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Werkstatt will cash

Dies ist eine Diskussion zu Werkstatt will cash innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 22:35
Boardneuling
 
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Werkstatt will cash

Kundin bringt ihr Auto in die Werkstatt. Dort
sagt der Meister, er könne wohl erst in drei
Tagen nachgucken, dann ruft aber 3 Stunden
später sein Geselle an und teilt mit: "Sie können Ihren
Wagen jetzt abholen, fährt wieder."

Die Kundin denkt, seltsam, keine Einverständniserklärung
zur Höhe der Reparaturkosten eingeholt, ungewöhnlich.

Der Mechaniker teilt auf Anfrage mit, es koste
150 Euro. Ohne Mehrwertsteuer. Sonst mehr.

Die Kundin holt ihr Auto wenig später ab und legt
150 Euro ohne Rechnung hin.
Der Meister und der Geselle freuen sich.

Im Nachhinein denkt sie aber, dass es ärgerlich war.
Zumal die Reparatur angeblich nur die Zündkerzen und
den Kabelbaum betraf auch überteuert erscheint.
Außerdem ist dies so gar nicht ihre Art.

Hat die Kundin sich strafbar gemacht?
Was kann die Werkstatt erwarten, wenn die Kundin
dies im nachhinein z. B. der Kfz-Innung meldet?
Zeuge bezüglich der Bezahlung war vorhanden.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 23:17
V.I.P.
 
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AW: Werkstatt will cash

Ich seh hier grad überhaupt nix strafbares, aber vielleicht bin ich zu naiv
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 23:23
V.I.P.
 
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AW: Werkstatt will cash

Keine Rechnung = Steuerhinterziehung
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