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Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

Dies ist eine Diskussion zu Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 12.10.2011, 14:19
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Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

Hallöchen

Hätte da folgendes Fällchen:

Wahrsager T soll für Kunde A rausfinden wie seine Zukunft aussieht. Er sagt zu A das seine Vorhersagen, wie er von vielen anderen Kunden wisse, fast immer eintreffen.
A ist von den Fähigkeiten des T überzeugt und möchte seine "Dienste" in Anspruch nehmen.

Normalerweiße würde ich ja sagen, dass Ts Absicht lediglich die Erbringungen der Tätigkeit (wahrsagen) ist und nicht auch noch den Erfolg (Eintritt der Wahrsagung) schuldet. Er sagt zu A aber so explizit, dass seine Wahrsagungen fast immer eintreten... Könnte man darin nicht auch die Schuldung des Erfolges sehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:01
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AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

nein. blinddarmoperationen funktionieren ja auch zu 99,9%. trozdem keine werkverträge.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 15:35
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AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

alles klar danke
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 19:49
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AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

Zitat:
Zitat von raiden_87 Beitrag anzeigen
T soll für Kunde A rausfinden wie seine Zukunft aussieht.
Es kommt darauf an, auf welche Methoden sich T stützt, um Aussagen über As Zukunft zu machen:

Falls T Pharmakologe ist, und A daüber informiert, welche Zukunft er aufgrund von As Einnahemder Substanzen X zu erwarten hat, oder wenn T Phyisker ist und As Zukunft bei einem von A geplanten Sprung vom 25. Stock eines Hochhauses berät, dann sind deren Vorhersage-Methoden anerkannt.

Zitat:
Wahrsager T soll für Kunde A rausfinden ...
Wenn sich T für die Vorhersagen über die Zukunft auf beim Kartenlegen gewonnene Erkenntnisse und "magische Kräfte" beruft, dann ist die Voraussage objektiv unmöglich, § 275 BGB. Nach altem Recht war ein Vertrag über eine unmögliche Leistung nichtig, § 306 BGB a.F.

Das Oberlandesgericht Stuttgartr, sowie der BGH haben einen "Life Coaching" - Kartlegerinnen-Wahrsagevertrag als Dienstleistungsvertrag, nicht als Werkvertrag eingestuft:

Zitat:
Zitat von BGH

BGH, Urteil vom 13. Januar 2011:

Das OLG Stuttgart hat zur Begründung seiner Entscheindung ausgeführt: zwischen den Parteien sei ein Vertragsverhältnis zu Stande gekommen, das als Dienstvertrag zu qualifizieren sei. Nach der vertraglichen Abrede sei die Klägerin verpflichtet gewesen, den Beklagten gestützt auf Erkenntnisse über die Zukunft, die sie beim Kartenlegen gewinnt, in Lebensfragen zu beraten und ihm durch ihre (übernatürlichen, "magischen") Kräfte zu helfen.

Gegen die Annahme des OLG Stuttgart, zwischen den Parteien sei ein Vertragsverhältnis zustande gekommen, das als Dienstvertrag (§ 611 BGB) einzuordnen sei, weil die Klägerin sich nur zu einer Tätigkeit, nicht aber zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs verpflichtet habe, erheben die Parteien im Revisionsrechtszug keine Einwände; hiergegen bestehen in rechtlicher Hinsicht auch keine Bedenken.

http://lexetius.com/2011,369
Zitat:
Er sagt zu A aber so explizit, dass seine Wahrsagungen fast immer eintreten... Könnte man darin nicht auch die Schuldung des Erfolges sehen?
Ja; im konkreten Fall kann ein Wahrsager-Vertrag als Werkvertrag zu qualifizieren sein.

Zitat:
Zitat von zeiten
nein. blinddarmoperationen funktionieren ja auch zu 99,9%. ...
Tatsächliche Komplikatiönsrate bei Blinddarm-OPs:

Wundinfekte, Wundabszess: 5-20%;
erneute Bauchoperation (Relaparotomie) wegen Darmverschluss (Ileus): 1-2%
Todesfälle: 0,1-0,25%
http://www.navigator-medizin.de/elte...operation.html

Zitat:
... trozdem keine werkverträge.
Unrichtig: Aus der Einordnung von OP-Verträgen als WERKVERTRÄGE ( "Der Vertrag über eine Operation oder einen bestimmten Behandlungsschritt eines Tieres ist ein Werkvertrag (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.1980, 6 U 232/79) ) folgt offenkundig nicht, daß alle Wahrsager-Verträge grundsätzlich auch als Werkverträge zu qualifizieren wären ( siehe BGH-Urteil ).

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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 20:35
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AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Ja; im konkreten Fall kann ein Wahrsager-Vertrag als Werkvertrag zu qualifizieren sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 20:35
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AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

Also vereinfacht gesagt: Du meinst es ist definitiv der Erfolg geschuldet und somit ein Werkvertrag?
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  #7 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 22:19
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AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

Zitat:
Zitat von raiden_87 Beitrag anzeigen
Du meinst es ist definitiv der Erfolg geschuldet und somit ein Werkvertrag?
Das läßt aufgrund der knappen Schilderung nicht zuverlässig beurteilen!

Zitat:
Wahrsager T soll für Kunde A rausfinden wie seine Zukunft aussieht. Er sagt zu A das seine Vorhersagen, wie er von vielen anderen Kunden wisse, fast immer eintreffen.
Und falls ja, was wäre als vereinbarter Erfolg zu werten: die Mitteilung einer mit 90%-igen Gewißheit eintretenden Vorhersage?

Dieser Leistungserfolg wäre im Einzelfall ja auch dann eingetreten, wenn sich das Irrtums-Risiko der Vorhersage verwirklichen sollte ...

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  #8 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 22:28
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AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

Die Antwort von once unter #4 bewerte ich als sehr gut! Allerdings hätte er uns mit dieser Angabe:
'Tatsächliche Komplikatiönsrate bei Blinddarm-OPs:
Wundinfekte, Wundabszess: 5-20%;
erneute Bauchoperation (Relaparotomie) wegen Darmverschluss (Ileus): 1-2%
Todesfälle: 0,1-0,25%'
nicht so viel Angst einjagen brauchen...
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #9 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 22:30
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AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Dieser Leistungserfolg wäre im Einzelfall ja auch dann eingetreten, wenn sich das Irrtums-Risiko der Vorhersage verwirklichen sollte ...

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Das erinnert mich an den nicht mehr ganz taufrischen Witz, als der Gast im Spezialitätenrestaurant die absolute Rarität "Elefantenhintern" bestellte und dann als eine Riesenschüssel mit entsprechendem Brimborium serviert war, er diese öffnete und mit ratlosem Gesicht feststellte: "Die ist ja leer!". Der Kellner darauf: "Oh mein Herr, da müssen Sie ausgerechnet das Loch erwischt haben!"
__________________
Gruß

Klaus
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  #10 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 08:45
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AW: Wahrsagerei: Dienst- oder Werkvertrag?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Das läßt aufgrund der knappen Schilderung nicht zuverlässig beurteilen!
Naja leider steht nicht mehr im Text Nur das A von T überzeugt ist und eben seine Dienste in anspruch nehmen will und das sie ein übliches Honorar von 200€ vereinbart haben.
A bekommt von einem Bekannten B nach der "Wahrsagung", dass A gar nicht verpflichtet sei das Honorar zu zahlen. A geht daraufhin zu T und verlangt sein Geld wieder.
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