen , also den Server von A zu legen, den sich A inzwischen angeschafft hat.... aber da Firma Y keine Datenbankbackups mehr liefern kann, die ja der entscheidende Teil einer HP sind, würde dies somit bedeuten, dass immens viel Arbeit in die neue Erstellung der Homepage gesteckt werden müsste... Kunde X will für diese Arbeit aber nichts bezahlen udn ist der Ansicht, dass A die Erstellung der Homepage also umsonst machen müsste... wenn ich das bisher richtig verstanden habe, dann kann dies Kunde X aber gar nicht verlangen, da die Datensicherung niemals ein offensichtlicher Vertragsbestandteil zwischen A und Kunden X war.... fraglich wäre also, ob Firma Y, die ja ein Backup hatte aber nicht mehr darauf zurückgreifen kann wegen des Servercrashs, ob Firma Y die entstehenden Kosten für die neuerstellung der Homepage tragen müsste, denn irgendwer muss ja für die Kosten auf grund des Arbeitsaufwandes aufkommen... niemand arbeitet gerne umsonst... |
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| AW: Datenbankbackup - wer ist verantwortlich? Zitat:
Zitat:
Niemand arbeitet gerne umsonst und man kriegt auch nichts umsonst. Und deswegen kann A dem X jetzt ein tolles Angebot unterbreiten: die Neugestaltung der HP und als zusätzliche Option: Datenbankbackups - kostet natürlich, das ist klar.
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