Dies ist eine Diskussion zu Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme hätte da mal eine Frage. Es wurde ein Wartungsvertrag geschlossen für eine jährliche Wartung einer Gastherme. Handschriftlich wurde festgelegt, was bei der Wartung gemacht wird und ein Preis- jedoch NICHT, was mit AUSTAUSCHTEILEN ist, also ob die in der Summe drin sind oder dazu berechnet werden. Auch wurde kein Datum genannt, wann der Vertrag beginnt. Das einzige Datum erscheint bei den Unterschriften beider Vertragsparteien. Zum Vertag gibt es eine Erläuterung auf der Rückseite. Darin steht, dass der Vertrag für ein Jahr gilt und sich automatisch um ein Jahr verlängert, sofern man ihn nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich kündigt. Nun aber die Frage: Woher weiß der Vertragspartner, ab wann der Vertrag beginnt? Ist mit 1 Jahr ein l Kalenderjahr gemeint oder beginnt er ab Unterschrift? Ist der Vertrag so überhaupt gültig? Man weiß ja garnicht genau, wann man nun kündigen kann? Und dann gab es noch eine Zusatzaussage aber nur mündlich, dass man bei einem Notfall bevorzugt behandelt wird, sofern man einen Wartungsvertrag hat- steht aber niergendwo= gültig? Und wenn man einen Notfall hatte und niemanden erreicht und einen anderen Laden beauftragen muß= Vertragsbruch? Und es steht auch nicht im Vertag, WANN die Wartung jährlich stattfinden soll und wer sich bei wem meldet wegen Terminvereinbarung= wäre das nötig für einen Wartungsvertrag. Ach ja: es wird nicht beschrieben, was bei Nichteinhalten des Wartungsvertrages für Sanktionen warten. Freue mich auf Antworten:-) DANKE! |
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| AW: Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme Zitat:
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Das ist ja das Schöne am deutschen Schuldrecht: Man kann vieles selbst regeln, man muss aber kaum etwas regeln. Wenn man nichts regelt, dann hat das Gesetz eine ganze Reihe von Ideen, wie es dann aussehen soll. |
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| AW: Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme Danke für die vielen Antworten! Wäre denn so ein Vertrag rechtsgültig- also wenn so vieles nicht eindeutig geregelt ist? |
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| AW: Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme Zitat:
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