Dies ist eine Diskussion zu Wiederruf möglich??? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Wiederruf möglich??? habe da mal eine dringende frage. angenommen frau d. hat sich sich am vergangenen freitag bei einem vertragshändler ein paar autos anschauen. clever wie der händler nun ist, hat er ihr natürlich gleich ein auto aufgeschwatzt. sie hat einen kaufvertrag unterschrieben. sie wollte ursprünglich 4000 ausgeben. jetzt hat sie jedoch ein auto für 5900 an der backe! 4000 soll sie anzahlen und den rest finanzieren. jedoch hat der händler sie eine finanzierung ohne genaue daten (rückzahlungsplan) unterschreiben lassen, weil sie noch meinte, sie weiss noch nicht genau, was sie monatlich zurückzahlen könne und würde dann am montag vorbei kommen und dann könne man alles genau regeln. wie ist jetzt hier die gesetzeslage, kann sie vom kauf und der finanzierung zurücktreten? im vertrag steht wörtlich: "an diese bestellung ist der käufer höchstens bis 10 tage, bei nutzfahrzeugen 2 wochen gebunden. der kauf vertrag ist abgeschlossen, wenn der v erkäufer die annahme der bestellung innerhalb der jeweils genannten fristen schriftlich bestätigt oder die lieferung ausführt. mündliche nebenabreden bestehen nicht." des wieteren steht da:"eine abschrift dieser urkunde (mit bedingungen) sowie die versicherungsgarantiebedingungen habe ich heute erhalten." was jedoch nicht der fall ist!!! auch hat sie keine kopie des finanzierungsvertrages erhalten!!!! sie hat gestern morgen im autohaus angerufen und gesagt, dass sie vom vertrag zurücktreten möchte. die antwort des autohauses war: man müsse erstmal schauen, was am auto schon gemacht worden sei (ausgemacht waren neuer tüv, au, kundendienst sowie ein neuer zahnriemen) und man sich dann wieder melden würde. dies war jedoch nicht der fall. jetzt nochmals meine frage: kommt sie hier ohne weiteres wieder raus bzw. kann das autohaus hierfür schadenersatz o.ä. verlangen? |
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| AW: Wiederruf möglich??? Wie genau soll denn diese "Finanzierung" ablaufen? Wenn ein Zins vereinbart ist oder der Zahlungsaufschub länger als 3 Monate dauert liegt darin eine entgeltliche Finanzierungshilfe nach § 499 I BGB. Dann könnte die Käuferin nach §§ 499 I, 495 I, 355 BGB den Finanzierungsvertrag widerrufen. Wenn ihr die Finanzierung vom Autohaus vermittelt wurde - das nehm ich hier mal stark an - kann sie gem. § 358 II 1 BGB auch vom Kaufvertrag "zurück treten". Wurde sie über das Widerrufsrecht belehrt? Wie das mit der Umgestaltung des Autos für sie aussieht ist eine gute Frage. Eigentlich steht der Verbraucher nach § 357 IV BGB sehr gut da - er muss nämlich so gut wie keinen Wertersatz leisten. Allerdings müsste man sich damit etwas näher beschäftigen - so ganz sicher bin ich mir nicht.
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| AW: Wiederruf möglich??? zuerst mal danke für die schnelle antwort!!!! also, der zinssatz würde dann bei 7,99% liegen. einen entgültigen finanzierungsvertrag hat sie sogesehen garnicht unterschrieben. beim verkaufsgespräch (fr) wurde ausgemacht, dass man sich darüber am darauffolgenden mo über die genauen zahlen einigen würde. ein vorläufiger finanzierungsvorschlag war, dass sie 3000 in bar anzahlt, 590 für ihren gebrauchten bekommt und die restlichen 2310 zu 71/monat über 48 monate abzahlt. damit war sie jedoch nicht einverstanden und wollte es sich über das wochenende noch genau ausrechnen, welche rate und laufzeit sie dann gern wählen würde. dies war jedoch nur ein finanzierungsangebot! und ausser dem finanzierungsangebot sowie der gebrachtwagen bestellung hat sie nichts schriftliches vom händler mitbekommen. über das widerrufsrecht ist sie ebenfalls nicht belehrt worden. wird dann der kaufvertrag automatisch nichtig, wenn keine finanzierung besteht? |
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| AW: Wiederruf möglich??? Also: der Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen wurde schon geschlossen, oder? Was war dort die vereinbarte Gegenleistung? Und wieso hat Frau X den Vertrag geschlossen, wenn sie noch gar nicht wusste, wie sie den finanzieren soll?! Normalerweise wird ein Kaufvertrag immer zusammen mit einem entsprechenden Finanzierungs(leasing)Vertrag abgeschlossen. Ich dachte so sei es auch hier gewesen... Der Kaufvertrag ist grundsätzlich von einer Finanzierung unabhängig. Das ist allein ein Problem des Käufers. Und von einem Kaufvertrag kann man auch nicht einfach so zurück treten. Ausnahmen gelten dann, wenn der Verbraucher sich über einen langen Zeitraum finanziell bindet (wie bei der Finanzierung) und damit unabsehbare Kosten auf ihn zu kommen können. Um ihn vor diesen Gefahren zu schützen kann der Verbraucher vom Finanzierungsvertrag (!) innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss zurück treten. Das würde ihm aber nicht viel bringen, wenn er dann immer noch den Kaufvertrag an der Backe hätte - denn den dortigen Kaufpreis müsste er dann weiterhin zahlen. Deshalb erstreckt § 358 II 1 BGB den Rücktritt auf einen damit verbundenen Kaufvertrag. Finanziert der Verkäufer also selber, oder vermittelt er eine Finanzierung, schlägt der Rücktritt auch auf den Kaufvertrag durch. Also müsste man hier wissen: 1. wurde ein Kaufvertrag schon abgeschlossen? (wenn ja: zu welcher Gegenleistung?) 2. wurde der Finanzierungsvertrag abgeschlossen? (wenn ja: wurde belehrt?)
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| AW: Wiederruf möglich??? kaufvertrag hat sie noch keinen erhalten, sondern nur die verbindliche gebrauchtwagenbestellung. von der finanzierung, die über den händler laufen sollte hat sie bis jetzt nur ein finanzierungsangebot bekommen, da die tatsächliche finanzierung hätte am montag gemacht werden sollen. sie wollte sich erstnoch über die laufzeit sowie die höhe der monatlichen rückzahlungsraten im klaren werden. auch wusste sie noch nicht genau, wie hoch die tatsächliche anzahlung gewesen wäre, die sie sich hätte leisten können. dies wäre dann wie gesagt am montag im autohaus genau bestimmt worden. durch private umstände (angenommen ihr freund hätte ihr das geld für die anzahlung ausgelegt, doch die beziehung wurde am we beendet) kann sie sich jetzt jedoch weder die vorläufig festgelegte anzahlung (3000) leisten, noch eine hohe finanzierungsrate bezahlen. und über irgendwelche widerrufsfristen wurde sie nicht belehrt!!! |
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| AW: Wiederruf möglich??? Das dürfte ihm aber nicht viel bringen. Nach § 358 III 1 BGB ist es nicht nötig, dass beide Vertrage zum selben Zeitpunkt geschlossen werden (vgl. Jauernig, § 358 Rn. 3). Da hier der Verkäufer selber die Finanzierung der Gegenleistung übernimmt wird nach § 358 III 2 vermutet, dass beide Verträge verbunden sind (so sie denn zustande kommen). Worauf lautete denn nun ihr verbindliches Angebot? Abschluss eines Kaufvertrages über einen Wagen XY zu WELCHEM Preis? Da muss doch was festgelegt worden sein... Und ein "sie bestellen jetzt mal den Wagen - über den Preis machen wir uns später Gedanken" geht gar nicht - in diesem Fall läge schon kein auf einen Kaufvertrag gerichtete Willenserklärung der Frau vor. Die Sache find ich ziemlich wirr... ![]() Ebenso absurd finde ich aber auch die Geschichte mit dem Freund und dem zufälligen Scheitern der Beziehung ausgerechnet am Wochenende davor...
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| AW: Wiederruf möglich??? der preis des autos sollte 5900 betragen. 3000 sollten bar angezahlt und der rest sollte finanziert über das autohaus finanziert werden. nur die höhe und laufzeit der zu finanzierenden restlichen 2900 stand noch nicht fest und sollten am mo geklärt werden. |
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| AW: Wiederruf möglich??? Da stellt sich mir ja wieder die Frage, wie man so etwas machen kann... Naja. So absurd es klingt: wenn der Finanzierungsvertrag abgeschlossen wird und dieser ein mit dem Kaufvertrag verbundener Vertrag ist, können beide Verträge durch Widerruf zu Fall gebracht werden. Es darf keinen Unterschied machen, ob die Finanzierung direkt am Tag des Kaufvertrages oder kurze Zeit später abgeschlossen wird (wenn beim Kauf schon klar war, dass finanziert werden sollte).
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| AW: Wiederruf möglich??? ja, stimmt, ist wirklich ein absolut absurdes ding, aber so ist die welt halt leider... aber trotzdem vielen dank für eure schnellen auskünfte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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| AW: Wiederruf möglich??? Deshalb würde ich auch mit großen, runden Augen den Finanzierungsvertrag abschließen
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