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Widerrufsrecht Onlineshop

Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht Onlineshop innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2008, 09:19
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Widerrufsrecht Onlineshop

Guten Morgen Community,

ich habe hier einen Fall, bei dem ich nicht weiter weiss.

Angenommen Person A von der Firma X bestellt im Internet ein EDV Gerät (nichts sonderbares) für den Verbraucht im Netzwerk. Person A liesst sich die AGB's zwecks Rückgaberecht und stosst auf § 10:

Zitat:
§ 10 WIDERRUFSBELEHRUNG NACH § 355 BGB

WIDERRUFSRECHT

1. SIE KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON ZWEI WOCHEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. BRIEF,FAX, E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN. ERHALTEN SIE DIE WIDERRUFSBELEHRUNG IN TEXTFORM ERST MIT DER WARE, BETRÄGT DIE WIDERRUFSFRIST EINEN MONAT. DIE FRIST BEGINNT FRÜHESTENS MIT ERHALT DER WARE UND EINER SCHRIFTLICHEN WIDERRUFSBELEHRUNG. DIE WIDERRUFSBELEHRUNG WIRD IHNEN IN TEXTFORM BEI (§2) VERTRAGSABSCHLUSS PER E-MAIL ZUGESTELLT. ZUR FRISTWAHRUNG GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFES ODER DER SACHE.
DER WIDERUF IST ZU RICHTEN AN:

NOTEBOOKSBILLIGER.DE AG
WIEDEMANNSTRASSE 3
31157 SARSTEDT
FAX.: +49 - (1805) 9997132 (14ct/min, CNS24)
E-MAIL: RMA@NOTEBOOKSBILLIGER.DE

WIDERRUFSFOLGEN

2. IM FALLE EINES WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN
ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GGF. GEZOGENE NUTZUNGEN (Z. B. ZINSEN) HERAUSZUGEBEN. KÖNNEN SIE UNS DIE EMPFANGENE LEISTUNG GANZ ODER TEILWEISE NICHT ODER NUR IM VERSCHLECHTERTEN ZUSTAND ZURÜCKGEWÄHREN, MÜSSEN SIE UNS INSOWEIT GGF. WERTERSATZ LEISTEN. BEI DER ÜBERLASSUNG VON SACHEN GILT DIES NICHT, WENN DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE AUSSCHLIESSLICH AUF DEREN PRÜFUNG - WIE SIE IHNEN ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH GEWESEN WÄRE - ZURÜCKZUFÜHREN IST. IM ÜBRIGEN KÖNNEN SIE DIE WERTERSATZPFLICHT VERMEIDEN, INDEM SIE DIE SACHE NICHT WIE EIN EIGENTÜMER IN GEBRAUCH NEHMEN UND ALLES UNTERLASSEN, WAS DEREN WERT BEEINTRÄCHTIGT. PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN SIND ZURÜCKZUSENDEN.

3. SIE HABEN DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND WENN DER PREIS DER ZURÜCKZUSENDENDEN SACHE EINEN BETRAG VON 40 EURO NICHT ÜBERSTEIGT ODER WENN SIE BEI EINEM HÖHEREN PREIS DER SACHE ZUM ZEITPUNKT DES WIDERRUFS NOCH NICHT DIE GEGENLEISTUNG ODER EINE VERTRAGLICH VEREINBARTE TEILZAHLUNG ERBRACHT HABEN. ANDERENFALLS IST DIE RÜCKSENDUNG FÜR SIE KOSTENFREI.

4. NICHT PAKETVERSANDFÄHIGE SACHEN WERDEN BEI IHNEN ABGEHOLT.

5. VERPFLICHTUNGEN ZUR ERSTATTUNG VON ZAHLUNGEN MÜSSEN SIE INNERHALB VON 30 TAGEN NACH ABSENDUNG IHRER WIDERRUFSERKLÄRUNG ERFÜLLEN.

6. EIN WIDERRUFSRECHT NACH § 10 BESTEHT NICHT IN DEN FOLGENDEN FÄLLEN:
a.) BEI DER LIEFERUNG VON WAREN, DIE NACH KUNDENSPEZIFIKATION ANGEFERTIGT WERDEN ODER EINDEUTIG AUF DIE PERSÖNLICHEN BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN SIND ODER DIE AUFGRUND IHRER BESCHAFFENHEIT NICHT FÜR EINE RÜCKSENDUNG GEEIGNET SIND.
b.) BEI DER LIEFERUNG VON SOFTWARE, SOFERN DIE GELIEFERTEN DATENTRÄGER VOM KUNDEN ENTSIEGELT WORDEN SIND.
c.) IN DEN SONSTIGEN FÄLLEN DES § 312 d Abs. 4 BGB.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Das Problem ist wohl, das Person A §9 nicht gelesen hat:

Zitat:
§ 9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Für Verträge, die wir ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunkationsmitteln wie z.B. Telefon oder Internet usw. mit Verbrauchern schließen, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
Nun wollte Person A das Gerät wieder zurückschicken, da es die verkehrte Ausführung war und wollte Zeitgleich eine Alternative bestellen. Diese wurde vom Onlineshop unter Berufung §9/10 leider abgelehnt, da die Person A das Gerät für eine Firma bestellt hat und dieser §10 nur für Verbraucher gilt.

Jetzt meine Frage an euch. Hat die Person A das wirklich übersehen, oder hat Person A ein Recht das Gerät innerhalb von 14 Tagen zurrück zu schicken und entweder eine alternative zu bestellen oder das Geld zurückverlangen?

Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Tischbein
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2008, 17:25
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AW: Widerrufsrecht Onlineshop

Also in § 312 b zum Fernabsatzvertrag steht geschrieben, dass dieser ein Vertrag ist, welcher "über die Lieferung von Waren [...] die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird."
Insofern kann man natürlich nicht widerrufen!!

Das ist aber auch gar kein Problem, da laut obigem Sachverhalt der A ja auch nur das Gerät zurückschicken will, weil es nicht dem entspricht, was er bestellt hat.
Insofern würde er ja gar nicht die günstigen umstände des Widerrufs in Anspruch nehmen wollen, sondern er will einfach nur Nacherfüllung gemäß § 437 Nr. 1 bekommen, da die Sache gemäß § 434 III BGB mangelhaft ist, in Form von "einer anderen Sache" oder, das lässt sich nicht ganz erkennen, eben halt die Beschaffenheit nicht so ist, wie vereinbart oder man erwarten kann.

Aber auch egal, denn da die Nacherfüllung sowieso verlangt werden kann, ist ein Widerruf gar nicht nötig.

LG Pyrro

__________________________________________________ _____________________________________

Man muss ja unterscheiden:

Ein Widerrufsrecht gibt es kurz gesagt deswegen, weil der Käufer, der online/telefonisch bestellt, weder den Verkäufer, noch den Shop, noch die Ware begutachten kann, die er kauft. Dies ist ein großer Nachteil gegenüber jemandem, der dies alles im Laden tun kann.
Um diesen Nachteil auszugleichen, gibt man dem Käufer die Widerrufsfrist (mit den entsprechenden Einschränkungen an manchen Stellen)

Bestellt ein Unternehmer von einem Unternehmer, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser genau weiß, was er bestellt, und aufgrund seiner Erfahrung bedarf es seinem Schutz nicht so wie dem des Verbrauchers.

Die Nacherfüllung steht natürlich allen zu, egal ob Verbraucher oder Unternehmer, denn keiner kann ja vorher wissen, dass die Sache einen Mangel hat. Deswegen sind alle schutzwürdig.
Weiß man es doch, dann hat man natürlich keine Ansprüche gegen den Schädiger, das steht auch im Gesetz.

LG Pyrro
__________________
Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2008, 17:52
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AW: Widerrufsrecht Onlineshop

Ehm Pyrro,

ich gehe mal davon aus, dass Person A einfach (ausversehen) das falsche Produkt bestellt hat, was man nicht dem Händler anlasten kann.

Also von daher gibt es kein Widerrufsrecht im Sinne des 312b.

A könnte allenfalls anfechten und die entstandenen Kosten tragen.

Falls das Produkt noch nicht ausgepackt ist sollte man sich mit dem Onlinehändler auch einigen können, da dieser auch auf Kunden angewiesen ist und nicht gleich einen Kunden verlieren möchte.

Mir ist selbiges passiert und der Händler hat alle Kosten übernommen - Rücksendung und Neusendung! Das ist Service.

PS: Bitte den Namen entfernen aus dem Auszug.
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Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts
Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.
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Alt 13.11.2008, 18:11
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AW: Widerrufsrecht Onlineshop

Zitat:
Zitat von Libertin
Ehm Pyrro,

ich gehe mal davon aus, dass Person A einfach (ausversehen) das falsche Produkt bestellt hat, was man nicht dem Händler anlasten kann.
[...] da es die verkehrte Ausführung war, hmm klingt zweideutig.
Naja da ich ja nun die Variante beschrieben habe, sollte der Verkäufer falsch geliefert haben, und du diejenige, dass der Käufer falsch bestellt hat, sind ja beide Möglichkeiten erwähnt

Zitat:
Also von daher gibt es kein Widerrufsrecht im Sinne des 312b.
Das hätte er ja sowieso nicht.
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