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Widerruf bei defektem Gerät

Dies ist eine Diskussion zu Widerruf bei defektem Gerät innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 04.02.2012, 23:28
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Widerruf bei defektem Gerät

Hallo,

mal angenommen A (private Person) hat am Tag 1 von B (Online Händler) ein Tablet für 200€ bestellt. Da es ja ein relativ billiger Preis ist, hat A die vermutung das das Ding auch nicht wirklich etwas taugt.
Tag 2: Das Gerät wird geliefert und A probiert es natürlich sofort aus, aber leider bestätigt sich sein Verdacht und schon nach einer halben Stunde reagiert der Touchscreen nichtmehr. A schreibt sofort eine Mail an den Shop, mit der Ankündigung von seinem Widerrufrechts gebrauch zumachen und fügt hinzu, das auch der Touchscreen kaputt sei.
Tag 3: Der Händler teilt A mit das ein"[regulärer Widerruf nicht möglich sei, weil Gerät defekt]", aber er solle das Porto auslegen, das Gerät zurückschicken und dann bekommt A sein Geld, nachdem B das defekte Gerät mit dem Hersteller abgewicklet hat.
Tag 14&15: Da A immernoch kein Geld bekommen hat, fragt er nach und bekommt die Antwort, das der Hersteller das Gerät "nicht lagerend hat" und man deshlab noch weitere 7 Tage auf einen Austausch warten müsse.

Hat der Händler recht mit seiner Aussage das in diesem Fall: "defektes Gerät wird widerrufen" ein normaler Widerruf nicht möglich sei?
Wenn regulärer Widerruf möglich ist, beginnen die 30 Tage Zahlungsfirst mit der Bestätigung der Widerrufsmail an zu laufen?
Wenn die 30 Tage um sind, muss A dann sofort einen Rechtsanwalt einschalten/ein Mahnverfahren einleiten um sein Geld wiederzubekommen, oder kann er Überziehungszinsen sammeln?
Werden Überziehungszinsen täglich abgerechnet? (Zinseszins)


Meine Gedanken zu dem Fall:

Normaler Widerruf ist möglich, die 14 Tage First ist ja dafür da, das Gerät auszuprobieren und wenn es der Käufer nicht gefällt (z.B. weil es halt nicht schön aussieht, oder halt auch Minderwertig ist und deshalb kaputt geht) kann er halt vom Widerrufsrecht gebrauch machen. --> Dem Kunden hat der Ablauf zwischen Händler und Hersteller bzgl. Austausch/Reparatur nicht zu interessieren.
Die 30 Tage laufen ab dem Zeitpunkt wo der Händler die Rücksendung erhält, aber der Kunde könnte die Frist verkürzen indem er dem Händler eine neue, angemesssene von 7? Tagen setzt.
Wenn die 30 Tage rum sind hat A eine neue Form der lukrativen Geldanlage gefunden (doppelter Zinssatz vom normalen Tagesgeld).
Bzgl. Abrechnung und Zinseszins hab ich keine Ahnung.



Bin auf eure Meinungen gespannt und schon im Vorraus danke für die Beteiligung!
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Alt 06.02.2012, 18:28
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AW: Widerruf bei defektem Gerät

Eine Verschlechterung der Sache ist für das Widerrufsrecht ohne Belang. Der Verbraucher könnte allenfalls Wertersatz statt Rückgewähr zu leisten haben. Die Verschlechterung ist, wie es hier scheint, lediglich im Rahmen der Prüfung der Funktionsweise eingetreten, sodass Wertersatz entfällt, § 357 III 1 Nr. 1 BGB.
Die Abwicklung zwischen Händler und Hersteller ist für den Verbraucher ohne Belang.
Die 30-Tages-Frist für Verzugszinsen kommt dann zum Einsatz, wenn der Verbraucher den Händler nicht gemahnt hat.
Soweit sind Deine Überlegungen also richtig.
Allerdings gibt es keine Zinseszinsen, § 289 S. 1 BGB!
__________________
"Was dem Maurer die Bierflasche ist, ist dem Juristen sein Gesetz."
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