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Alt 27.04.2012, 14:12
2much 2much ist offline
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AW: Studentenversion von Software mit Gerät weiterverkaufen?

Zitat:
Zitat von ttjuser Beitrag anzeigen
Da dies zum Kaufzeitpunkt bereits veraltet war, wird eine Windows 7 Studentenversion (Upgradeversion) von der Uni mit ausgehändigt.
Und es wurde keine Aussage darüber getroffen, was im Falle eines Verkaufs ist? Oder wenn der Student die Hochschule verlässt oder sein Studium beendet? Typisch Uni! Es liegt aber im Ermessen der Hochschule, ob sie ehemaligen Studenten und Mitarbeitern erlaubt, die Software auch nach Studium/Arbeitswverhältnis weiter zu nutzen. Wenn die Uni das Recht nicht einräumt, dann muss die Software deinstalliert werden!

Zitat:
Nehmen wir an, derjenige möchte den Laptop nun weiterverkaufen. Dies scheint rechtlich (Privatauktion) in Ordnung.
Er darf die Software eventuell weiterverkaufen, wenn das nicht ausgeschlossen wurde (Lizenzbedingungen, Vorschriften der Hochschule). Aber ausschließlich an einen Berechtigten, sprich anderen Studenten!
Zitat:
-> Ich nehme an, dass sich die Kaufsache auf den Datenträger bezieht und weniger auf die Software oder ist diese inbegriffen?
Die scheint mir inbegriffen zu sein.

Zitat:
Angenommen, man erkennt die "Studentenversion" ausschließlich am Label der DVD sowie dem Aufdruck dass diese nur von Studenten installiert werden dürfe. Weiter angenommen der Aufdruck ist nicht in der Amtssprache sondern in Englisch verfasst, behält dieser Gültigkeit? Ist dieser überhaupt relevant?
Wie bitte? Worum geht es hier? Eine Studentenversion darf - wenn überhaupt - auch nur als solche an solche verkauft werden. Andernfalls täuscht man Kaufwillige über die Beschaffenheit der Ware, hier die Softwarelizenz.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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