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Darf man Windows-Lizenzaufkleber verkaufen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf man Windows-Lizenzaufkleber verkaufen? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2006, 17:52
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Question Darf man Windows-Lizenzaufkleber verkaufen?

Hallo Forum

Hersteller wie z.b. dell und viele andere liefern mit ihren Rechnern "echte" windows-lizenzen aus, also keine an die harware-gebundene versionen, die betriebssystem-cd hat dann zwar den Herstellernamen aufgedruckt enthält jedoch ein normales windows welches sich auf jedem rechner installieren und mit dem key vom Aufkleber auch aktivieren lässt, ist also keine "recovery-cd" o.Ä.

Wenn man jedoch gar kein Windows auf seinen Rechnern einsetzt, darf man dann den Windows-Lizenzaufkleber von einem Rechner abknibbeln und privat weiterverkaufen, incl der betriebsystem-cd und dem kleinen windows-erste schritte-heftchen das man noch dabeibekommt?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2006, 10:56
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AW: Darf man Windows-Lizenzaufkleber verkaufen?

Ich möchte meinen, dass da bestimmt irgendwo kleingedruckt draufsteht, dass man es nicht weiterverkaufen darf. Musst mal die CD, das Infoheftchen und ggf. den PC-Kaufvertrag, falls schriftlich vorhanden, bzw. die AGBs vom Verkäufer untersuchen, ob da was zu drinsteht.

Wenn es keine Infos dazu gibt, heißt das wohl vermutlich, dass man es weiterverkaufen darf, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass Microsoft da bestimmt einen Riegel vorgeschoben hat. Ich würd lieber doppelt und dreifach gucken, ob nicht doch irgendwo steht, dass der Weiterverkauf verboten ist, bevor ich's verkaufen würde...
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2006, 19:14
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AW: Darf man Windows-Lizenzaufkleber verkaufen?

Hallo,
schau dir mal folgende urteile an : LG-Hamburg ( hier ging es um lizenz mit Original-CD _Microsoft ) und zum anderen OLG München ( hier ging es um eine download-lizenz ).
bin kein jurist . kann nicht beurteilen, ob dir mein hinweis etwas bringt.
gruss Ulrich_001
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  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2010, 13:31
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AW: Darf man Windows-Lizenzaufkleber verkaufen?

Ich kann zwar kein Urteil und keinen $ angeben, aber ähnliche Gegenstände werden bei einem großen Internetversteigerer in großen Stückzahlen angeboten.

Wenn das ungesetzlich wäre würde man das bei der Plattform sperren.

Da ja auch die Original CD mitgegeben wird (und keine Kopie mit einer Abschrift des Codes) zurückbehalten wird, sehe ich keine Probleme. MS kann aber davon erfahren, wenn die Software bereits einmal installiert war und ein Zugang zum Internet bestand. Dann könnte es eine Rückfrage geben.

pauline
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  #5 (permalink)  
Alt 26.05.2010, 13:36
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AW: Darf man Windows-Lizenzaufkleber verkaufen?

Zitat:
Zitat von KieserFiller Beitrag anzeigen
darf man ... betriebsystem-cd und ... windows-erste schritte-heftchen das man noch dabeibekommt [weiterverkaufen]?
Ja.

Zitat:
welches sich auf jedem rechner installieren und mit dem key vom Aufkleber auch aktivieren lässt
Für eine gesetzestreue Benutzung der Original-CD ist es nicht erforderlich, erst noch eine "Aktivierung" der Software durchführen zu müssen. Umgekehrt kann sich der Rechteinhaber nicht gegen eine Benutzung der Original-CD wenden mit dem Argument, der CD-Benutzer sei nicht im Besitz eines PCs mit einem Aufkleber.

Zitat:
darf man Windows-Lizenzaufkleber von einem Rechner abknibbeln und privat weiterverkaufen
1. Wenn man sich jemandem gegenüber freiwillig vertraglich verpflichtet hätte, dies sein zu lassen, dann könnte der Vertragspartner diese Mißachtung der Vertragsabsprache sanktionieren.

2. Der Aufkleber könnte vielleicht als urheberrechtlich geschütztes (Kunst-)Werk anzusehen sein (eher fraglich). Dann steht einem Weiterverkauf dieses Exemplars urheberrechtlich nichts im Wege, wenn das (Weiter-)Verbreitungsrecht des Rechteinhabers an dem "Aufkleber-Kunstwerk" gemäß § 17 UrhG dadurch erschöpft ist, daß es vom Rechteinhaber in den Verkehr gebracht worden ist.

3. Der Aufkleber könnte vielleicht ein markenrechtlich geschütztes Zeichen tragen, d.h. ein "Kennzeichnungsmittel" im Sinne von § 14 MarkenG sein. Nur "im geschäftlichen Verkehr" dürfte es dann nicht zu Kennzeichnungszwecken benutzt werden (und auch nicht besessen/weitergegeben werden, wenn zu befürchten wäre, daß damit Markenrechtsverletzungen begangen würden.)

"Im geschäftlichen Verkehr" wäre der Weiterverkauf einer Original-Markenware "eigentlich" nicht mehr markenrechtlich zu unterbinden; das exklusive Recht zur Markenzeichenbenutzung ist mit dem erstmaligem Inverkehrbringen eines Markenwarenexemplars erschöpft, § 24 MarkenG. Dies gilt aber nur für den Weitervertrieb unversehrter Markenwaren. "Im geschäftlichen Verkehr" könnte sich der gewerbliche Weiterverkäufer abgetrennter Original-Marken-Ettiketten daher nicht darauf berufen, daß das Weiterverkaufsrecht des Markeninhabers mit dem Verkauf seiner Markenware "erschöpft" sei.

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