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Alt 14.03.2011, 01:02
Gerd aus Berlin Gerd aus Berlin ist offline
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AW: Chat auf Webseite - Jugendschutz/Haftung?

Zitat:
Zitat von Bloodydiamond Beitrag anzeigen
Ich wollte einfach fragen... ob es gestattet ist...

in einem Chat wo sich unter 18 Jährige aufhalten, abgeschlossene Alben mit sexuellen Inhalten durchgehen zu lassen, obwohl man noch nicht mal diese Fotos sehen mag.
Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Das tut auch das Kultusministerium, wenn es Kids unter 14 aufklärt über sexuelle Inhalte.

Anders sähe es aus bei der Verbreitung und Zugänglichmachung von Pornographie:

§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften
§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
§ 184d Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste


Ohne sexuelle Inhalte hingegen liest ja kaum ein Kid die "Bravo" - die seit gefühlt vierzig Jahren damit legal hausiert in Kreisen unter 15 - oder auf eine lahme Partie.

Gruß aus Berlin, Gerd
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