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Accountdiebstahl Online Rollenspiel

Dies ist eine Diskussion zu Accountdiebstahl Online Rollenspiel innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2010, 16:52
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Accountdiebstahl Online Rollenspiel

Hoffe, daß ist die richtige Rubrik hierfür...

Fallbeispiel Online Rollenspiel. Anbieter A bietet kostenlos ein Onlinerollenspiel an, welches eine Gruppe User (im folgenden U genannt) nutzt. Hierfür stellt A Server mit Datenbanken zur Verfügung, U nutzt diese mit einem Client, der über einen Account auf den Server und Datenbanken zugreifen kann.

In dem Online Rollenspiel könnte es Gegenstände in einem Shop geben, die über echtes Geld bezahlt werden. A weist in seinen AGBs darauf hin, daß diese Gegenstände zu jedem Zeitpunkt ihm gehören (wohlgemerkt virtuelle Güter).

Alles läuft prima, bis eines Tages einige Spieler (Ux) merken, daß jemand in ihrem Account war und sämtliche virtuelle Güter gestohlen hat! Passwörter wurden ausreichend erstellt (Groß-/Kleinschreibung, Zahlen, 20stellig). Schadsoftware (Keylogger, Viren, Trojaner), die zur Ermittlung des Passwortes dienen könnten, wurden nicht auf dem Client PC gefunden. A wird informiert und sieht sich keiner Schuld bewußt, da nach seiner Meinung die Server 100%tig sicher sind. Ux wird die Verantwortung für den Account zugeschoben, keine Ersatzansprüche zugesichert und das Thema beendet.

Die Fälle häufen sich und es wird bekannt, daß z.B. U1 sich eingeloggt hat in seinen Account und plötzlich Zugriff auf den Account von U2 hatte. Auch diese Meldungen häufen sich. Somit wäre die Sicherheitslücke definitiv auf dem Server von A zu suchen, auf dem die Accountverifizierung läuft. A ändert daraufhin heimlich seine AGBs, daß er für keine Schäden haftet und gibt diese 2 Wochen später (nachdem U die Änderung der AGBs aufgefallen ist) bekannt.

Frage 1: Darf A die AGBs einfach so im Nachhinein zu seinem Vorteil anpassen?

Frage 2: Wie sieht in dem Fall die Rechtslage aus? Kann Ux einen Ersatzanspruch (Gegenstände / Geld) gegenüber A bewirken (immerhin hätte er ja reales Geld investiert, die Nutzung der Server ist aber dabei kostenlos!), wenn...
Frage 2a: die AGBs zum Zeitpunkt vor der Änderung rechtskräftig wären?
Frage 2b: die AGBs zum Zeitpunkt nach der Änderung rechtskräftig wären?


Ich persönlich finde dieses Beispiel recht knifflig, würde daher gerne die Meinungen von einigen Experten hören...
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  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2010, 12:50
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AW: Accountdiebstahl Online Rollenspiel

Zitat:
Zitat von Gunvald Beitrag anzeigen
Frage 1: Darf A die AGBs einfach so im Nachhinein zu seinem Vorteil anpassen?
Wenn im Vorhinein - also z.B. durch die alten AGB - vereinbart wurde, dass eine Änderung der AGB möglich ist, kann A die AGB ändern. Das muss dann natürlich in den Grenzen des AGB rechts erfolgen. Wenn mich nicht alles täuscht dürften für die nachträgliche Änderung noch engere grenzen gelten.

Desweiteren müssen die User über die Änderung infromiert werden und ihnen muss eine ausreichende Kündigungsfrist eingeräumt werden. (Bzw. die Möglichkeit zu den alten AGB weiter zu machen.)

Zitat:
Zitat von Gunvald Beitrag anzeigen
Frage 2: Wie sieht in dem Fall die Rechtslage aus? Kann Ux einen Ersatzanspruch (Gegenstände / Geld) gegenüber A bewirken (immerhin hätte er ja reales Geld investiert, die Nutzung der Server ist aber dabei kostenlos!), wenn...
Dazu müsste man die (alten) AGB kennen und auch sonst mehr Infos haben. Generell würde ich sagen, dass den A schon recht hohe Sorgfaltspflichten (z.B. SSL Verschlüsselung) treffen, wenn es um Geld geht. Alternativ müssten die User deutlich auf die Unsicherheit hingewiesen werden.

Die Geschichte, dass man ohne sich einzuhacken einfach in fremden Accounts landet ist schon ein großes Indiz dafür, dass A sehr fahrlässig programmiert hat.

Ich würde also dazu tendieren, dass A Schadenersatz zahlen muss.

Zitat:
Zitat von Gunvald Beitrag anzeigen
Frage 2a: die AGBs zum Zeitpunkt vor der Änderung rechtskräftig wären?
Frage 2b: die AGBs zum Zeitpunkt nach der Änderung rechtskräftig wären?
Die AGB-Frage spielt hier keine Rolle - zumindest nicht für die Fälle vor der AGB-Änderung. Auch wenn die AGB ordnungsgemäß nachträglich geändert wurden, finden sie nur für Sachverhalte ab In-Kraft-Treten der neuen AGB Anwendung. Sie wirken nicht rückwirkend.

Noch was:
Wenn da wirklich stehen sollte, "daß er für keine Schäden haftet", sieht es für A sehr schlecht aus. Er kann die Haftung nicht komplett ausschließen, deshalb wäre diese Klausel unwirksam und er haftet ab leichter Fahrlässigkeit, obwohl er die mit sauberen AGB hätte ausschließen können.

Gruß
Alex
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