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Wirksamkeit der AGB

Dies ist eine Diskussion zu Wirksamkeit der AGB innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 05.01.2009, 16:04
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Wirksamkeit der AGB

Hallo,

sind folgende AGB haltbar ??

Ihr Widerspruchsrecht erlischt vorzeitig,wenn XY mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder sie diese selbst veranlasst haben ( z.B. wenn sie uns mit der sofortigen Bereitstellung eines DSL-Anschlusses beauftragen ).


Mit bestem Dank im Voraus


michael56
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  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 04:29
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AW: Wirksamkeit der AGB

Zitat:
Zitat von michel56
Ihr Widerspruchsrecht erlischt vorzeitig,wenn XY mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder sie diese selbst veranlasst haben ( z.B. wenn sie uns mit der sofortigen Bereitstellung eines DSL-Anschlusses beauftragen )
Der Fernabsatz-Unternehmer muß Informationen zum Widerrufsrecht erteilen; insoweit handelt es sich bei solchen Informationen nicht um "Allgemeine Vertragsbestimmungen".

Jedenfalls wären (etwa per AGB) getroffene Vereinbarungen unwirksam, die von den gesetzlichen Fernabsatz-Vorschriften verbrauchernachteilig abweichen sollten. § 312d Absatz 3 BGB besagt (zu Fernabsatzverträgen über die Erbringung einer Dienstleistung) :

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
(1) bei einer Finanzdienstleistung, wenn (...)
(2) bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.


Bedenklich könnte höchstens die Vereinbarung sein, wonach es als "ausdrückliche Zustimmung zu einem vorzeitigen Ausführungsbeginn" gelten solle, wenn der Verbraucher einen Auftrag zur sofortigen Bereitstellung eines DSL-Anschlusses erteilt.

Denn mit der Ausführung der Vertragsleistung "Bereitstellung eines DSL-Anschlusses" kann nur durch das Bereitstellen selbst begonnen werden.

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