Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Angenommen eine Straftat wird angekündigt

Dies ist eine Diskussion zu Angenommen eine Straftat wird angekündigt innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 20:52
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, Devanther hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devanther hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devanther hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devanther hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devanther hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devanther hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devanther hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devanther hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devanther hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Devanther hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Angenommen eine Straftat wird angekündigt

Hallo,

angenommen eine Person kündigt eine Straftat an, (z.B.
eine sehr schwere, Amoklauf) per ICQ, wie sieht es mit
der Rechslage dann aus?
Die Straftat wird nur im ICQ angekündigt, NICHT öffentlich
im Forum/Board etc.

Angenommen, die Person will im Verlauf eines Monats in
einer Großstadt mit einem Messer Amoklaufen,
wie sieht es dann mit juristischen Konzequenzen aus?
Wichtig ist, dass die Straftat nur per Internet(icq) angekündigt wurde!
Daraufhin käme es zu einer Hausdurchsuchung, wo der Person,
die den Amoklauf angekündigt hat, der PC enzogen wird.
Erstmal entzogen aber nicht beschlagnahmt.
Dann müsste der PC von Techniker überprüft werden.
...und welche Konzequenzen ergeben sich dann,
für die Person, die per ICQ, den Amoklauf angekündigt hat?


Ankündigung einer Straftat und noch etwas?
Wo finde ich den entsprechenden Gesetestext?

Es hat keine Straftat gegeben, also müsste die Person, den
PC doch zurück bekommen. Desweiteren hatte die Person, Musik und
Filme auf der Festplatte, illegal herunter geladen.

danke im Voraus
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2010, 09:34
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Ketzin/Germany
Beiträge: 23
Keine Wertung, frederik989 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frederik989 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frederik989 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frederik989 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frederik989 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frederik989 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frederik989 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frederik989 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frederik989 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, frederik989 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Angenommen eine Straftat wird angekündigt

Hallo,
also alleine die Ankündigung einer Straftat stellt kein Straftatbestand dar. Wenn diese Person dann allerdings den Amoklauf verübt kommt es zu Konsequenzen, ich denke das ist klar. Wenn es schon zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist (was erst einmal durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden muss), dann wird natürlich der PC als erstes beschlagnahmt. Die Polizei kann den Pc so lange unter Verschluss halten bis es zu einem Ergebnis gekommen ist, das kann dauern. Wenn auf diesem PC illegal gedownloadete Filme, Musik etc. ist, dann müsste das erst einmal bewiesen werden, da es sich auch um eine Sicherung der eigenen Daten handeln könnte, was nicht verboten ist.

gruß
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2010, 16:55
Senior Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Ort: schleswig - holstein
Beiträge: 297
84% positive Bewertungen (297 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (297 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (297 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (297 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (297 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (297 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (297 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (297 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (297 Beiträge, 13 Bewertungen)84% positive Bewertungen (297 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Angenommen eine Straftat wird angekündigt

Zitat:
Zitat von Devanther Beitrag anzeigen
.... wie sieht es mit
der Rechslage dann aus?.....

.....Daraufhin käme es zu einer Hausdurchsuchung, wo der Person, der PC enzogen wird.......
...und welche Konzequenzen ergeben sich dann,
für die Person, ........
Anfangsverdacht, einleitung eines Ermittlungsverfahrens,........

soetwas kann auch passieren, wenn man einen Tread eröffnet, indem man seine eigenen Gedanken, Medieninformationen und Gefühle zu einem "Bericht" verfaßt und diverse Fragen stellt!
__________________
GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 12:23
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Angenommen eine Straftat wird angekündigt

Zitat:
Zitat von frederik989 Beitrag anzeigen
Hallo,
also alleine die Ankündigung einer Straftat stellt kein Straftatbestand dar.
Das ist so pauschal nicht richtig.

§ 241 StGB Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.


Außerdem gilt

§ 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.


Es kommt also schon immer sehr darauf an, wie diese öffentliche Ankündigung von Straftaten formuliert wurde...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2010, 13:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Angenommen eine Straftat wird angekündigt

Zitat:
Zitat von Devanther Beitrag anzeigen
angenommen eine Person kündigt eine Straftat an, (z.B.
eine sehr schwere, Amoklauf) per ICQ, wie sieht es mit
der Rechslage dann aus?
Die Straftat wird nur im ICQ angekündigt, NICHT öffentlich
im Forum/Board etc.
Kein sehr feiner Schachzug den ICQ-Partner derart unter Druck zu setzen.

Zitat:
Angenommen, die Person will im Verlauf eines Monats in
einer Großstadt mit einem Messer Amoklaufen,
wie sieht es dann mit juristischen Konzequenzen aus?
Wichtig ist, dass die Straftat nur per Internet(icq) angekündigt wurde!
Erst mal sollten die Ermittlungen zeigen, ob hier tatsächlich eine solche Tat geplant war oder ob es sich nur um einen blöden Scherz handelt, der natürlich trotzdem strafbar ist.
Mein Gefühl sagt mir, dass hier vermutlich auf eine Ex-Freundin Druck ausgeübt werden sollte.

Übrigens handelt es sich bei solchen Taten nicht um Amokläufe, denn diese finden spontan statt und werden nicht geplant. Korrekter ist m.E. die Bezeichnung "erweiterter Selbstmord". In aller Regel kündigt der Täter die Taten lang und breit im Internet oder gegenüber Mitschülern an


Zitat:
Daraufhin käme es zu einer Hausdurchsuchung, wo der Person,
die den Amoklauf angekündigt hat, der PC enzogen wird.
Erstmal entzogen aber nicht beschlagnahmt.
Dann müsste der PC von Techniker überprüft werden.
Klar. Die Beamten nehmen das Tatmittel PC genau unter die Lupe, um so eventuelle Hinweise auf geplante Straftaten ausfindig zu machen.

Zitat:
...und welche Konzequenzen ergeben sich dann,
für die Person, die per ICQ, den Amoklauf angekündigt hat?
Och, so einige. Gesellschaftlich ist er erst mal "unten durch", denn potenzielle Amokläufer sind nun mal nicht sonderlich beliebt. Könnte auch gut sein, dass er wegen seines Geistes- bzw Gemütszustandes in Behandlung kommt, möglicherweise auch stationär.

Juristisch kann ebenso alles mögliche passieren: So ist z.B. die Wahrscheinlichkeit von Zufallsfunden auf dem Täter-PC in aller Regel recht hoch. Es könnte also durchaus sein, dass sich der Täter noch wegen diverser Urheberrechtsverletzungen etc verantworten muss.

§ 241 StGB sehe ich der Schilderung nach aber nicht als verwirklicht an, da es sich wohl nicht um nahestehende Personen des ICQ-Gesprächspartners handelt. Gleiches gilt für § 111 StGB und § 145d StGB. § 126 ?

Dahingegen macht sich der ICQ-Gesprächspartner strafbar, wenn er der Polizei nicht von der angedrohten Straftat berichtet. § 138 StGB mit den Einschränkungen des § 139 StGB.

Zitat:
Es hat keine Straftat gegeben, also müsste die Person, den PC doch zurück bekommen. Desweiteren hatte die Person, Musik und Filme auf der Festplatte, illegal herunter geladen.
Wusste ich es doch. Der PC wird da wohl nicht den Weg zurück zum Besitzer finden, vermute ich. Zudem kann es teuer werden.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 11:59
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Angenommen eine Straftat wird angekündigt

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
§ 241 StGB sehe ich der Schilderung nach aber nicht als verwirklicht an, da es sich wohl nicht um nahestehende Personen des ICQ-Gesprächspartners handelt.
Muß es ja auch nicht. So wie der fiktive Fall geschildert ist, kann sich der Empfänger der Nachricht durchaus auch selbst bedroht sehen.

Zitat:
Gleiches gilt für § 111 StGB und § 145d StGB. § 126 ?
Wie ich schon schrieb: hängt immer davon ab, wie die Drohung/Ankündigung im Einzelfall konkret formuliert ist, um was für eine Tat es sich handelt, usw. usf.

Zitat:
Dahingegen macht sich der ICQ-Gesprächspartner strafbar, wenn er der Polizei nicht von der angedrohten Straftat berichtet. § 138 StGB mit den Einschränkungen des § 139 StGB.
Da kommt es zunächst mal auf die "Glaubhaftigkeit" an. Nur wenn die Drohung glaubhaft ist, muß man sie anzeigen, wenn man sie für unglaubwürdig hält, dann muß man's nicht.

Und auch da kommt es dann wieder noch auf die Straftat an. Manche Straftaten muß man anzeigen, andere nicht.

Wo die Hürden übrigens viel niedriger liegen: "Grober Unfug" - oder, wie es richtig heißt:

§ 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Das rechtfertigt allerdings keine Hausdurchsuchung.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
computer, icq, straftat

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Angenommen ich bekomme eine Unterlassungsverfügung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.11.2008 18:44
Vorsorgeimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird gut angenommen Nachrichten: Wissenschaft 25.08.2008 10:00
mal angenommen, ein telefon wird zum verhängnis Betäubungsmittelrecht 19.07.2008 01:03
Attest wird nicht angenommen - was tun? Schulrecht und Hochschulrecht 27.02.2008 17:17
Muss eine Wahl in der Einladung zur MV angekündigt sein? Vereinsrecht 17.01.2007 17:36





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Computerrecht / EDV-Recht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN