Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsverpflichtung trotz ungewollter Nutzung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Zahlungsverpflichtung trotz ungewollter Nutzung? Wollte mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören. Privatperson A hat ein Handy mit Vertrag vom Netzanbieter X Dieses Handy hat eine "gebrandete Handy Software von X" aufgespielt. Diese Software belegt die Tasten so, das man immer wieder bei der normalen Handy Bedienung ausversehen ins Internet kommt (Was natürlich kostenpflichtig ist) Ist A verpflichtet diese Kosten zu zahlen ? (Unter anderem unter der Annahme das man anhand der Rechnung erkennen kann das die Einwahl immer nur zwischen 1-10 Sekunden gedauert hat - bis die Einwahl eben bemerkt wurde) Gruß Juran00b |
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| AW: Zahlungsverpflichtung trotz ungewollter Nutzung? Das müsste man genauer wissen .... wird bei jeder normalen Nutzung eine Verbindung aufgebaut? Wurde A darauf hingewiesen? Kann man diese Funktion ausschalten? |
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| AW: Zahlungsverpflichtung trotz ungewollter Nutzung? A wurde darauf nicht hingewiesen ... diese Funktion ist nur dann abschaltbar indem die Firmware von X vom Handy entfernt wird und die Original Handy Hersteller Software aufgespielt wird ( Entbranden ) wodurch aber die Garantie erlischt. Die Verbindung wird nicht bei jeder normalen Benutzung aufgebaut .. aber da die Tasten des Handys extrem nah beinander liegen und wie oben bereits beschrieben die aufgespielte Software genau die Tasten mit der Funktion "Internet" belegt die direkt neben den häufigst genutzten Tasten sind passiert das sehr häufig .. und sofort bei Knopfdruck wird eine Internetverbindung aufgebaut wird |
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