Dies ist eine Diskussion zu Cyberspionage innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Cyberspionage Person A ist bekannt, dass es sich um Person B handelt, da diese sich bereits mehrere Male verplappert hat. Was hat Person A für Möglichkeiten um gegen Person B vor zugehen? Reicht eine Anzeige, oder werden weitere Beweise benötigt? Wenn weitere Daten benötigt werden, was wäre rechtens? Würde es z.B. reichen, wenn man einen Datenverlauf vortäuscht und per Video aufnimmt, und dann zum Ort fährt, welcher angegeben wurde (im simulierten Datenverlauf) und schaut, welche Person(en) dort auftaucht/en? Der Keylogger ist noch auf dem PC von Person A aktiv, und sendet weiter fleißig Daten an Person B. |
| |||
| AW: Cyberspionage Bei der Polizei gibt es Spezialisten für alle Fälle von § 202a Ausspähen von Daten und § 202b Abfangen von Daten laut StGB Fünfzehnter Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs. Wenn die den PC untersuchen, werden sie sicher bessere Beweise finden als durch ein obskures Manöver, bei dem Keiner beweisen oder widerlegen kann, ob nicht ein Dritter per Brief oder Anruf in den Wald gelockt worden ist statt durch einen Keylogger. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Cyberspionage Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||
| AW: Cyberspionage Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Cyberspionage Und wie sieht es aus, wenn Person A eine Anzeige stellt? Wird dann der PC beschlagnahmt? Wie sieht es aus mit evtl. Schlüsselwörtern, wie Marihuana etc.? Person A hat wohl mal drüber geschrieben, was genau ist nicht bekannt. Ist es für die Ermittler relevant? Oder kümmen diese sich "Nur" um die Spionage? |
| |||
| AW: Cyberspionage Sogenannte "Zufallsfunde" müssen ebenfalls strafrechtlich beachtet und eine völlig andere Straftat als die ursprüngliche, auf die die Funde hinweisen, verfolgt werden. Iss wie wennze beim Feuerlöschen eine Leiche findest. Da kannze auch nich sagen: "Das geht Sie aber nichts an, deshalb habe ich Sie nicht gerufen!" Bagetelldelikte müssen aber nicht verfolgt werden - dazu gehören meines Wissens auch Texte über Canabisprodukte unter 6 Kilobyte! (Je nach Bundesland) Hätte ich sowohl einen Keylogger als auch für mich strafbare Sachen auf dem PC, würde ich meine legalen Daten sichern und den Rest einem sicheren Formatierungsprogramm unterziehen - wobei der Keylogger auch eine einfache systemimmanente Formatierung kaum überleben würde ... Meine illegalen Daten allerdings schon, teilweise - die oben geschmähte "polizei als "dein freund und helfer"" könnte da sicher Teile rekonstruieren. Alternative für Faule: Neuen PC kaufen, oder gebrauchten für 40,- nur für das Internet. Denn nur so kommt der Keylogger ja an meine Daten. Meine illegalen Hanffantasien (oder Dealer-Buchhaltung?) habe ich dann immer noch auf dem Offline-PC. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Cyberspionage Zitat:
http://ingeb.org/Lieder/ichstehe.htmlist ein keylogger auf einem privaten pc ggf auch ein bagatelldelikt ? (ich möchte im vorfeld schon mal auf die meinung von @tom hierzu großzügig verzichten) aber ich kenne fälle, da stehen dann schon mal beweisrelevante infos 3 jahre unter verschluss und es tut sich erstmal gar nichts ... und @tom kann sicher beispiele aus der praxis für seine theorie beisteuern ... evtl kennt ja die polizei den keylogger schon ? http://www.bundesverfassungsgericht....bvr037007.html
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||
| AW: Cyberspionage Um was für einen Keylogger handelt es sich (Hardware oder Software?)? Und was bezweckt B damit? Welcher Schaden ist dem A entstanden oder könnte noch entstehen? Möglicherweise handelt B ja nur aus einer krankhaften Persönlichkeit heraus und nicht um dem A z.B. finanziell zu schaden? Vielleicht hat sich die Zeit ja geändert, aber ich glaube kaum, dass die Polizei da groß helfen kann, geschweige denn die Kompetenzen dafür hat. Von der Fachwelt wird die Polizei regelmäßig belächelt. Und wenn es um "Pillepalle" geht wird sowieso kaum was passieren. Ich selbst habe noch nie erlebt, dass eine Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen anstellt, wesentlich wahrscheinlicher ist eine Einstellung aus Mangel an Beweisen. Wenn kein Schaden da ist würde ich mir jedenfalls sehr gut überlegen, ob ich meinen Rechner der Polizei anvertraue, dafür meinen PC für Wochen oder gar Monate weg gebe und eventuell sogar noch eine Anzeige wegen Drogen- oder Urheberrechtsdelikten riskiere. Zumal alles im "grünen Bereich" ist, wenn man weiß, dass man belauscht wird. Wenn man das unbedingt zur Anzeige bringen will, dann sollte man meines Erachtens selbst Beweise sichern. Dazu würde ich erst mal die Festplatte klonen und die Kopie in den Schrank legen. Den Netzwerkverkehr kann man mit geeigneten Tools überwachen. An die IP einer Person kommt man natürlich nur über Ermittlungsbehörden, da die Provider diese Daten nicht heraus geben. Da aber auch Cyberkriminelle in der Regel ganz "weltliche" Absichten haben (Banking-Daten, Industriegeheimnisse, voyeuristische Schnüffelei in persönlichen Mails und Bildern) könnte man dem Täter auch eine Falle legen. Fraglich ist ja sowieso, ob eine Strafbarkeit vorliegt. Vermutlich schon, aber es wäre doch interessant zu wissen, wie dieser Keylogger (ob nun Hard- oder Software) auf den PC oder in das Netzwerk des A gekommen ist. Möglicherweise ist das Netzwerk bzw der Rechner von A ja auch gar nicht gegen Eindringlinge abgesichert? Die bisherigen Angaben sind jedenfalls völlig unzureichend.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) Geändert von 2much (13.06.2011 um 17:06 Uhr). |
| |||
| AW: Cyberspionage mal ganz off topic: Zitat:
telekommüberwachung hats doch wegen verbrechensbekämpfung immer schon gegeben, nur mit beschluss von ner richterin oder nem richter. wüßte jetzt nix, was sich wegen terror etc. da dran geändert hätte? ich dacht vorratsdatenspeicherung wär sowieso verfassungsmäßig gekippt? |
| |||
| AW: Cyberspionage Sorry, gehörte da nicht so recht hin. Eigentlich wollte ich nur sagen: der Regierung (und damit der Polizei) ist nicht mehr zu trauen. Und ich glaube auch nicht, dass die Polizei da einen ihrer drei wirklich guten Experten bemüht, bloß weil da ein Nachbar den anderen mittels Keylogger ausspioniert. Die hatten doch bis vor kurzem noch Lumpen an und nicht mal anständige (digitale) Funkgeräte! Ich kann mich daran erinnern, dass Kollegen mal eine Morddrohung per Mail zur Anzeige gebracht haben. Was ist passiert, außer dass die ratlos geguckt haben? Nichts Außerdem könnte jeder so einen Keylogger installiert haben, das ist dem Täter vielleicht gar nicht so leicht nachzuweisen. Umso leichter nachweisbar sind aber Urheberrechtsdelikte und je nach Datenbestand auch andere Dinge, z.B. über Marihuana-Konsum. Also ich würde das Risiko nicht eingehen wollen, zumal kaum was dabei herum kommen wird. Wenn man schon weiß, dass ein Keylogger drauf ist, dann entfernt man den einfach und basta. D.h. sicherheitshalber sollte man das komplette System neu aufsetzen. Ich vermute aber stark, dass der Keylogger nur vermutet wird.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios