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Wann ist eine Veranstaltung genehmigungspflichtig

Dies ist eine Diskussion zu Wann ist eine Veranstaltung genehmigungspflichtig innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2007, 12:50
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Wann ist eine Veranstaltung genehmigungspflichtig

Nehmen wir mal an, es wird ein Räuber und Gendarm - Turnier namens "Wasserspaß" angeboten, das sich über drei Wochen hinziehen soll und bei dem die Teilnehmer sich gegenseitig aufspüren müssen und dann durch Abklatschen mit der bloßen Hand oder durch Bespritzen mit Wasser aus dem Spiel werfen sollen. Solange bis nur noch ein Mitspieler übrig ist.
Auf Grund von Erfahrungen mit ähnlichen Fällen wird das Benutzen von Wasserspritzpistolen ausdrücklich untersagt.
Die Polizei ist jeweils unterrichtet und hat keine Bedenken.

Ab wievielen Teilnehmern ist so ein Spiel genehmigungspflichtig in einer Stadt mit 20.000, 100.000 oder 200.000 Einwohnern.

Macht es einen Unterschied ob das Spiel privat organisiert wrid, von einem gemeinnützigen Verein oder von einer Firma mit Gewinnabsicht?

Jan Hartmann
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2007, 13:41
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AW: Wann ist eine Veranstaltung genehmigungspflichtig

Da es sich bei einem solchen Spiel um eine Sondernutzung der Straßen handeln dürfte, ist eine Genehmigung nach dem Straßengesetz des betroffenen Bundeslandes notwendig. Dies ist unabhängig von der Größe der Stadt!
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2007, 08:46
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AW: Wann ist eine Veranstaltung genehmigungspflichtig

Ich formulier die Frage um:
Ab wann ist eine Sondernutzung der Strasse gegeben. Welche Voraussetzungen gibt es dafür? Und wann wird es genehmigugnspflichtig. Gibt es da Regeln oder Anhaltspunkte?

Jan Hartmann
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