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Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

Dies ist eine Diskussion zu Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 24.04.2007, 21:48
Boardneuling
 
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Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

Hallo!

Nehmen wir mal folgende Situation an: Person A hat einem Bekannten Geld geliehen, um ihm aus einer misslichen Lage zu helfen. Es wurde ein Schuldschein ausgefüllt und unterschrieben. Die Summe hat sich nach und nach auf 6.000 Euro erhöht, wobei jedes Mal mit Datum und Unterschrift der neue Betrag bestätigt wurde. Es wurde Ratenzahlung vereinbart, um ihm entgegen zu kommen. Die erste Rate hätte schon vor einigen Monaten beglichen werden sollen. Doch die Situation stellt sich nun so dar, dass der Schuldner nicht zahlt.
Wie Person A nun erfahren hat, hätte sie angeblich das Dokument von einem Notar beglaubigen lassen müssen, damit es rechtskräftig wird.
Nun stellt sich Person A folgende Fragen: warum muss dieses Dokument amtlich beglaubigt werden? Hat Person A noch eine Chance, sein Geld vor Gericht einzuklagen und wenn ja, wie muss er vorgehen?

Gruß
Peter

Geändert von PeterM_2007 (26.04.2007 um 20:35 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2007, 22:19
Forum-Interessierte(r)
 
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AW: Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

Zum ersten Teil bereits eine PN geschickt

Zwischen Privatpersonen ist ein Beglaubigung durch Notar nicht notwendig.

Wenn der Schuldner (Person B) im Schuldschein schriftlich und eigenhändig unterschrieben ausdrücklich bestätigt, Person A eine bestimmte Geldsumme zu schulden, handelt es sich um ein Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB.

Durch solch ein Schuldanerkenntnis, sowie aus einem Schuldversprechen (§ 780), kann A eine Forderung relativ leicht durchsetzen. Auch wenn seine Erklärung auslegungsbedürftig sein sollte, so dass sein Verpflichtungswille nicht eindeutig ist, hätte A auf jeden Fall eine enorme Beweiserleichterung im Falle eines Rechtsstreits. Der B, der eine Forderung bestätigt, müsste den Gegenbeweis führen, dass der Anspruch von A nicht oder nicht in dem niedergelegten Umfang zusteht.

Aus dem einfachen Schuldanerkenntnis (Schuldschein) müsste A zuerst klagen oder einen Mahnbescheid erwirken...dann die Pfändung.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2007, 22:53
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AW: Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

Zitat:
Zitat von PeterM_2007
Ich wusste nicht, dass die Wahrung der Form wichtiger ist als eine Antwort auf die Frage, aber sei es drum...
Nöö, lass ich nicht einfach unkommentiert stehen: Die Regeln haben ihre Gründe, einer davon hat mit der Reglementierung von Rechtsberatung zu tun...
Und jetzt PeterM... ?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.04.2007, 01:01
Boardneuling
 
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AW: Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

@McJoker: Vielen Dank für die Antwort! Ich werde das erstmal überschlafen und morgen wieder versuchen es als Laie auch zu verstehen ;-) Nee im Ernst, die Antwort war schon sehr hilfreich!

@Hamsterrad: Es tut mir Leid, wenn ich Eure Forumsregeln missachtet habe. Ist mir noch nicht so geläufig. Außerdem dachte ich, dass alleine die Verwendung des Wörtchens "ich" noch keinen Regelverstoß bedeutet, zumal die andere Person ja namentlich überhaupt nicht genannt wurde. Aber ich werde in Zukunft diese Regeln respektieren!
Trotzdem wäre es nett, nun auch noch von Hamsterrad eine Antwort zu bekommen, falls es zu McJoker's Antwort noch irgendwelche Ergänzungen gibt.

Danke nochmals für die Hilfe!

Gruß
Peter
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Alt 26.04.2007, 02:17
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AW: Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

Nanana, wer wird denn gleich unfreundlich werden. Im Zweifelsfall kann sich hier sowieso niemand exkulpieren, da regelmäßig aufgefordert wird den Sachverhalt anzupassen um dann im Anschluss doch heftig am Fall zu arbeiten. Einem Juristen vermag man in diesen Fällen keine Unwissenheit zu unterstellen. Dazu kommt dann noch dieser inflationäre Gebrauch von Satzzeichen. (dazu gibt es im Übrigen im OT einen Thread)
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  #6 (permalink)  
Alt 26.04.2007, 09:49
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AW: Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

Werde versuchen etwas beizutragen

Hmm, was das mit der notariellen Beglaubigung soll - warum reitet der Schlingel B darauf herum?
Hat er vielleicht ins Rechtswörterlexikon geguckt und dort unter "Schuldschein" etwas von einem "notariell beglaubigten Handzeichen" gelesen und daraus den falschen Schluss gezogen, dass es sich nur beim Vorliegen einer solchen Beglaubigung um ein durchsetzbares Schuldanerkenntnis handelt?

Es geht ihm vielleicht um die Beweiskraft der Privaturkunde, §§ 415 ff ZPO, bzw. darum, dass er vorhat in einem Verfahren die Echtheit der Urkunde bzw. der Unterschriften zu bestreiten. Wenn dem so sein sollte, dann läge vielleicht von Anfang an richtig kriminelle Energie vor.
Insoweit: Hat A handschriftliches von B, mit dem er zunächst selbst einen Vergleich anstellen könnte? Wenn die Unterschriften einen ganz anderen, verwaschenen usw. Stil aufweisen sollten, dann schrillen die Alarmglocken.
Dann ginge es um graphologische Gutachten usw. usf. - das würde teuer!
Wie ist denn die wirtschaftliche Lage von B zu beurteilen; Im Sinne von was nützt mir ein Titel, aus dem heraus ins Nichts vollstreckt werden kann?
Auf den gesamten Verfahrenskosten bliebe A dann zunächst ebenfalls sitzen.

Gibt es z.B. Überweisungsträger und / oder Zeugen, die den Geldfluss bestätigen?
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  #7 (permalink)  
Alt 26.04.2007, 12:18
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AW: Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

Man könnte auch ganz grundsätzlich, zufällig in Höhrweite des Schuldners, laut überlegen, ob man nicht zur Polizei geht und der mal den Sachverhalt schildert, verbunden mit der Bitte um eine strafrechtliche Würdigung.
Dann aber ohne das Wort "Betrug" o.ä. zu erwähnen! Einfach nur ganz nüchtern und objektiv den reinen Sachverhalt schildern, also keinerlei eigene Wertung vornehmen.

EDIT: Doch vorher zunächst die Frage: Hat der B auf den Notar verwiesen? So hatte ich den SV zunächst verstanden - sehe aber, dass das der A auch von jemand anderem gehört haben könnte?!

Geändert von Hamsterrad (26.04.2007 um 12:41 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 26.04.2007, 19:30
Boardneuling
 
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AW: Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

Also Person B hat nicht auf den Notar verwiesen. Person A glaubt das nur gehört zu haben. Außerdem stand es in diesem imaginären Fall ganz klein am unteren Rand der Vorlage für den Schuldschein, was Person A zunächst überlesen hat.
Der Schuldner sperrt sich im Moment gegen eine Kontaktaufnahme durch den Gläubiger.
Person A hat außerdem mehrere Unterschriften auf diversen Mitglieds- und Kundenkarten gesehen um relativ sicher sein zu können, dass die Unterschrift echt ist. Es sei denn Person B hätte bereits auf diesen Karten vorsetzlich falsch unterschrieben. Leider ist Person B aber nicht in Besitz eines solchen Nachweises. Allerdings ist die Unterschrift auf dem Schuldschein ja mehrfach vorhanden und diese sieht nicht gerade eingeübt aus. Von der Echtheit ist also auszugehen.
Über die wirtschaftliche Situation von Person B herrscht derzeit Unklarheit. Der Schuldner hat gegenüber dem Gläubiger einige Zeit nach Ausstellen des Schuldscheins eröffnet, dass er in Privatinsolvenz sei. Das geliehene Geld hätte er allerdings nicht angegeben, damit Person A nicht offiziell als Gläubiger geführt würde und quasi leer ausginge. Person A hat allerdings Nachforschungen angestellt und hat den Anschein, dass Person B überhaupt nicht in Insolvenz ist. Infolgedessen will Person A nun das geliehene Geld zurückfordern.
Belege für den Geldtransfer gibt es nicht außer eine Einzahlung eines geringen Teilbetrages auf das Konto des Schuldners. Die restliche Summe wurde bar übergeben da das Geld dringend benötigt wurde.

@all: Entschuldigung, falls zu viele orthographische Fehler in dem Text sind oder jemand den Eindruck hat, der Text sei unhöflich. Ich möchte lediglich auf sachlicher Ebene das Thema diskutieren!
Danke
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  #9 (permalink)  
Alt 26.04.2007, 20:02
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AW: Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

Hmm, wenn B in einem Insolvenzverfahren steckte, dann wäre eine Einzelzwangsvollstreckung nicht möglich. Dann müsste A m.E.n. schnellstens mit allen Papieren zum (vorläufigen) Insolvenzverwalter und seine Forderung in der / für die Tabelle feststellen lassen o.ä.
Wie bekommt man nun heraus, ob B tatsächlich in einem Insolvenzverfahren steckt. Gibt es für das Bundesland ein online-Register; Falls ja: Dort sollte A das zuständige Insolvenzgericht (Wohnsitz von B) heraussuchen und mal den Namen eingeben. Bin mir nicht sicher, ob da noch zusätzliche Daten von Nöten wären. Falls ja und nicht zur Hand: Dann sollte A zum zuständigen Gericht gehen und nachfragen, ob es da eine einsehbare Tabelle o.s.ä. des B gibt. Wenn nicht, spräche das m.E.n. gegen ein laufendes Verfahren des B.
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  #10 (permalink)  
Alt 26.04.2007, 20:10
V.I.P.
 
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AW: Was tun, wenn Schuldner nicht zahlt?

Aus einem notariellen Urkunde könnte ggf. ohne gerichtliches Verfahren vollstreckt werden, § 794 Nr. 5 ZPO.
__________________
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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