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Wie schnell muss man klagen?

Dies ist eine Diskussion zu Wie schnell muss man klagen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 30.04.2012, 08:49
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Wie schnell muss man klagen?

Wie lange darf eine Beleidigung zurückliegen, ehe eine Klage wegen einer solchen Erfolg haben kann?
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Alt 02.05.2012, 14:06
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AW: Wie schnell muss man klagen?

Klage worauf? Ist eine Zivilklage gemeint oder eine Strafanklage?

Die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Beleidigung verjähren in der Regel spätestens nach drei Jahren. Wobei man, wenn man zu lange wartet, es schwer finden wird, das Gericht davon zu überzeugen, dass ein Schaden entstanden ist. Davon abgesehen müsste es schon eine sehr üble Beleidigung sein, um ernsthafte Schadensersatzansprüche (Schmerzensgeld) auszulösen.
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"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 02.05.2012, 15:08
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AW: Wie schnell muss man klagen?

Zitat:
Zitat von Zapatop Beitrag anzeigen
Wie lange darf eine Beleidigung zurückliegen, ehe eine Klage wegen einer solchen Erfolg haben kann?
Nach §77b StGB muss man innerhalb von 3 Monaten Straftantrag stellen. Zur Beleidigung an sich siehe §194 StGB und Umliegende.
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~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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  #4 (permalink)  
Alt 25.05.2012, 09:07
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AW: Wie schnell muss man klagen?

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Klage worauf? Ist eine Zivilklage gemeint oder eine Strafanklage?

Die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Beleidigung verjähren in der Regel spätestens nach drei Jahren. Wobei man, wenn man zu lange wartet, es schwer finden wird, das Gericht davon zu überzeugen, dass ein Schaden entstanden ist. Davon abgesehen müsste es schon eine sehr üble Beleidigung sein, um ernsthafte Schadensersatzansprüche (Schmerzensgeld) auszulösen.
Wenn man eine Person nur "intern" beleidigt, d.h. diese Beleidigung nicht öffentlich geschah, entsteht ja niemals dem Beleidigten ein Schaden. Also hätte eine Klage auch keinen Erfolg?
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  #5 (permalink)  
Alt 25.05.2012, 11:00
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AW: Wie schnell muss man klagen?

Für die Beleidigung- egal ob strafrechtl. oder zivilrechtlich- ist es egal, ob sie in der Öffentlichkeit oder nur zwischen zwei Personen geschieht. Schutzgut ist die Ehre als absolutes Recht. Ehrverletzend kann demnach auch die Beleidigung unter vier Augen sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.05.2012, 11:16
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AW: Wie schnell muss man klagen?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Für die Beleidigung- egal ob strafrechtl. oder zivilrechtlich- ist es egal, ob sie in der Öffentlichkeit oder nur zwischen zwei Personen geschieht. Schutzgut ist die Ehre als absolutes Recht. Ehrverletzend kann demnach auch die Beleidigung unter vier Augen sein.
Das schon, aber es ging hier wohl um Schadensersatz und wenn ich Dich privat Idiot nenne, dann entsteht Dir kein Schaden, wenn ich allerdings eine Tagesmutter öffentlich als aidskranke Hure bezeichne, dann sieht das schon anders aus.

Strafrechtlich gibt es natürlich keinen Unterschied
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #7 (permalink)  
Alt 25.05.2012, 13:50
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AW: Wie schnell muss man klagen?

Es gibt auch Schadensersatz für immaterielle Schäden (sog. Schmerzensgeld). Wenn du mich privat Idiot nennen würdest, würde das in Ermangelung einer besonders schwerwiegenden verletzung zwar im konketen Fall noch keinen Schadensersatzanspruch rechtfertigen, am Prinzip ändert sich aber nichts.
Dein Bsp. mit der Tagesmutter wäre- so wie ich es verstanden habe- anspruchsbegründend für einen SE wegen entgangenem Gewinn (wenns dann mit dem Job nciht mehr so läuft). Das ist aber gerade kein immaterieller Schaden.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.05.2012, 14:56
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AW: Wie schnell muss man klagen?

@Brati: Ich glaub wir ham schon irgendwie das gleiche gemeint, aber ich hab Dich falsch verstanden, ich war irgendwie rein beim materiellen Schaden
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  #9 (permalink)  
Alt 26.05.2012, 13:23
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AW: Wie schnell muss man klagen?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Für die Beleidigung- egal ob strafrechtl. oder zivilrechtlich- ist es egal, ob sie in der Öffentlichkeit oder nur zwischen zwei Personen geschieht. Schutzgut ist die Ehre als absolutes Recht. Ehrverletzend kann demnach auch die Beleidigung unter vier Augen sein.
Es müsste dann aber bewiesen werden, dass überhaupt eine Beleidigung erfolgt sei, oder?
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  #10 (permalink)  
Alt 26.05.2012, 14:37
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AW: Wie schnell muss man klagen?

Im Strafprozess sowieso und im Zivilverfahren, wenn der Beklagte es nicht zugesteht.
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