Dies ist eine Diskussion zu Wie schnell muss man klagen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Wie schnell muss man klagen? |
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| AW: Wie schnell muss man klagen? Klage worauf? Ist eine Zivilklage gemeint oder eine Strafanklage? Die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Beleidigung verjähren in der Regel spätestens nach drei Jahren. Wobei man, wenn man zu lange wartet, es schwer finden wird, das Gericht davon zu überzeugen, dass ein Schaden entstanden ist. Davon abgesehen müsste es schon eine sehr üble Beleidigung sein, um ernsthafte Schadensersatzansprüche (Schmerzensgeld) auszulösen.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Wie schnell muss man klagen? Zitat:
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Wie schnell muss man klagen? Zitat:
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| AW: Wie schnell muss man klagen? Für die Beleidigung- egal ob strafrechtl. oder zivilrechtlich- ist es egal, ob sie in der Öffentlichkeit oder nur zwischen zwei Personen geschieht. Schutzgut ist die Ehre als absolutes Recht. Ehrverletzend kann demnach auch die Beleidigung unter vier Augen sein. |
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| AW: Wie schnell muss man klagen? Zitat:
Strafrechtlich gibt es natürlich keinen Unterschied
__________________ Zitat:
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| AW: Wie schnell muss man klagen? Es gibt auch Schadensersatz für immaterielle Schäden (sog. Schmerzensgeld). Wenn du mich privat Idiot nennen würdest, würde das in Ermangelung einer besonders schwerwiegenden verletzung zwar im konketen Fall noch keinen Schadensersatzanspruch rechtfertigen, am Prinzip ändert sich aber nichts. Dein Bsp. mit der Tagesmutter wäre- so wie ich es verstanden habe- anspruchsbegründend für einen SE wegen entgangenem Gewinn (wenns dann mit dem Job nciht mehr so läuft). Das ist aber gerade kein immaterieller Schaden. |
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| AW: Wie schnell muss man klagen? @Brati: Ich glaub wir ham schon irgendwie das gleiche gemeint, aber ich hab Dich falsch verstanden, ich war irgendwie rein beim materiellen Schaden
__________________ Zitat:
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| AW: Wie schnell muss man klagen? Zitat:
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| AW: Wie schnell muss man klagen? Im Strafprozess sowieso und im Zivilverfahren, wenn der Beklagte es nicht zugesteht.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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