Dies ist eine Diskussion zu Bildernutzung durch Dritte innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Bildernutzung durch Dritte mal angenommen Person A entdeckt auf der Internet-Community Z ein Profil mit seinem Foto, aber mit differierenden Daten. Der Betreiber der Community wurde Informiert, und Bilder und Profil sind gelöscht. Wie kann Person A weiter vorgehen? Lohnt sich hier eine Anzeige gegen Unbekannt? |
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| AW: Bildernutzung durch Dritte Hä? etwas genauer bitte: Eine Abbildung von Person A oder ein von Person A erstelltes Bild? und was ist mit: 'differierenden Daten' gemeint? Zitat:
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| AW: Bildernutzung durch Dritte Entschuldigung, erste Frage, ich versuche es genauer zu gestalten. Es ist ein Bild, dass Person A darstellt, aber von einer Person B fotografiert wurde. Differierende Daten bedeutet: In einer Community gibt man meist seine eigenen Daten an, die der Person A wurden nicht in dem Profil genutzt, sondern abweichende. |
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| AW: Bildernutzung durch Dritte De facto ist das eine reine zivilrechtliche Angelegenheit, insofern bringt eine Strafanzeige da gar nichts. Die Staatsanwaltschaft wird sowohl in Hinblick auf die Urheberrechtsverletzung als auch auf die Verletzung der Persönlichkeitsrechte auf den Zivilklageweg verweisen. Personenfotos sind Daten im Sinne des BDSG, deshalb hat die abgebildete Person einen Auskunftsanspruch nach §34 BDSG gegen den Community-Betreiber, woher dieser das Foto erhalten hat, sprich: wer den Account eingerichtet hat. Wenn der Account allerdings mittels eines Freemail-Accounts, am besten noch im Ausland, eingerichtet wurde, ist da in der Praxis üblicherweise Ende der Fahnenstange.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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