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Vormerkung

Dies ist eine Diskussion zu Vormerkung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2007, 19:33
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Vormerkung

Worin liegt eigentlich der Vorteil einer Vormerkung im Vergleich zu einer Grundbuchsperre?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2007, 08:41
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AW: Vormerkung

Der Vorteil liegt darin, dass der Eigentümer dann immer noch über das Grundstück verfügen kann. Er kann es z.B. verkaufen, dann muss er aber einen Käufer finden, der die Vormerkung akzeptiert. In der Praxis kommen solche Fälle allerdings vor.

Bei einer Grundbuchsperre geht nichts mehr.
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2007, 14:28
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AW: Vormerkung

Aber wieso sollte jemand das Grundstück kaufen, wenn er weiß, dass er es letztlich verliert?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2007, 17:03
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AW: Vormerkung

Das fragt man sich tatsächlich. Aber es passiert. Der Verkäufer erzählt dann dem rechtlich nicht bewanderten Käufer:"Stören Sie sich nicht an dieser Vormerkung. Die ist zugunsten meines 85-jährigen Vaters, der im Altersheim lebt. Er hat mir versichert, dass er davon keinen Gebrauch machen wird."
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