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Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

Dies ist eine Diskussion zu Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 07.02.2010, 12:34
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Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

In einer Wohngemeinschaft leben 3 Bewohner.
Einer der 3 arbeitet im Schichtdienst und verschläft leider öfters. Der Arbeitgeber ruft dann um 05 Uhr morgens an, weckt das ganze Haus auf .
Der verschlafene Bewohner denkt gar nicht daran aufzustehen, was erneuten Telefonterror nach sich zieht. Der Anrufer fordert dann denjenigen der schliesslich um 5 uhr 30 ans telefon geht auf dafür zu sorgen dass der Arbeitnehmer erscheint bzw. ihn zu wecken. Als dieser sich weigert und den Anrufer zur Unterlassung auffordert, antwortet dieser es waere ihm egal und startet eine weitere Anrufattacke.
Es ist sicher vom Verschlafenden nicht ok wenn er nicht reagiert, aber wo ist hier die "Terrorschwelle" seitens des Arbeitgebers überschritten?
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Alt 07.02.2010, 13:14
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AW: Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

Jetzt hab ich die Geschichte verstanden, es wird gar nicht der AN angerufen, sondern ein Hausbewohner?!

Hier ist oft genug gesagt worden, dass man keine Anrufe erhalten will. Zum Anwalt gehen. Jeder Anruf ist eine Belästigung, da es den Angerufenen schlicht nix angeht und nicht zu interessieren hat, was der AG will.

Und mit dem Schreiben des Rechtsanwalts wird sich das Problem eh lösen, da der AG seinen Penner herauswerfen wird.

Und der AN sollte schleunigst antanzen, wenn der AG anruft. Aber ich glaube, er hat auf den Job eh keinen Bock und will lieber Stütze. Für ihn ist die Grenze der Belästigung etwas weiter als für einen Außenstehenden, aber ich denke, mehr als zwei oder drei Anrufe braucht er nicht zu tolerieren.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 14:17
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AW: Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

Unter Stalking fällt es mE nicht. Dafür gibt es aber die Möglichkeit nach § 223 StGB eine Strafanzeige zu stellen.

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
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Alt 07.02.2010, 14:30
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AW: Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

Im Prinzip soll der AN angerufen werden, der wohnt aber nicht alleine, was dem AG auch schonmal gesagt wurde. Trotzdem wird stumpf angerufen wenn der AN nicht ans Handy geht. D.h, es werden 3-4 Leute geweckt die damit nix zu tun haben. Der AN wurde schon mehrfach auf diesen Zustand hingewiesen mit der Bitte dies zu klären bzw. sich nen Wecker zu stellen.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 15:13
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AW: Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

Zitat:
Zitat von Ron-Wide
Unter Stalking fällt es mE nicht. Dafür gibt es aber die Möglichkeit nach § 223 StGB eine Strafanzeige zu stellen.

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Subsumier mal, da bin ich gespannt. Strafrechtlich seh ich hier nix. Telefon stummstellen und gut ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 17:02
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AW: Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

Zitat:
Zitat von Clown
Subsumier mal, da bin ich gespannt. Strafrechtlich seh ich hier nix. Telefon stummstellen und gut ist.
Das wäre zu einfach!

Es handelt sich aber nach dem Vortrag um ein fremdes Telefon. Erwarten Sie selbst, dass fremde Leute Ihr Handy ausschalten, damit sie nicht gestört werden?

Möglicherweise trifft es auch noch einen Tatbestand nach § 240 StGB?
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  #7 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 20:38
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AW: Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

Zitat:
Zitat von Ron-Wide
Das wäre zu einfach!

Es handelt sich aber nach dem Vortrag um ein fremdes Telefon. Erwarten Sie selbst, dass fremde Leute Ihr Handy ausschalten, damit sie nicht gestört werden?

Möglicherweise trifft es auch noch einen Tatbestand nach § 240 StGB?
Wenn ich mich nachts mit dem Handy verwähle und wen fremdes anrufe, ist das also fahrlässige Körperverletzung. Das ist wirklich einfach, einfach dämlich.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 20:58
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AW: Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

Na ja, der AG macht die Anrufe vorsätzlich. Aber es muss doch nicht immer ein Straftatbestand vorliegen.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 21:32
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AW: Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

offensichtlich handelt es sich um einen gemeinsamen Festnetzanschluß der Wohngemeinschaft; einen Straftatbestand vermag ich ebenfalls nicht zu erkennen. Hier wird man wohl auf den Mitbewohner entsprechend einwirken müssen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #10 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 21:49
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AW: Wann beginnt Belästigung und wer muss hier was regeln

Zitat:
Zitat von Humungus
Na ja, der AG macht die Anrufe vorsätzlich.
Ja. und? Fahrlässige Körperverletzung unterscheidet sich im Erfolg nicht von der vorsätzlichen. Und wenn ich mich aus Schludrigkeit verwähle, dann ist das fahrlässig, d. h. der "Logik" von Ron-Wide folgend wäre das fahrlässige Körperverletzung.
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