Dies ist eine Diskussion zu Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? ![]() Hätte da folgendes Fällchen: Wahrsager T soll für Kunde A rausfinden wie seine Zukunft aussieht. Er sagt zu A das seine Vorhersagen, wie er von vielen anderen Kunden wisse, fast immer eintreffen. A ist von den Fähigkeiten des T überzeugt und möchte seine "Dienste" in Anspruch nehmen. Normalerweiße würde ich ja sagen, dass Ts Absicht lediglich die Erbringungen der Tätigkeit (wahrsagen) ist und nicht auch noch den Erfolg (Eintritt der Wahrsagung) schuldet. Er sagt zu A aber so explizit, dass seine Wahrsagungen fast immer eintreten... Könnte man darin nicht auch die Schuldung des Erfolges sehen? |
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| AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? nein. blinddarmoperationen funktionieren ja auch zu 99,9%. trozdem keine werkverträge. |
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| AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? alles klar danke |
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| AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? Es kommt darauf an, auf welche Methoden sich T stützt, um Aussagen über As Zukunft zu machen: Falls T Pharmakologe ist, und A daüber informiert, welche Zukunft er aufgrund von As Einnahemder Substanzen X zu erwarten hat, oder wenn T Phyisker ist und As Zukunft bei einem von A geplanten Sprung vom 25. Stock eines Hochhauses berät, dann sind deren Vorhersage-Methoden anerkannt. Zitat:
Das Oberlandesgericht Stuttgartr, sowie der BGH haben einen "Life Coaching" - Kartlegerinnen-Wahrsagevertrag als Dienstleistungsvertrag, nicht als Werkvertrag eingestuft: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wundinfekte, Wundabszess: 5-20%; erneute Bauchoperation (Relaparotomie) wegen Darmverschluss (Ileus): 1-2% Todesfälle: 0,1-0,25% http://www.navigator-medizin.de/elte...operation.html Zitat:
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| AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? Zitat:
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| AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? Also vereinfacht gesagt: Du meinst es ist definitiv der Erfolg geschuldet und somit ein Werkvertrag? |
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| AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? Zitat:
Zitat:
Dieser Leistungserfolg wäre im Einzelfall ja auch dann eingetreten, wenn sich das Irrtums-Risiko der Vorhersage verwirklichen sollte ... 11 |
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| AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? Die Antwort von once unter #4 bewerte ich als sehr gut! Allerdings hätte er uns mit dieser Angabe: 'Tatsächliche Komplikatiönsrate bei Blinddarm-OPs: Wundinfekte, Wundabszess: 5-20%; erneute Bauchoperation (Relaparotomie) wegen Darmverschluss (Ileus): 1-2% Todesfälle: 0,1-0,25%' nicht so viel Angst einjagen brauchen...
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? Das erinnert mich an den nicht mehr ganz taufrischen Witz, als der Gast im Spezialitätenrestaurant die absolute Rarität "Elefantenhintern" bestellte und dann als eine Riesenschüssel mit entsprechendem Brimborium serviert war, er diese öffnete und mit ratlosem Gesicht feststellte: "Die ist ja leer!". Der Kellner darauf: "Oh mein Herr, da müssen Sie ausgerechnet das Loch erwischt haben!"
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? Naja leider steht nicht mehr im Text Nur das A von T überzeugt ist und eben seine Dienste in anspruch nehmen will und das sie ein übliches Honorar von 200€ vereinbart haben.A bekommt von einem Bekannten B nach der "Wahrsagung", dass A gar nicht verpflichtet sei das Honorar zu zahlen. A geht daraufhin zu T und verlangt sein Geld wieder. |
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