Dies ist eine Diskussion zu Wenn Anfechtung nach 123 II BGB nicht möglich ist, kann dann 119 II BGB greifen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| FALL: K schaut sich im Geschäft des V Räder an. Ein anderer Kunde des V, der D, ist ebenfalls im Geschäft und drängt dem K ein Gespräch auf, dabei lobt er das Rad "Modell Super" für die 24 Gänge. K denkt sich, dass ist ja super, für die nächste Bergtour ist so ein Rad genau das richtige und kauft das Rad bei V. V ist bei dem Gespräch zwischen K und D übrigens nicht anwesend. Nach Kauf stellt K fest, dass das Rad gar keine 24, sondern nur 6 Gänge hat. K will nun sein Geld zurück, zu Recht? Prüfung des Herausgabeanspruches nach 812 BGB: Wer: der V etwas: Kaufpreis durch die Leistung: Übergabe und Übereignung des Kaufpreises eines anderen: des K ohne rechtlichen Grund: wirksame Anfechtung des Kaufvertrages nach 433 BGB und somit Unwirksamkeit ex tunc?
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| AW: Wenn Anfechtung nach 123 II BGB nicht möglich ist, kann dann 119 II BGB greifen? ... vor einer verlängerten Anfechtungsfrist und vor dem Verlust des Schadensersatzanspruchs. Zitat:
Für § 119 BGB ist es grundsätzlich gleich, warum der Anfechtende sich geirrt hat. Der Anfechtungsgegner wird in diesen Fällen ausreichend durch eine kurze Anfechtungsfrist und einen Schadensersatzanspruch auf das negative Interesse geschützt.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Wenn Anfechtung nach 123 II BGB nicht möglich ist, kann dann 119 II BGB greifen? Wäre es aufbautechnisch nicht geschickter, zuerst nach einem wirksamen Kaufvertrag zu fragen, die Anfechtung zu erläutern und danach unter einem neuen Prüfungspunkt den § 812 BGB zu prüfen? |
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| AW: Wenn Anfechtung nach 123 II BGB nicht möglich ist, kann dann 119 II BGB greifen? Es kann sein, dass der Aufbau ggf. besser wäre. Ich habe mir über das Schema von meinem Prof bislang noch keine Gedanken gemacht, muss ich zugeben, sondern mich als Erstsemester einfach dran gehalten. |
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| AW: Wenn Anfechtung nach 123 II BGB nicht möglich ist, kann dann 119 II BGB greifen? Zitat:
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| AW: Wenn Anfechtung nach 123 II BGB nicht möglich ist, kann dann 119 II BGB greifen? Zitat:
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| 119 ii bgb, 123 ii bgb, anfechtung |
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