Dies ist eine Diskussion zu Welche Möglichkeit, Schadensersatz?? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| angenommen L zeigt N ständig an, N geht immerwieder zum Anwalt und lässt die sachen vom diesem klären da die anschuldigungen von L unwahr sind, was auch nachweislich ist. N entsehen kosten durch die Sachen beim Anwalt da die RS diese nicht übernimmt. Wie verhält sich das, besteht in diesem Fall die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen, weil die kosten langsam überhand nehmen, da alle 3 Monate was ist. Vielen dank für eure antworten. |
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| AW: Welche Möglichkeit, Schadensersatz?? Wenn die Anschuldigungen nachweislich falsch sind frage ich mich allerdings weshalb N. immer einen RA braucht !!! |
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| AW: Welche Möglichkeit, Schadensersatz?? N ist zum Anwalt, da L das aunutzt das ihre Bekannten und Freunde bei der Polizei ist und alles im mude herumgedreht wurde was gesagt wurde. Alle Verfahren wurden bisher von der STA eingestellt. |
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| AW: Welche Möglichkeit, Schadensersatz?? Hm..vielleicht wäre da ein Strafantrag wegen falscher Verdächtigung sinnvoll. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Anschuldigungen falsch waren/sind und wider besseren Wissens gemacht wurden, dann dürfte man damit Erfolg haben. Zumal hier die Anschuldigungen offensichtlich in einer nicht unerheblichen Häufigkeit vorliegen. Wurde das noch nicht mit dem RA besprochen? Ich weiß nicht, ob ein Strafrichter in der Verhandlung wegen falscher Verdächt. auch gleich einen Kostenausgleich auferlegen kann oder ob dies auf zivilrechtlichem Wege geschehen muss.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Welche Möglichkeit, Schadensersatz?? naja man muss sich vorstellen das die Anzeigen alle 3 -4 Monate kommen. Naja mit dem Anwalt wurde besprochen das L eine Unterlassung der Anzeigen lassen soll und L wurde auch angeschrieben, hat beide Fristen verstreichen lassen nun wurde Unterlassungsklage eingereicht, aber das eigentliche Problem für n ist eben, dass diesem erhebliche kosten entstanden sind durch eben RA die die Rechtschutz in den sogennanten Strafsachen nicht übernommen hat. Zudem ist N mittlerweile psychisch total fertig und muss durch die sachen von L auch einen Psychologen aufsuchen, da L ja auch noch die gleiche Freizeitbeschäftigung sowie sich immer in N nähe aufhält. |
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