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Angriff durch Hacker

Dies ist eine Diskussion zu Angriff durch Hacker innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 16.12.2009, 21:41
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Angriff durch Hacker

Hallo,
Normalerweise ist ein solcher Fall klar. Person A wurde gehackt und ich habe dank Studi VZ seine IP (dies kann allerdings so nicht beweisen werden, da PersonA keinen Screenshot gemacht hat).
Das ganze lief allerdings so wie folgt ab:

Person A hat bei einer Tauschbörse ein Spiel runtergeladen über Rapidshare.de. Allerdings war das Spiel mit einem Trojaner versäuscht, sodass sich Jemand (Person B) illegal zugriff auf mein Rechner verschafft hat. Netterweise hat Person B Person A über ICQ angeschrieben und Person A aufgeklärt. Daraufhin hat Person A seinen PC vom Netz getrennt und diesen neuinstalliert. Mit seinem Laptop hat Person A weiter mit Person B Kontakt gehalten. Person B erzählt dabei Person A, dass er in der 11. Klasse ist und Person A nicht das erste und letzte Opfer sei. Ein Tag zuvor hatte Person B wohl einen Manager von einer RWE-Tochter an der Leine. Dieser hatte zugriff auf sein Konto, auf dem sich über 400.000€ Befinden sollen.

Problem bei der Sache ist nun, dass Person A da nicht mit hinein gezogen werden möchte. Beziehungsweise möchte Person A natürlich daraus keinen Nachteil haben, dass Person A Person B anzeigt. Denn Person A hat
1.) das Spiel von einer illegalen Internetseite
2.) eventuell hat Person B andere illegale Inhalte auf dem PC gesehen.

Ist es möglich in diesem Fall eine Anzeige anonym zu stellen? Oder kann es Passieren, dass Person A strafrechtlich auch verfolgt wird?

Mit freundlichem Gruß
DeineOmma
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 12:32
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AW: Angriff durch Hacker

Eine kurze Zwischenfrage meinerseits.

Zitat:
Ein Tag zuvor hatte Person B wohl einen Manager von einer RWE-Tochter an der Leine. Dieser hatte zugriff auf sein Konto, auf dem sich über 400.000€ Befinden sollen.
Was hat dies denn mit dem Fall zu tun? Selbst wenn Person B WIRKLICH (was ich stark bezweifle) Zugriff auf ein Konto mit 400.000 Eur hatte bringt ihm das absolut garnichts. Er kann es weder auscashen (sprich auf andere Konten überweisen und dann abheben), da ihm dazu die TAN-Liste oder die Verifizierungskarte der jeweiligen Bank fehlt, noch kann er sonst irgendwelche Überweisungen durchführen.

Wenn Person A auf Nummer sicher gehen will (sollte Person B wirklich andere, verbotene Inhalte auf dem Rechner von Person A gesehen haben) würde ich zu einer AES-Twofish Encryption via Truecrypt raten. Das Programm ist Freeware und der Durchlauf dauert je nach Plattengröße und Algorithmus evtl 24 Stunden.

Zum Rechtlichen Punkt kann / will ich mich nicht Äußern, dazu fehlt mir das Wissen
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 15:28
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AW: Angriff durch Hacker

Selbst einen wirtschaftlichen Schaden durch Nutzung einer illegalen Seite verursachen, aber dann einen Hacker verpfeifen, der nicht mal Schaden angerichtet hat? Ich empfehle: Spiele selber kaufen, dann holt man sich auch keine Schadsoftware auf den Rechner!

Natürlich kann man der Polizei einen anonymen Hinweis geben. Das heißt aber nicht, dass nicht Rückschlüsse auf die Nutzer dieser illegalen Seite gezogen werden können.
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