Dies ist eine Diskussion zu Wer ist Vertragspartner bei Amazon? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Wer ist Vertragspartner bei Amazon? Allerdings ist es ja so dass Amazon nicht nur vermittelt, sondern gleichzeitig auch vom Konto abbucht und den Betrag weiterleitet. Jetzt frage ich mich, ist es da wirklich so dass Amazon nur die Vermittlerrolle zukommt, oder kommt nicht eigentlich ein Kaufvertrag zwischen Amazon und dem Endverbraucher zustande? Gibts dazu Urteile wer denn nun wirklich der Vertragspartner ist, oder reicht das wenn das so in den AGBs definiert wurde? Könnte sich dann nicht auch ein Ladeninhaber mit der gleichen Masche aus der Affäre ziehen? Oft wird das ja versucht z.B. in einem Gewährleistungsfall, oder Verkäufer dann meint man soll sich an den Hersteller wenden, was ja nicht zulässig ist. |
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| AW: Wer ist Vertragspartner bei Amazon? Zitat:
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Nur in dem er eine Internet-Handelsplattform aufbaut, wie Amazon, und diese Dritten zur Verfügung stellt. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Wer ist Vertragspartner bei Amazon? Ja. Marketplace. Zitat:
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Wen ich nochmal die Analogie zu einem Ladengeschäft heranziehe, dann gibt es ja die Möglichkeit eines Kommisionsverkaufs. Wäre dass dann vergleichbar? Würde in diesem Fall auch der Vertrag mit dem unbekannten Verkäufer stattfinden (und auch die anderen Rechte wie z.B. Gewährleistung etc.). |
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| AW: Wer ist Vertragspartner bei Amazon? Zitat:
--> Amazon will sich von den Käufern ermächtigen lassen, als Käufer-Vertreter mit den von Amazon "Verkäufer" genannten Warenlieferanten "Kauf-Verträge" abzuschließen. Aus "B. Besondere Bedingungen für Verkäufer" wird wohl deutlich, daß "in Wahrheit" Amazon der Vertragspartner der Käufer ist/wird, und nicht die von Amazon als Lieferanten benutzten, von Amazon als "Verkäufer" titulierten Amazon-Vertragspartner: - "Der Verkäufer wird dem Käufer keine den Versand der verkauften Produkte bestätigenden Emails senden." - "Nimmt der Verkäufer die Versandbestätigung nicht innerhalb der von uns ( = Amazon ) hierzu vorgesehenen Frist vor (z.B. 30 Tage nach dem Datum des Bestelleingangs), kann Amazon nach freiem Ermessen die Bestellung stornieren (oder den Verkäufer dazu anhalten, die Bestellung zu stoppen und/oder zu stornieren)." Zitat:
Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen ... klar und verständlich ... zur Verfügung stellen: 1. seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung, 2. die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird, -----> Der ( tatsächlich nur als Lieferant in Erscheinung tretende ) "Verkäufer" hätte vorvertraglich seine (volle) Identität mitzuteilen, und dieser (Pseudo-)Verkäufer hätte über die Rolle Amazons im ( angeblichen kaufvertraglichen) Verhältnis zwischen (Pseudo-)Verkäufer und dem Verbraucher zu informieren, d.h. insbesondere darüber, in welcher Weise der Verkäufer von Amazon (gesetzlich) vertreten wird, oder in welcher Eigenschaft Amazon dem Verbraucher gegenübertreten wird. Werden Käufer von den Markenplace-"Scheinverkäufern" / Amazon-Lieferanten in der gesetzlich vorgeschriebenen Form über die Identität ihres Vertragspartners und die dabei Amazon zukommende Rolle informiert? Zitat:
Es genügt für ein im Fernabsatz tätiges Unternehmen Y, einem Verbraucher rechtzeitig vor dessen Bestellung seine Identität offenbart zu haben ( und diese Informationen zusammen mit Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zur Verfügung gestellt zu haben ) und die Identität und Eigenschaft eines Vertreters des Y oder vergleichbarer Personen mitgeteilt zu haben, mit der der Verbraucher geschäftlich zu tun haben wird, damit fernabsatzvertragliche Beziehungen nur zwischen Unternehmen Y und dem Verbraucher bestehen. 11 Geändert von once (01.12.2011 um 17:26 Uhr). Grund: ... |
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| AW: Wer ist Vertragspartner bei Amazon? Zitat:
![]() Die Informationen, die gefordert werden, sind auf der Amazonseite ersichtlich. Allerdings muss man sich das alles zusammenklicken und mit der Mischung aus AGB und Produktinformation kann man sich dass eventuell zusamenreimen. Ob das ausreichend "klar und verständlich" ist bezweifle ich mal, sonst hätte ich gar nicht erst gefragt. An eine Belehrung vom Verkäufer in welcher Form Amazon beteiligt ist kann ich mich allerdings nicht erinner, jemals erhalten zu haben.Aber wie gesagt, vielleicht ist dem Gesetz ja auch schon dadurch genüge getan dass die Informationen vorhanden sind und man sie sich zusammensuchen kann wenn man denn will. |
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| AW: Wer ist Vertragspartner bei Amazon? Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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