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Abrechnung und Verrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Abrechnung und Verrechnung innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht

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Alt 06.12.2010, 22:11
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Abrechnung und Verrechnung

Ich weiß leider nicht, da ich hier neu bin, ob ich meine Frage an der richtigen Stelle poste:

Ich habe folgenden Fall: Ein Kunde von mir hat von mir eine individuelle Softwarelösung erworben und hat dabei bereits den vollen Betrag überwiesen.

Kleinere Teile davon sind nun noch ausstehend.

Zugleich bezieht dieser Kunde von mir das Webhosting. Allerdings weigert er sich derzeit (grundlos) dieses zu bezahlen.

Meine Frage ist nun, kann ich diese beiden Sachen gegeneinander aufrechnen, bzw. die Lieferung der ausstehenden Teile der Software an die Bezahlung der Hostingrechung knüpfen?
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