
24.11.2005, 13:17
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2005 Ort: nahe Bremerhaven Alter: 35
Beiträge: 3.296
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| AW: Haftungsausschluss beim vertrieb eigener software.gibt es da einen trick? Hallo!
Ich habe mal eine ganz andere Frage:
Sie sagten, daß Programm sei "gewachsen" und nach 3 Jahren ohne Probleme könnten aber DENNOCH Fehler enthalten sein. Woran machen Sie das fest? Tauchen konkret Fehler auf? Oder haben Sie nur die Befürchtung, daß diese Auftreten könnten. Und wie sieht es mit der Funktionalität mit der Software aus? Ist die Abhängig von technischen Mindestanforderungen - können betriebssystemspezifische oder dateisystemspezifische Fehler auftauchen?
Sie begeben sich auf dünnes Eis, wenn Sie sich der Gewährleistung entziehen wollen. Sie verkaufen ein Produkt für nicht wenig Geld. Und denken Sie auch an die Beweislastumkehr aus §476 BGB. Der Ausschluss der Haftung ist nicht ohne weiteres Möglich - gleich dann nicht, wenn Sie schon noch Fehler vermuten. Das wäre dann mindestens eine grobe Fahrlässigkeit. Sie müssten evtl. konkreter auf die Probleme, die diese Software haben KÖNNTE oder verursachen KÖNNTE, eingehen. Dann kann man Ihnen diese Frage auch beantworten.
Noch etwas: Sie gelten dann als Unternehmer. Dies ändert die Spielregeln drastisch.
Mit freundlichem Gruß,
Peter M.
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