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Bezahlung für eine Domain nach Übergabe

Dies ist eine Diskussion zu Bezahlung für eine Domain nach Übergabe innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 23.02.2011, 18:56
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Bezahlung für eine Domain nach Übergabe

Eine Person (P1) überträgt eine Domain an eine andere Person (P2).
Die Übergabe findet statt, in der Denic ist nun P2 eingetragen.
P1 hat den Vertrag nicht gekündigt.
1 Jahr später wird P1 eine Gebühr für die Domain abgebucht, obwohl P1 nicht mir in dessen Besitz ist.
Die Gebühr bezieht sich hierbei auf den Zeitraum, nachdem die Domain übertragen wurde.

Wer wäre bei einer solchen Situation im Recht? Die Person 1 oder der Webhoster?
Der Webhoster erbringt ja keine Leistung mehr.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.04.2011, 04:28
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AW: Bezahlung für eine Domain nach Übergabe

P1 hat den Vertrag ja nicht gekündigt.

Geht es hier um den Webhoster oder den Domainreseller? (oder ein Anbieter für beides) - sofern P1 nämlich noch Webspace gemietet hat, diesen aber nicht genutzt hat, so muss er den natürlich trotzdem bezahlen.

Eventuell übernimmt ja P2 die jeweiligen Kosten, da es jetzt seine Domain ist - evtl. einfach die entsprechende Rechnung an P2 weiterleiten und die Daten beim Provider ändern lassen.
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