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Computerbetrug - Wohnung durchsucht - und nun??

Dies ist eine Diskussion zu Computerbetrug - Wohnung durchsucht - und nun?? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 15:46
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Computerbetrug - Wohnung durchsucht - und nun??

Hallo.
Folgender fiktiver Fall beschäftigt mich.

Person A hat sich Anfang 2009 legal ein PC-Spiel ( CD + Umverpackung) für sagen wir mal 20 Euro erworben. Person A hat das Spiel dann ein wenig gespielt, aber es hat der Person nicht gefallen.
So machte sich Person A daran und hat nur den Key des Spiels in einem Forum Mitte 2009 für vielleicht 10 Euro verkauft.
Nehmen wir an, heute morgen hätten Zivilfahnder vor der Tür gestanden mit einem Schreiben des Gerichtes in der Hand und wollten eine Durchsuchung durchführen, bzw. PC's und Laptop beschlagnahmen.
Person A befindet sich aber zur Zeit mit bei Person B in der Wohnung, der auch alle elektrischen Geräte gehören (Kaufbelege vorhanden).
Angenommen, die Zivilfahnder wären dann mit Person A in seine eigene Wohnung gefahren und hätten dort einen "ausgeschlachteten" PC, der als Server für Online Games dient und einen Laptop beschlagnahmt, wo sich nur ein Betriebssystem drauf befindet und sonst nichts.
Person A hätte den Zivilfahndern auch unterschrieben, die Sachen beschlagnahmen zu dürfen, nichts gegen die Durchsuchung gehabt zu haben usw.

1. ) Was würde Person A nun als Strafe bekommen? Person A (vielleicht 32 Jahre) ist nicht vorbestraft, noch anderweitig irgendwie mal aufgefallen.
-- Haftstrafe, (wie lange)??
-- Geldstrafe, (wieviel)??
-- sonstiges, (was?)

2.) Wie lange würde das nun dauern, bis Person A die Sachen wieder bekommt?

3.) Bestünde die Möglichkeit, dass die Zivilfahnder noch mal wiederkommen um den PC und den Laptop von Person B (so ungefähr 29 Jahre) (auch ohne jegliche vorbestrafung oder sonstige auffäligkeiten) auch zu beschlagnahmen?
Denn Person A und Person B sind seit 2008 miteinander liiert, was sicherlich einfach für die Behörden nachzuvollziehen wäre, denn angenommen Person A hätte sich Anfang 2009 bei Person B mit Zweitwohnsitz gemeldet und das seitdem auch nicht geändert.

Vielen Dank für Eure Antworten.
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Alt 25.08.2010, 21:29
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AW: Computerbetrug - Wohnung durchsucht - und nun??

Was wäre wenn die Zivilpolizisten den § 109 StPO missachtet haben, bei der Beschlagnahme der PC's und des Laptops?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 06:59
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AW: Computerbetrug - Wohnung durchsucht - und nun??

wie oft wurde denn der key verkauft ???
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2010, 11:18
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AW: Computerbetrug - Wohnung durchsucht - und nun??

Von Person A ein einziges Mal.
Aber so wie es scheint, ist Person A in eine große ***** reingeraten. Die für Person A aber keine größeren Ausmassen haben wird.
Die Herrschaften denken mitunter, dass Person A jemand sei, der in Mitte 2009 einige Accounts eines Telefonabieters, nennen wir ihn mal: "Lila-Laune-Bär" gehackt haben soll, sich dann auf der Partnerseite, sagen wir, "Spieleladen" Spiele heruntergeladen haben soll und diese dann bei einem großen Internetauktionshaus für günstig verkauft haben soll.
Person A Mailverkehr wurde angefordert, Kontoauszüge etc.pp. Und das alles nur, weil Person A EINEN Key verkauft hat.
Persönlich frag ich mich wo da die Relation bleibt.
Alles ziemlich confused. Wie aus nem schlechten Krimistreifen...

EDIT:
Jetzt habe ich mich mal durch die StPO gelesen und dabei §98a gefunden. In Absatz 1 steht ja was von zureichend tatsächlichen Anhaltspunkten.
Ist denn nun der Verkauf eines einzigen Key's solch ein Anhaltspunkt, das ganze gewerbs - oder gewohnheitsgemäß auszuführen, bzw. einer Banden anzugehören, die diese Dinger massenweise vertreibt????

Geändert von katinka-81 (26.08.2010 um 19:39 Uhr).
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Alt 27.08.2010, 03:34
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AW: Computerbetrug - Wohnung durchsucht - und nun??

Es gibt tausend Möglichkeiten, das gesetzlich mögliche http://de.wikipedia.org/wiki/Strafmaß zu reduzieren aufgrund der Umstände des Einzefalls,

so dass bei Ersttätern in minder schweren Fällen meist ein paar Stunden Sozialarbeit verhängt werden.

Falls es nicht gar zu einer http://de.wikipedia.org/wiki/Einstellung_(Recht) kommt, mit oder ohne Auflagen (hier sind wiederum Bußen möglich, auch soziale Arbeit ).

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 27.08.2010, 08:16
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AW: Computerbetrug - Wohnung durchsucht - und nun??

http://www.bundesverfassungsgericht....bvr094508.html
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Alt 27.08.2010, 09:51
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AW: Computerbetrug - Wohnung durchsucht - und nun??

Vielen Dank.

Hera, deinem Link entnehme ich, dass die Durchsuchung und Beschlagnahme der Rechner nicht mit §98a StPO vereinbar ist??
Sorry, dass vielleicht so dumme Fragen kommen, aber ich hab da überhaupt keine Ahnung von
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