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Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme

Dies ist eine Diskussion zu Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 07:41
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Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme

Hallo,

hätte da mal eine Frage.

Es wurde ein Wartungsvertrag geschlossen für eine jährliche Wartung einer Gastherme.

Handschriftlich wurde festgelegt, was bei der Wartung gemacht wird und ein Preis- jedoch NICHT, was mit AUSTAUSCHTEILEN ist, also ob die in der Summe drin sind oder dazu berechnet werden.

Auch wurde kein Datum genannt, wann der Vertrag beginnt. Das einzige Datum erscheint bei den Unterschriften beider Vertragsparteien.

Zum Vertag gibt es eine Erläuterung auf der Rückseite.
Darin steht, dass der Vertrag für ein Jahr gilt und sich automatisch um ein Jahr verlängert, sofern man ihn nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich kündigt.


Nun aber die Frage: Woher weiß der Vertragspartner, ab wann der Vertrag beginnt? Ist mit 1 Jahr ein l Kalenderjahr gemeint oder beginnt er ab Unterschrift? Ist der Vertrag so überhaupt gültig? Man weiß ja garnicht genau, wann man nun kündigen kann?

Und dann gab es noch eine Zusatzaussage aber nur mündlich, dass man bei einem Notfall bevorzugt behandelt wird, sofern man einen Wartungsvertrag hat- steht aber niergendwo= gültig?
Und wenn man einen Notfall hatte und niemanden erreicht und einen anderen Laden beauftragen muß= Vertragsbruch?

Und es steht auch nicht im Vertag, WANN die Wartung jährlich stattfinden soll und wer sich bei wem meldet wegen Terminvereinbarung= wäre das nötig für einen Wartungsvertrag.
Ach ja: es wird nicht beschrieben, was bei Nichteinhalten des Wartungsvertrages für Sanktionen warten.
Freue mich auf Antworten:-)
DANKE!
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Alt 07.10.2011, 15:40
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AW: Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme

Zitat:
Zitat von Frisch-Ling Beitrag anzeigen
Nun aber die Frage: Woher weiß der Vertragspartner, ab wann der Vertrag beginnt? Ist mit 1 Jahr ein l Kalenderjahr gemeint oder beginnt er ab Unterschrift? Ist der Vertrag so überhaupt gültig? Man weiß ja garnicht genau, wann man nun kündigen kann?
Im Zweifel beginnt der Vertrag ab sofort zu laufen. Das mit der Kündigung ist übrigens kein wirklich gutes Argument. Denn selbst wenn der Vertrag in Wirklichkeit erst ab Jahresende gelten würde und deshalb auch die Kündigung bis 6 Wochen vor Jahresende erfolgen müsste, so wäre die Frist ja bei einer Kündigung im August gewahrt.

Zitat:
Und dann gab es noch eine Zusatzaussage aber nur mündlich, dass man bei einem Notfall bevorzugt behandelt wird, sofern man einen Wartungsvertrag hat- steht aber niergendwo= gültig?
Ja, aber schwer zu beweisen.

Zitat:
Und wenn man einen Notfall hatte und niemanden erreicht und einen anderen Laden beauftragen muß= Vertragsbruch?
Wohl nicht, oder wurde ein Exklusiv-Wartungsrecht für den Werkunternehmer vereinbart?

Zitat:
Und es steht auch nicht im Vertag, WANN die Wartung jährlich stattfinden soll und wer sich bei wem meldet wegen Terminvereinbarung= wäre das nötig für einen Wartungsvertrag.
Nötig wohl nicht, aber empfehlenswert.

Zitat:
Ach ja: es wird nicht beschrieben, was bei Nichteinhalten des Wartungsvertrages für Sanktionen warten.
Dann gibt es eben keine Sanktionen. Die einzigen Konsequenzen sind dann die, die das Gesetz vorsieht: Außerordentliches Kündigungsrecht und Schadensersatzansprüche in allen denkbaren Arten.

Das ist ja das Schöne am deutschen Schuldrecht: Man kann vieles selbst regeln, man muss aber kaum etwas regeln. Wenn man nichts regelt, dann hat das Gesetz eine ganze Reihe von Ideen, wie es dann aussehen soll.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 16:05
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AW: Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme

Danke für die vielen Antworten!

Wäre denn so ein Vertrag rechtsgültig- also wenn so vieles nicht eindeutig geregelt ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 16:31
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AW: Wartungsvertrag Heizung/ Gastherme

Zitat:
Es wurde ein Wartungsvertrag geschlossen für eine jährliche Wartung einer Gastherme.
Wenn diese Frage zum Mietrecht gehört, dann wäre zuerst zu beantworten, wer den Vertrag abgeschlossen hat. Vermieter oder gar Mieter?
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