Dies ist eine Diskussion zu Auswertung beschlagnahmter Datenträger innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Auswertung beschlagnahmter Datenträger Jemand war dort als Systemadministrator beschäftigt. Das befristete Arbeitsverhältnis wurde von demjenigen ca. vier Monate zuvor fristlos beendet. Bei Akteneinsicht, vier Monate nach Durchsuchung erfährt der Beschuldigte, dass ihm unrechtmäßiges Eindringen über das Internet in das EDV-System des Arbeitgebers vorgeworfen wird, verbunden mit der Störung der dortigen Serverlandschaft (ohne Folgen) und es sei eine Email im Namen meines ehemaligen Abteilungsleiters des Beschuldigten an die gesamte Belegschaft verschickt worden, welche zur Verunglimpfung dessen geführt hätte. Die in den Akten angebende IP Adresse wurde vom Provider des Beschuldigten nicht bestätigt. Sein Anwalt rät mir ihm obwohl seine Datenträger seit 16 Monaten sichergestellt sind weiterhin abzuwarten. Eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft würde laut seinem Verteidiger nichts bringen. Es läge an der Überlastung der Behörden. Nach fast 17 Monate teilt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten aufgrund seiner Sachstandsanfrage mit, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Nun stellen sich folgende Fragen: Gibt es eine Frist zur Auswertung sichergestellter Datenträger bzw. müssen diese aufgrund v. Überlastung der Behörden binnen x Monaten herausgeben werden? Wie schwer wäre oben ausgedachter Fall bezüglich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einzustufen? |
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| AW: Auswertung beschlagnahmter Datenträger Also ich würde mir eine neue Festplatte kaufen und die Kosten dann gegebenenfalls bei der Staatskasse geltend machen. Was zu tun ist, falls man Daten von der beschlagnahmten Festplatte benötigt, weiß ich auch nicht. Über einen Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit entscheidet im Streitfall ein Gericht. Urteile über Festplatten habe ich leider nicht als Beispiele zur Hand. Gruß aus Berlin, Gerd |
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