Dies ist eine Diskussion zu Computersabotage und Ansprüche innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Computersabotage und Ansprüche angenommen eine Gruppe Freunde mietet einen Serverstellplatz in einem Rechenzentrum und stellen ihren eigenen Server da rein. Auf diesem Server könnten etwa Chatdienste zur "Erweiterung" eines Forums gehostet werden. In diesem Forum könnte es jetzt einen Nutzer A geben, der ständig auf Streit aus ist und irgendwann aus dem Chatroom gebannt wird. Sagen wir ein Unbekannter schiebt über eine Sicherheitslücke einen Virus auf den Server, der dort durch übermäßigen Datentransfer oder ähnliches die Festplatte zur Aufgabe zwingt, riesige Mengen an Traffic verursacht und dann zum Ausfall des Servers führt. Dabei werden durch den Plattenschaden alle Beweise vernichtet. Die Gruppe entscheidet sich einen neuen Server ins Rechenzentrum zu bringen, welcher am nächsten Tag wieder Opfer eines Angriffs wird. Diesmal jedoch sind die Logfiles noch erhalten und die Spuren/IPs können zweifelsfrei Nutzer A zugeordnet werden. Die Gruppe vermutet, dass der erste Angriff auch auf A's Konto geht, kann es aber nicht beweisen. Sie kennen auch nicht den Namen oder die Anschrift von A, nur seine IP. Der Gruppe ist außerdem ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden, zum einen durch die zerstörte Festplatte, zum anderen durch die Fahrtkosten ins Rechenzentrum und die Gebüren (Serverneustart, Traffic und ähnliches). Der Provider und die Polizei zeigen sich natürlich in diesem Szenario auch als unkooperativ. Kann die Gruppe hoffen den Täter zu finden und das Geld zurückzubekommen? Oder würde solch ein Fall unter "geringfügig" fallen und damit nicht weiter verfolgt werden? Vielen Dank schonmal im Voraus, hilfesuchender2 |
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| AW: Computersabotage und Ansprüche Wenn der Staatsanwalt kein öffentliches Interesse bekundet, kann man den seltenen Weg der Privatklage beschreiten. Bei Sachbeschädigung. Ob Datenveränderung und Computersabotage dies auch ermöglichen, ergibt sich möglicherweise aus diesem Text. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Computersabotage und Ansprüche Vielen Dank schonmal, würde denn die Chance auf staatsanwaltliche Beachtung steigen, wenn sich solche Angriffe häuften? Die Gruppe in diesem Szenario rechnet nämlich mit weiteren Angriffsversuchen. Was würde passieren, wenn Nutzer A noch minderjährig wäre? Sagen wir mal frühes Teenageralter. Könnte die Gruppe ihm gegenüber überhaupt Ansprüche geltend machen oder müsste man sich dann an die Anschlussinhaber halten? Und eine letzte Frage: hätte die Gruppe irgendwie die Möglichkeit an persönliche Daten des Verursachers heranzukommen? Man möchte sich nämlich wenn möglich außergerichtlich einigen. Vielen Grüße, hilfesuchender2 |
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| AW: Computersabotage und Ansprüche Strafrechtlich verantwortlich ist man erst ab 14. Für Schäden haften kann man schon früher müssen. Nach einer Strafanzeige kriegt man meist nach einiger Zeit den Zwischenstand von der Polizei, also auch die Daten des mutmaßlichen Täters. Dann kann man von einer Strafanzeige absehen und versuchen, sich gütlich mit dem zu einigen oder zivilrechtlich gegen ihn vorgehen (Schadensersatz). So machen es jedenfalls die Urheberrechteinhaber, die meist keinen in den Knast bringen wollen, sondern, dass der das unterlässt, was er macht, und dass er den Schaden bezahlt (und den abmahnenden Anwalt, was oft das Hauptmotiv ist :-)). Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Computersabotage und Ansprüche Hallo, danke für die Antwort! Wenn ich das richtig verstehe, dann würde das bedeuten, dass die Gruppe in jedem Fall an die Daten herankommt, wenn sie die Polizei einschaltet - unabhängig davon, ob der Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit nichts von dem Fall wissen will? Die Gruppe könnte also ohne weiteres die Ermittlungsergebnisse der Polizei abwarten und, wenn diese vorliegen, entscheiden ob man versucht die Angelegenheit im Sinne beider Seiten zu regeln oder ob man rechtliche Schritte einleitet? Entschuldige die dumme Frage, aber in diesem ganzen Jungle blicke ich noch nicht so wirklich durch. Viele Grüße, hilfesuchender2 |
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| AW: Computersabotage und Ansprüche So schaut's aus, wenn ich mich nicht irre. Schaden kann es sicher nicht, selbst noch mal anzurufen, wie weit die Sache gediehen ist und ob man schon mal die Daten des Beschuldigten haben könnte. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| computersabotage, sachbeschädigung |
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