Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsabstand innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Wohnungsabstand ich gehe von Interesssant und Vormieter aus. Interessant interessiert sich für eine Wohnung und vereinbart mit Vormieter eine Summe x als Abstand für die Übernahme der Möbel die sich in dieser Wohnung befinden. Der Interessant gibt mündlich an, die Wohnung mit Möbeln übernehmen zu wollen. Später stellt der Interessant fest, dass der Preis für den Abstand deutlich zu hoch ist und die Möbel einen deutlich niedrigen Wert haben als angenommen. Der Interessant teilt telefonisch mit von der Vereinbarung zurückzutreten und auch eine andere Wohnung nehmen zu wollen. Zusagen zum eigl. Vermieter bzw. Kontakt zu diesem sind bis dato nicht erfolgt. Nun droht der Vormieter mit Schadensersatzforderungen und zwingt zur Übernahme der Wohnung mit Möbeln. Er beruft sich auf den mündlichen Vertrag. Wie sehen da die Rechtslagen aus, wie werden seine Chancen auf Erfolg aussehen? WIr waren bei der Verhandlungen allein und es wurde nichts schriftlich verfasst. Vielen dank im Vorfeld. Mfg Dari |
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