Dies ist eine Diskussion zu Zustellung per Bote innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Zustellung per Bote ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Zustellung. Die Empfehlungen, wie eine Zustellung per Bote rechtssicher vorgenommen werden sollte sind mir bekannt. Nicht aber, ob es da gewisse Richtlinien gibt, wenn die Zustellung doch nicht so rechtssicher gestaltet ist und wer dann die schlechteren Karten hat. Bzw. ob es da auch Vorgaben gibt, ob ein per Bote zugestellter Brief Informationen für den Empfänger enthalten muss. a) Muss auf dem Brief *per Bote" vermerkt sein? b) Muss das Einwurfdatum vermerkt werden? c) Muss der Bote namentlich genannt werden? d) Muss die Einwurfzeit vermerkt werden? Lt. meinen Recherchen sind obige Punkte anscheinend zu verneinen? Nun habe ich im Netz eine interessante Konstellation gelesen und frage mich, welche Möglichkeiten der Empfänger hat sich einigermaßen wehren zu können, bzw. welche Möglichkeiten des Gegenbeweises er hat. Gerne würde ich mit eurer Hilfe gegenchecken, ob meine Interpreatation korrekt ist und hierbei Varianten durchspielen. Angenommener Sachverhalt: 1. Vermieter nutzt Ehefrau als Boten. 2. Briefe des Vermieters werden meistens von der Ehefrau verfasst und von dieser mit i. A . unterschrieben. 3. Auf dem Brief selbst steht nicht "per Bote" sondern nur auf dem Briefumschlag. (Weitere Vermerke gibt es nicht) 4. Die Briefe enthalten oftmals ein mehrere Tage zurückliegendes Datum. Der Empfänger sieht da ja recht alt aus, wenn die Frau einfach behauptet, sie hätte den Brief am selben Tag wie das Datum des Briefes eingeworfen. Wer leert seinen Briefkasten schon im Beisein eines Zeugen. Zudem kann es ja auch sein, dass der Brief zwar am selben Tag eingeworfen wird, aber z. B. erst nach 18 Uhr, wo man mit einer Zustellung nicht mehr rechnen muss, weil die übliche Post idR bis max. 14 Uhr zugestellt wird. Würde es dem Empfänger nutzen, wenn er sofort nach Erhalt des Schreibens eine Art Bestätigungsschreiben schickt, dass er den Brief am xx.xx.xx erhalten hat? Gehen wir davon aus, dass der Empfänger die Angewohnheit hat, grundsätzlich auf allen wichtigen Briefen handschiftlich das Eingangsdatum zu vermerken. Würde es auch etwas nutzen, wenn der Empfänger schon mehrmals betont und moniert hat, dass die per Boten zugestellten Briefe meist später ankommen als das Datum des Briefes angibt? Ich würde meinen ja, denn in einer Verhandlung wird ja die Glaubwürdigleit des Boten geprüft. Kann der Vermieter keine Kopie des Schreibens mit der Unterschrift und einem Vermerk der Frau "Inhalt zur Kenntnis genonommen und eingeworfen am xx um xx Uhr." vorlegen, stehen die Chancen für den Empfänger wohl besser. Fertigt der VM aber auf Anraten eines schlauen Anwaltes eine solche Kopie im Nachhinein an, dann sieht der Empfänger ja alt aus. Nach meinem Eindruck steht der Empfänger ziemlich chancenlos da, was den Beweis über den Zeitpunkt des Zuganges betrifft. Einzige Chance, den Breifkasten immer von anderen leeren zu lassen, wenn gerad akute Probleme mit dem VM bestehen. Eigentlich ne recht fiese Sache das Ganze. Einzige Chance wäre vielleicht noch, dass der Bote die Ehefrau ist und da größere Zweifel bestehen, als bei einer Angestellten. Aber letzlich sind wohl die meisten Boten befangen, da sie idR ja in einem gewissen Verhältnis zum Absender stehen. Wie beurteilt ihr die Zustellung durch Boten im Allgemeinen und in diesem speziellen Fall. Ich hoffe, dass jemand an dieser Diskussion interessiert ist, auch wenn der Text lang ist. Danke vorab Diphda
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
| |||
| AW: Zustellung per Bote Hier hat noch niemand geantwortet, obwohl das eine sehr interessante Konstellation ist. Seltsam. Das Zurückdatieren von Briefen ist m.E. tatsächlich ein Problem, wenn es mal darauf ankommen sollte. Die Ehefrau würde sich dann aber auch einem Prozessbetruges schuldig machen, sollte sie aussagen, dass der Brief am Tag des Datums eingeworfen worden ist. |
| |||
| AW: Zustellung per Bote Hallo, ja, wirklich schade, dass ds Thema nicht von Interesse ist. Sicher, man kann davon ausgehen, dass die Hemmung hoch ist, vor Gericht falsch auszusagen. Man kann es aber nicht ausschließen, zumal das Risiko recht gering ist, dass eine Falschaussage in einem solchen Fall nachgewiesen werden könnte. Dennoch ist diese Zustellungsform für den Empfänger mehr als problematisch. Bei Einschreibebrief und selbt bei Einwurfeinschreiben hat man wenigstens ein zuverlässiges Datum des Zuganges. Per Bote kann da theoretisch "getrickst" werden und das kann, wenn es um kürzere Fristen geht, oder seotens des Absenders eine Frist nicht eingehalten wurde, richtig übel sein.
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Bote | Wiki | 04.06.2010 19:28 |
| Bote und §179 | Bürgerliches Recht allgemein | 22.01.2010 14:17 |
| Schneller Bote | Nachrichten: Wissenschaft | 07.10.2008 15:00 |
| Bote bei Vertrag | Bürgerliches Recht allgemein | 14.04.2008 09:07 |
| Bote oder Vertreter? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 02.03.2006 06:18 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios