Dies ist eine Diskussion zu Welche Kosten dürfen nach Widerruf entstehen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Welche Kosten dürfen nach Widerruf entstehen? Folgenden Fall möchte ich zur Diskussion stellen: Der Verbraucher V beschließt sich einen kostenpflichtiges eMail-Postfach von Anbieter A zu besorgen. Über die Website von A richtet V dieses Postfach ein und erteilt eine Einzugsermächtigung. V stellt jedoch wenig später fest, dass das neue Postfach nicht kompatibel mit seinem Mailprogramm ist und widerruft innerhalb der Frist von 14 Tagen. A stellt eine Rechnung aus, die einerseits eine Einrichtungsgebühr beinhaltet, andererseits aber auch die Kosten für das Postfach. Die Mindestvertragslaufzeit laut AGB würde ja 6 Monate betragen, A weist in der Rechnung also die Kosten für die 6-monatige Nutzung des Postfachs aus. Darf er überhaupt Einrichtungsgebühr und Postfach-Kosten verlangen? Wenn nein, was kann V tun? Freundliche Grüße, M. |
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| AW: Welche Kosten dürfen nach Widerruf entstehen? Zitat:
__________________ www.schauwienold.de Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Welche Kosten dürfen nach Widerruf entstehen? Zitat:
Es dürfte sich hierbei um einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung handeln, sodaß der Verbraucher ein Fernabsatz-Widerrufsrecht hätte. Dieses Recht würde etwa dann erlöschen, wenn bis zum Ablauf der Frist kein Widerruf erklärt würde. Es erlischt jedoch auch durch reinen Zeitablauf spätestens 6 Monate nach Vertragsschluß. Außerdem gilt bei DIENSTLEISTUNGS-Fernabsatzverträgen: § 312d Absatz 3 BGB "Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat." Zitat:
a) Wenn von Vs Konto noch keine -per Lastschriftverfahren abgebuchte- Zahlung erfolgt war, dann hatte V seinen Teil des Vertrags noch nicht vollständig erfüllt b) Wenn A dem Verbraucher erst das Einrichten des Postfachs ermöglicht hatte, dann war Laufzeitvertrag von 6 Monaten nocht nicht "vollständig erfüllt". Zitat:
§ 312d Absatz 3 BGB alte Fassung Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: 1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn ... 2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. ---> nach einem (hier wohl wirksamen) Widerruf hätte A sämtliche erlangten Zahlungen an V zurückzuerstatten. 11 |
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