Dies ist eine Diskussion zu Chat auf Webseite - Jugendschutz/Haftung? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Chat auf Webseite - Jugendschutz/Haftung? Ein Webseiten-Betreiber bietet einen Chat an, in dem registrierte Nutzer 24h/Tag chatten können. Es ist deshalb natürlich nicht ständig ein Moderator anwesend, der den Chat kontrolliert und aufpasst. Von jedem Nutzer wird aber die IP-Adresse gespeichert. Der Vater eines Sohnes beschwert sich jetzt, dass im Chat Themen angesprochen wurden, die nichts für kleine Kinder sind. Sein 12-jähriger Sohn war aber anwesend. Jetzt behält er sich rechtliche Schritte gegen den Betreiber vor. Was kann man dazu sagen? Würde der Vater mit rechtlichen Schritten gegen den Betreiber durchkommen? Was könnte ihm da drohen? Wer haftet in solchen Fällen? Und wie kann der Betreiber sich dagegen schützen? Würde es reichen, wenn in den AGBs (bei der Registrierung akzeptiert) steht, dass Minderjährige die Erlaubnis zur Nutzung von ihren Eltern benötigen? Und was würde passieren, wenn wirklich illegale Nachrichten im Chat vorkommen? Wenn jemand beispielsweise zu illegalen Aktivitäten auffordert oder etwas Gewaltverherrlichendes schreibt? Inwiefern haften die Nutzer bzw. der Betreiber der Seite? Über ein paar Informationen würde ich mich sehr freuen Vielen Dank im Voraus! |
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| AW: Chat auf Webseite - Jugendschutz/Haftung? Ich weiß, ist zwar schon etwas älter aber: Gehts hier nicht auch um die Aufsichtspflicht? m. E. wird diese ja verletzt, und der Vater würde es zugeben wenn er rechtliche Schritte einleitet. Er hat ja nicht überprüft ob sein Sohn auf Seiten die seinem Alter entsprechen surft.... Die Betreiber solcher Chats schließen eine Haftung für die ständige Überwachung aber meist in AGBs oder sonstigem aus... |
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| AW: Chat auf Webseite - Jugendschutz/Haftung? Danke für deine Antwort! Muss der Betreiber denn noch mal explizit darauf hinweisen, dass es keine ständige (24/7) Überwachung gibt? Wie sieht so ein Hinweis in den AGBs aus? |
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| Ich habe da mal so ne Frage... Angenommen, man treibt sich in einem Jugendchat rum und wundert sich jeden Tag aufs neue, wie unverschämt die User und die Admins werden. Frage : Ist es gestattet, in einem Chat wo sich unter 18 Jährige aufhalten, abgeschlossene Alben mit sexuellen Inhalten durchgehen zu lassen, obwohl man noch nicht mal diese Fotos sehen mag. Nach beschwerde an Admins kommt nur zurück, dass es in Ordnung sei. da das Album abgeschlossen als auch das Pwassowrt nicht iregndwo veröffentlicht wäre. Wer solche Alben, WISSENTLICH, in einem Kinderchat veröffentlicht (zwar mit Passwort), achtet ebenfalls auch nicht darauf ob die jugen Menschen 18 sind oder nicht. ?? wer haftet dafür ? Ist es in Ordnung, solche Alben zu genemigen und 3. kann man gegen so ein Verhalten/Chat was tun ^^!? Ich danke schon mal im vorraus Eure Bloodydiamon =) P.s. Passende § wären super =) |
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| AW: Chat auf Webseite - Jugendschutz/Haftung? Zitat:
Anders sähe es aus bei der Verbreitung und Zugänglichmachung von Pornographie: § 184 Verbreitung pornographischer Schriften § 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften § 184d Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste Ohne sexuelle Inhalte hingegen liest ja kaum ein Kid die "Bravo" - die seit gefühlt vierzig Jahren damit legal hausiert in Kreisen unter 15 - oder auf eine lahme Partie. Gruß aus Berlin, Gerd
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