Dies ist eine Diskussion zu Auftrag nimmt kein Ende - was tun innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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| Auftrag nimmt kein Ende - was tun folgendes theoretisches Problem: Was wäre wenn ein Selbständiger Programmierer einen Auftrag für eine Homepage annimmt, sagen wir für ca. 400. Der Auftrag wurde über MyHammer angenommen. Der Auftragnehmer bekommt eine ToDo Liste mit Verschiednenen Punkten, unteranderen auch ein Punkt "Sollte sein wie bei ***.de" wie ist das zu bewerten? Dann werden per Mail und am Telefon noch ein paar Details und zusätzliche Arbeiten besprochen und sollen umgesetzten werden. Die Bezahlung ist erst nach Fertigstellung. Der Auftraggeber ist aber irgendwie nie zu frieden und es wird immer umfangreicher und umfangreicher und es ist kein Ende in Sicht. Kann der Auftragnehmer irgendwie zurücktreten oder muss er dann mit Schadenersatz rechenen. Der Auftragnehmer würde auch zurücktreten ohne das er ein Cent bekommt für die Arbeit die er schon geleitet hat, die schon viel zu viel ist für 400 oder Auftraggeber droht halt immer mit einer Anzeige wenn das nicht bis da und da fertig ist und sagt es es dann sehr sehr teuer werden kann für den Auftragnehmer. vielen danke für Antworten |
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| AW: Auftrag nimmt kein Ende - was tun Hallo, mit 400 EUR pro Auftrag hört sich das sehr nach einem Werksvertrag, richtig? Ist ein Vertrag abgeschlossen worden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer? Was ist der Vertragsgegenstand? Ist explizit erwähnt, daß die ToDo Liste als Grundlage dient, müsssen AFAIK alle darüber hinausgehende Wünsche des Auftraggeber von Auftragnehmer angenommen werden (und können zur Erhöhung der Entlohnung führen). Wurde jedoch nur allgemein "Fertigstellung einer Internetseite" definiert, sieht es erstmal schlecht aus. Man könnte evtl. argumentieren, daß der geplante Aufwand anhand der ToDo-Liste geschätzt wurde. Kommen zusätzliche Wünsche des Auftraggebers dazu, ist der Aufwand nicht mehr gedeckt und gerechtfertigt. Ist jedoch im Vertrag nur von einer allgemeinen Fertigstellung einer Internetseite die Rede, wird es schwer werden. Das mit Anzeige bei Nichtfertigstellung ist erstmal Blödsinn, es sei denn, im Vertrag sind beispielsweise Meilensteine definiert, deren Nichteinhaltung eine Vertragsstrafe führt. Im anderen Falle ist auch die Laufzeit für einzelne Aufgaben verhandelbar. Ein Auftraggeber, dem in der Regel das fachliche Knowhow fehlt, kann ja nicht einschätzen, wie lange einzelne Schritte dauern. Evtl. könnte diese Drohung sogar Tatbestand der Nötigung erfüllen und damit sowohl sofortige Vertragsauflösung als auch Schadenersatz gegenüber Auftraggeber bedeuten. |
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| AW: Auftrag nimmt kein Ende - was tun Was stand denn in der Ausschreibung bei M* H****r? Ich denke, der ausgeschriebene Auftrag sollte Maßstab sein für das, was für den vereinbarten Preis zu erbringen ist, wenn es keinen schriftlichen Projektvertrag gibt. Tip an alle, die im Bereich IT Projekte anbieten: Immer einen Projektvertrag schriftlich schließen, der die genauen Leistungen definiert! Gerade bei IT-Projekten kann (man sieht es hier) Ungenauigkeit bei der Projektdefinition zu erheblichen Schwierigkeiten führen.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Auftrag nimmt kein Ende - was tun danke für die Antwort. Ja es ist allgemien gehalten ""Erstellen einer Internetseite" Was könnte den schlimmsten Falls passieren, wenn der Auftragnehmer einfach nicht weitermache und den KOntakt verweigert? |
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| AW: Auftrag nimmt kein Ende - was tun omg, da ist der selbständige in ein Fettnäpfchen getreten. Regel Nr. 1 Ein Pflichenheft!! Desto ausführlicher, desto besser. Regel Nr. 2 Im Pflichtenheft den Preis erwähnen! An einem Pflichtenheft hängt man gerne schon 1 Tag, wenn nicht länger - je nach Auftrag. Aber zurück zu den Möglichkeiten. - Der Auftrag wurde mit der ersten ToDo Liste definiert! Somit kann man sich davon orientieren. - Das zweite ist, dass nicht nur der Auftraggeber, den Vorteil mit der Ungenauigkeit hat, sondern auch der Auftragnehmer. ->> "Wenn das Auto gewaschen werden soll und es gewaschen wurde, kann sich der Auftraggeber nicht darüber beschweren, dass nicht mit wachs drüber gegangen wurde. DA ES NICHT VORHER BESTIMMT WURDE UND ES KEINE SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT DARSTELLT" Fazit: Wenn die Seite Quantitativ stimmt ist Sie fertig. Wenn der Auftraggeber anderer Meinung ist, dann muss er das begründen. Fällt ihm nur schwer, weil er nicht nachweisen kann, was alles gemacht werden soll. ->> "Ein Forum klappt auch dann, wenn ein Benutzer keine .gif Dateien als Avatar benutzen kann..." Demnach, wenn die Funktion da ist, von der in der ersten ToDo Liste gesprochen wurde, Ist der Job erledigt. Ich würde das einfach einem Anwalt weiter geben und mich nicht mehr um einen derartigen Auftraggeber kümmern. Nur kurz vorher den Auftraggeber darüber aufklären. Wäre ja sonst ein Fass ohne Boden. Grüße |
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