Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht Onlineshop innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Widerrufsrecht Onlineshop ich habe hier einen Fall, bei dem ich nicht weiter weiss. Angenommen Person A von der Firma X bestellt im Internet ein EDV Gerät (nichts sonderbares) für den Verbraucht im Netzwerk. Person A liesst sich die AGB's zwecks Rückgaberecht und stosst auf § 10: Zitat:
Zitat:
Jetzt meine Frage an euch. Hat die Person A das wirklich übersehen, oder hat Person A ein Recht das Gerät innerhalb von 14 Tagen zurrück zu schicken und entweder eine alternative zu bestellen oder das Geld zurückverlangen? Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Tischbein |
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| AW: Widerrufsrecht Onlineshop Also in § 312 b zum Fernabsatzvertrag steht geschrieben, dass dieser ein Vertrag ist, welcher "über die Lieferung von Waren [...] die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird." Insofern kann man natürlich nicht widerrufen!! Das ist aber auch gar kein Problem, da laut obigem Sachverhalt der A ja auch nur das Gerät zurückschicken will, weil es nicht dem entspricht, was er bestellt hat. Insofern würde er ja gar nicht die günstigen umstände des Widerrufs in Anspruch nehmen wollen, sondern er will einfach nur Nacherfüllung gemäß § 437 Nr. 1 bekommen, da die Sache gemäß § 434 III BGB mangelhaft ist, in Form von "einer anderen Sache" oder, das lässt sich nicht ganz erkennen, eben halt die Beschaffenheit nicht so ist, wie vereinbart oder man erwarten kann. Aber auch egal, denn da die Nacherfüllung sowieso verlangt werden kann, ist ein Widerruf gar nicht nötig. LG Pyrro __________________________________________________ _____________________________________ Man muss ja unterscheiden: Ein Widerrufsrecht gibt es kurz gesagt deswegen, weil der Käufer, der online/telefonisch bestellt, weder den Verkäufer, noch den Shop, noch die Ware begutachten kann, die er kauft. Dies ist ein großer Nachteil gegenüber jemandem, der dies alles im Laden tun kann. Um diesen Nachteil auszugleichen, gibt man dem Käufer die Widerrufsfrist (mit den entsprechenden Einschränkungen an manchen Stellen) Bestellt ein Unternehmer von einem Unternehmer, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser genau weiß, was er bestellt, und aufgrund seiner Erfahrung bedarf es seinem Schutz nicht so wie dem des Verbrauchers. Die Nacherfüllung steht natürlich allen zu, egal ob Verbraucher oder Unternehmer, denn keiner kann ja vorher wissen, dass die Sache einen Mangel hat. Deswegen sind alle schutzwürdig. Weiß man es doch, dann hat man natürlich keine Ansprüche gegen den Schädiger, das steht auch im Gesetz. LG Pyrro
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Widerrufsrecht Onlineshop Ehm Pyrro, ich gehe mal davon aus, dass Person A einfach (ausversehen) das falsche Produkt bestellt hat, was man nicht dem Händler anlasten kann. Also von daher gibt es kein Widerrufsrecht im Sinne des 312b. A könnte allenfalls anfechten und die entstandenen Kosten tragen. Falls das Produkt noch nicht ausgepackt ist sollte man sich mit dem Onlinehändler auch einigen können, da dieser auch auf Kunden angewiesen ist und nicht gleich einen Kunden verlieren möchte. Mir ist selbiges passiert und der Händler hat alle Kosten übernommen - Rücksendung und Neusendung! Das ist Service. PS: Bitte den Namen entfernen aus dem Auszug.
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Widerrufsrecht Onlineshop Zitat:
Naja da ich ja nun die Variante beschrieben habe, sollte der Verkäufer falsch geliefert haben, und du diejenige, dass der Käufer falsch bestellt hat, sind ja beide Möglichkeiten erwähnt ![]() Zitat:
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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