Dies ist eine Diskussion zu ABG Regelverstoß 5.100,- Euro ? innerhalb des Forums Computerrecht / EDV-Recht
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![]() Nehmen wir mal an, das ein Käufer einen Server bestellt hat. Nach einer Weile wird der Server von einem Hacker gehackt, und dem Käufer wird vorgeworfen das er sogenannten "Spam" oder auch "DDoS" Angriffe mit seinem Server gemacht hätte. Aber eigendlich war es ja der Hacker. Nun wird der Käufer per E-Mail benachrichtigt, das er gegen die AGB verstoßen hat, und ihn nun 5.100,- Euro abgebucht werden. Darf der Hostinganbieter so etwas, oder wie kann der Käufer sich dagegen wehren? Gruss, - Littlericket |
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| AW: ABG Regelverstoß 5.100,- Euro ? Zitat:
Im Streitfall hätte der Anbieter zu beweisen, daß der "Käufer" den Verstoß gegen die AGB zu vertreten hätte - Zweifel gingen zu seinen Lasten. Und die Vereinbarung einer Schadensersatz-Pauschale in solcher Höhe per AGB begegnet ebenfalls Bedenken. Zulässig wäre das wohl nur die Vereinbarung einer Pauschale in Höhe des durchschnittlich zu erwartenden Schadens, und soweit dem Käufer vertraglich erlaubt bliebe, bei Nachweis eines viel geringeren Schadens mit einer niedrigereren Schadensersatzpflicht davonzukommen. Wie ist der exakte Wortlaut der fraglichen AGB, gegen die verstoßen worden sein soll, und wie lautet die AGB-Vereinbarung, auf Grund derer der AGB-Verstoß zu einer Zahlungspflicht von 5100 Euro geführt können haben soll? 11 |
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