Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt RA-kosten? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Wer trägt RA-kosten? |
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| AW: Wer trägt RA-kosten? Hallo! Das ist immer unterschiedlich. Hat der B eine Rechnung nicht bezahlt und der A muss den B verklagen, so trägt B als Schuldner die Kosten - A muss nur in Vorkasse treten, bekommt das Geld dann aber zurück. Ist A Arbeitnehmer der den B als Arbeitgeber verklagen muss, weil der B das letzte Gehalt nicht gezahlt hat, dann müssen beide Seiten jeweils selbst den Anwalt für sich bezahlen. Hat der B versucht den A umzubringen, dann kann der A als Nebenkläger im Strafprozess auftreten. Der B muss dann seinen Wahlverteidiger bezahlen (oder er bekommt einen Pflichtverteidiger gestellt) und der A muss nichts bezahlen - das macht der Staat. Wenn der A aber durch B - einer Behörde - in seinen Grundrechten verletzt ist, so muss der A nichts bezahlen, wenn er eine Verfassungsbeschwerde anschiebt und der B muss die Kosten selber tragen. ...mehr fällt mir im Moment nicht ein
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| AW: Wer trägt RA-kosten? Hallo Pete76, vielen Dank für die ausführliche Darstellung und Möglichkeiten..aber die Bestimmte Antwort in jenem Fall ist leider nicht beantwortet worden... vielleicht versuche ich es ein wenig detaillierter zu formulieren: B hat an A was verkauft...A hat aber die Ware an B zurückgeschickt..B hat Stornokosten an A ausgestellt. B hat sich einen Anwalt geholt, was jener B aufgefordert hat die Stornokosten an A zurückzuerstatten..B ist der Aufforderung des Anwalts ohne "Wenn und Aber" nachgekommen. Nun kommt A's Anwalt(ziemlich verspätet und nur per Email!) und möchte von B sein Geld für die Arbeit haben, ist das rechtens??? Gruß |
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| AW: Wer trägt RA-kosten? Zitat:
B ist der Aufforderung des Anwalts nachgekommen jener (Anwalt) hat B aufgefordert As Anwalt möchte von B sein Geld haben Also das versteht kein Mensch. |
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| AW: Wer trägt RA-kosten? Zitat:
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| AW: Wer trägt RA-kosten? Grundsätzlich: Der Gegner hat nur RA-Kosten zu zahlen, wenn er in Verzug war. Liegt der hier vor? |
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| AW: Wer trägt RA-kosten? Stimmt da blickte ich gerade selbst net durch..also nochmal und das jetzt richtig...:-) B hat an A was verkauft... A hat aber die Ware an B zurückgeschickt.. B hat Stornokosten an A ausgestellt. A hat sich einen Anwalt geholt, Anwalt hat B aufgefordert die Stornokosten an A zurückzuerstatten.. B ist der Aufforderung des Anwalts ohne "Wenn und Aber" nachgekommen. A's Anwalt (ziemlich verspätet und nur per Email!) möchte von B nun sein Geld für die Arbeit haben, ist das rechtens??? @jermonio: Es lag auch kein Verzug von B vor. |
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| AW: Wer trägt RA-kosten? A hat den Anwalt gerufen, also muss A den Anwalt auch bezahlen. B wäre sicher auch einer normalen Aufforderung von A gefolgt ünd hätte das Geld rausgerückt. Ein Anwalt war in dieser Situation nicht erforderlich. |
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| AW: Wer trägt RA-kosten? Kenn mich in dem Bereich zwar nicht aus, jedoch war ich heute zufällig bei einem Gespräch mit einem Anwalt der Verbraucherzentrale. Dort wurde mir auch erklärt, dass E-Mails keine juristische Relevanz darstellen. Dem Anwalt von A wird das sicherlich auch nicht unbekannt sein. Laut der Aussage des Anwalts der Verbraucherzentrale kannst du das Schreiben also einfach ignorieren, aber absichern würd ich mich in jedem Fall nochmal bei geeigneter Quelle. |
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