Dies ist eine Diskussion zu Angenommen eine Straftat wird angekündigt innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Angenommen eine Straftat wird angekündigt angenommen eine Person kündigt eine Straftat an, (z.B. eine sehr schwere, Amoklauf) per ICQ, wie sieht es mit der Rechslage dann aus? Die Straftat wird nur im ICQ angekündigt, NICHT öffentlich im Forum/Board etc. Angenommen, die Person will im Verlauf eines Monats in einer Großstadt mit einem Messer Amoklaufen, wie sieht es dann mit juristischen Konzequenzen aus? Wichtig ist, dass die Straftat nur per Internet(icq) angekündigt wurde! Daraufhin käme es zu einer Hausdurchsuchung, wo der Person, die den Amoklauf angekündigt hat, der PC enzogen wird. Erstmal entzogen aber nicht beschlagnahmt. Dann müsste der PC von Techniker überprüft werden. ...und welche Konzequenzen ergeben sich dann, für die Person, die per ICQ, den Amoklauf angekündigt hat? Ankündigung einer Straftat und noch etwas? Wo finde ich den entsprechenden Gesetestext? Es hat keine Straftat gegeben, also müsste die Person, den PC doch zurück bekommen. Desweiteren hatte die Person, Musik und Filme auf der Festplatte, illegal herunter geladen. danke im Voraus |
| |||
| AW: Angenommen eine Straftat wird angekündigt Hallo, also alleine die Ankündigung einer Straftat stellt kein Straftatbestand dar. Wenn diese Person dann allerdings den Amoklauf verübt kommt es zu Konsequenzen, ich denke das ist klar. Wenn es schon zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist (was erst einmal durch einen richterlichen Beschluss angeordnet werden muss), dann wird natürlich der PC als erstes beschlagnahmt. Die Polizei kann den Pc so lange unter Verschluss halten bis es zu einem Ergebnis gekommen ist, das kann dauern. Wenn auf diesem PC illegal gedownloadete Filme, Musik etc. ist, dann müsste das erst einmal bewiesen werden, da es sich auch um eine Sicherung der eigenen Daten handeln könnte, was nicht verboten ist. gruß |
| |||
| AW: Angenommen eine Straftat wird angekündigt Zitat:
soetwas kann auch passieren, wenn man einen Tread eröffnet, indem man seine eigenen Gedanken, Medieninformationen und Gefühle zu einem "Bericht" verfaßt und diverse Fragen stellt!
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
| |||
| AW: Angenommen eine Straftat wird angekündigt Zitat:
§ 241 StGB Bedrohung (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe. Außerdem gilt § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft. (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden. Es kommt also schon immer sehr darauf an, wie diese öffentliche Ankündigung von Straftaten formuliert wurde...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||||
| AW: Angenommen eine Straftat wird angekündigt Zitat:
Zitat:
Mein Gefühl sagt mir, dass hier vermutlich auf eine Ex-Freundin Druck ausgeübt werden sollte. Übrigens handelt es sich bei solchen Taten nicht um Amokläufe, denn diese finden spontan statt und werden nicht geplant. Korrekter ist m.E. die Bezeichnung "erweiterter Selbstmord". In aller Regel kündigt der Täter die Taten lang und breit im Internet oder gegenüber Mitschülern an Zitat:
Zitat:
Juristisch kann ebenso alles mögliche passieren: So ist z.B. die Wahrscheinlichkeit von Zufallsfunden auf dem Täter-PC in aller Regel recht hoch. Es könnte also durchaus sein, dass sich der Täter noch wegen diverser Urheberrechtsverletzungen etc verantworten muss. § 241 StGB sehe ich der Schilderung nach aber nicht als verwirklicht an, da es sich wohl nicht um nahestehende Personen des ICQ-Gesprächspartners handelt. Gleiches gilt für § 111 StGB und § 145d StGB. § 126 ? Dahingegen macht sich der ICQ-Gesprächspartner strafbar, wenn er der Polizei nicht von der angedrohten Straftat berichtet. § 138 StGB mit den Einschränkungen des § 139 StGB. Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Angenommen eine Straftat wird angekündigt Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und auch da kommt es dann wieder noch auf die Straftat an. Manche Straftaten muß man anzeigen, andere nicht. Wo die Hürden übrigens viel niedriger liegen: "Grober Unfug" - oder, wie es richtig heißt: § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. Das rechtfertigt allerdings keine Hausdurchsuchung.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| computer, icq, straftat |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Angenommen ich bekomme eine Unterlassungsverfügung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 23.11.2008 18:44 |
| Vorsorgeimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird gut angenommen | Nachrichten: Wissenschaft | 25.08.2008 10:00 |
| mal angenommen, ein telefon wird zum verhängnis | Betäubungsmittelrecht | 19.07.2008 01:03 |
| Attest wird nicht angenommen - was tun? | Schulrecht und Hochschulrecht | 27.02.2008 17:17 |
| Muss eine Wahl in der Einladung zur MV angekündigt sein? | Vereinsrecht | 17.01.2007 17:36 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios