Dies ist eine Diskussion zu Widerruf auch teilweise möglich? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Widerruf auch teilweise möglich? Nehmen wir mal an man kauft bei einem Versand 3 Hosen, aber es gefallen nur 2. Vor allem, wie sieht das mit den Kosten für die Rücksendung aus Wenn der Gesamtbetrag über 40 Euro liegt muss den ja der Händler übernehmen. Zählt dann nur der Preis des zurückzusendenden Artikels? |
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| AW: Widerruf auch teilweise möglich? Zitat:
---> "Eigentlich" löst der Widerruf einer Vertragserklärung die Vertragsverbindlichkeit insgesamt auf. Auf einen "Teilwiderruf" besteht strenggenommen also kein Anrecht. Ein "Teilwiderruf" könnte aber vielleicht umgedeutet werden in ein Angebot, eine (rückwirkende) Bestellung der zu behaltenden Sachen aufzugeben und die "alte" Bestellung komplett zu widerrufen, soweit der Verkäufer damit einverstanden sein will. Gesetzlich ist allerdings geregelt, daß es zulässig sein soll, eine Vereinbarung über die im Fall eines Widerrufs zu tragenden Kosten der Rücksendung zu treffen, die sich nicht am Betrag der ( eingentlich nur insgesamt widerruflichen ) Bestellung orientiert, sondern am Preis der zurückzusendenden Sache: § 357 BGB (...) Wenn ein Widerrufsrecht ... besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn (....). ( Frühere Gesetzesfassung: Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. ) Zitat:
Nur(!) wenn der Hosen-Versandhändler mit seinem Hosenkäufer vertraglich eine Vereinbarung getroffen hat, daß der Verbraucher nach einem Widerruf Rücksendekosten zu tragen haben soll, nur(!) dann kann der Verbraucher die Rücksendekosten tragen müssen. Aber auch nur(!) dann, wenn die Kostenabwälzungsregelung wirksam ist. Das ist sie nur(!) dann, wenn sie den Verbraucher nicht über das in § 357 BGB erlaubte Maß hinaus benachteiligt. Der Verbraucher hätte bei einer Hosenbestellung zu einem Betrag von x Euro die Kosten der Rücksendung von Hosen zum Preis von y Euro also nur(!) dann zu tragen, wenn vertraglich etwas ( noch zulässiges ) vereinbart worden war z.B. : "der Verbraucher hat die Rücksendkosten zu tragen, wenn der Preis der zurückgesandten Hose 30 Euro nicht übersteigt", und wenn der Preis der zurücksendenden Sache höchstens 30 Euro beträgt. ( Statt 30 Euro darf auch ein beliebiger anderer Grenzbetrag vereinbart werden - das Gesetz läßt alle Beträge bis höchstens 40 Euro zu. ) Auf jeden Fall wäre der Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Bestellung klar und unmißverständlich über die von ihm im Widerrufsfall ( vereinbarungsgemäß ) zu tragenden Kosten zu informieren. Zitat:
- denn entweder wärst Du darüber zu informieren gewesen, daß Du die Rücksendekosten überhaupt nicht zu tragen hast ( etwa wenn der Versender mit Dir dazu keine vertragliche Regelung getroffen hatte ). - oder ihr habt miteinander ( per AGB ) eine Abmachung über die von Dir im Widerrufsfall zu tragenden Rücksendekosten getroffen. Dann wäre er gesetzlich verpflichtet (gewesen), Dich unmißverständlich zu informieren. Zitat:
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| AW: Widerruf auch teilweise möglich? Zitat:
Einem Händler sollte das allerdings klar sein, deswegen denke ich nicht dass da wirklich Probleme entstehen. Danke für die ausführliche Antwort! |
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