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Vorkaufsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 12.01.2012, 16:21
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Vorkaufsrecht

Hallo Jura-Community,

folgender Fall:

Interessent I möchte ein KfZ kaufen. Er begibt sich zum Händler H, macht eine Probefahrt, lässt sich sämtliche Daten des KfZs geben und verhandelt auch schon über den Preis. H lässt vom Preis nach, macht schonmal einen Finanzierungscheck mit der Bank und will sich am nächsten Tag melden, um vorher alles mit seinem Abteilungsleiter abzusprechen.
Am nächsten Tag gibt H Meldung an I, dass alles bereit für die Unterschrift sei, er allerdings erst am übernächsten Tag wieder im Hause ist. Der Termin steht damit.
Am Tag des Termins bekommt I von H eine E-Mail, mit dem Inhalt, dass das KfZ leider am Vortag leider verkauft worden ist.

Kann H so einfach das KfZ an einen anderen verkaufen ohne es mit I abzusprechen obwohl der Termin für den Kaufvertrag schon stand? Besteht eventuell ein Vorkaufsrecht? Kann I Schadensersatz verlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 21:40
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AW: Vorkaufsrecht

Gibt es irgendeine Aussage, durch die sich der Händler gebunden haben könnte? Der Interessent hatte ja auch nur Interesse geäußert, aber den Kauf noch nicht zugesagt.
Falls aber doch bereits eine beiderseitige (mündliche) Vereinbarung bestand, wäre die gültig gewesen. Zumindest, wenn man deren Existenz beweisen kann. Damit wären auch Schadenersatzforderungen begründbar.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 21:53
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AW: Vorkaufsrecht

schadensersatz käme hier vermutlich aus cic, da der kaufvertrag ja schriftlich sein sollte und ein vertragsverhältnis noch nicht vorhanden war.

aber egal ob man auf mündl. vertrag oder cic abstellt, bleibt in solchen fällen die wesentliche frage: was ist hier der schaden?
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Alt 13.01.2012, 00:09
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AW: Vorkaufsrecht

Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Beitrag anzeigen
schadensersatz käme hier vermutlich aus cic, da der kaufvertrag ja schriftlich sein sollte und ein vertragsverhältnis noch nicht vorhanden war.
Dem stimme zu. Mündlicher Vertrag könnte sein, von Gesetzes wegen im Zweifel aber nicht und jedenfalls von I zu beweisen.

Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Beitrag anzeigen
aber egal ob man auf mündl. vertrag oder cic abstellt, bleibt in solchen fällen die wesentliche frage: was ist hier der schaden?
Naja, wenn man Vertrag hätte, bliebe ja ggf. der Erfüllungsanspruch, davon abgesehen sehe ich auch keinen Schaden.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 00:28
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AW: Vorkaufsrecht

mündlicher vertrag - da gehe ich mit.

aber mit ansprüchen aus cic...? nene, jungs, da gehe ich nicht konform. wenn ich verstepreche dir morgen mein auto zu verkaufen mit schriftlichem vertrag und allem drum und dran...

das ist zwar ein nettes versprechen, aber bindend ist das nicht.

ich meine, entscheidend bei cic wäre immer auch, dass diese ansprüche, die daruas entstehen unabhängig davon sind, ob später ein vertrag zustande kommt oder nicht.

ein schadenersatz wegen nichterfüllung kann eben nur bei einem abgeschlossenen vertrag sein. wozu sollte man denn sonst noch vertäge machen?

sonst könntest du regelmäßig bei immobiliengeschäften irgendwelche cic anspürche geltend machen, wenn die käuferin oder verkäuferin dann doch nocht kurz vor unterzeichnung des notariellen vertrags abspringt. - aber auch da is nichts mit cic.

nene, das geht mir gegen den gesunden menschenverstand (meinen jedenfalls. )
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  #6 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 01:09
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AW: Vorkaufsrecht

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wenn ich verstepreche dir morgen mein auto zu verkaufen mit schriftlichem vertrag und allem drum und dran...

das ist zwar ein nettes versprechen, aber bindend ist das nicht.
Ich will jetzt auch nicht meine Hand ins Feuer legen, aber darüber nachdenken kann man im Beispiel schon, dass aus dem Versprechen Ansprüche erwachsen - das gehört ja auch zum Wesen der cic: Ansprüche entstehen aus Verhalten und Erklärungen, die zwar rechtlich relevant sind, aber für sich genommen eben noch nicht rechtlich bindend (im Sinn eines Vertragsschlusses).

Im Beispiel muss also nicht das Versprechen den Verkäufer an die Erfüllung binden (dann läge ja ein Vertrag vor), aber unter (ggf. noch weiter zu detaillierenden) Umständen hat der Käufer dem Verkäufer im Vertrauen auf den Abschluss eine Einwirkung auf schützenswerte Interessen des Käufers ermöglicht.

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich meine, entscheidend bei cic wäre immer auch, dass diese ansprüche, die daruas entstehen unabhängig davon sind, ob später ein vertrag zustande kommt oder nicht.
Hm. Ob das so sein muss? Es kann ja z. B. ein Schaden daraus entstehen, dass die Gegenseite auf den Abschluss vertraut. Der wäre nur dann relevant, wenn der Abschluss dann doch nicht mehr zustande kommt. Deswegen muss die Gegenseite dafür natürlich noch lange nicht aufkommen.

Ich glaube, das ist eher eine abstrakte Diskussion. Im konkreten Fall sieht ja bislang niemand einen Schaden, da lässt sich die Diskussion über die Anspruchsgrundlage für einen Ersatzanpruch schlecht führen.

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ein schadenersatz wegen nichterfüllung kann eben nur bei einem abgeschlossenen vertrag sein. wozu sollte man denn sonst noch vertäge machen?
Ja, das ist natürlich richtig. Der Schaden dürfte nicht allein auf der Nichterfüllung beruhen.

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
sonst könntest du regelmäßig bei immobiliengeschäften irgendwelche cic anspürche geltend machen, wenn die käuferin oder verkäuferin dann doch nocht kurz vor unterzeichnung des notariellen vertrags abspringt. - aber auch da is nichts mit cic.
Nicht regelmäßig, aber wie ist es damit: Der Kaufinteressent verspricht dem Eigentümer zu kaufen und fordert ihn auf, einen Notar zu beauftragen. Aus nichtigen Gründen entscheidet sich der Kaufinteressent später anders. Notarkosten?
Casa likes this.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 01:10
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AW: Vorkaufsrecht

Zitat:
Zitat von Soliton Beitrag anzeigen
Naja, wenn man Vertrag hätte, bliebe ja ggf. der Erfüllungsanspruch, davon abgesehen sehe ich auch keinen Schaden.
Der wäre aber vermutlich ein Rohrkrepierer, da das Auto bereits konkretisiert wäre und damit der 275 BGB greifen würde. Also liefe es wieder bloß auf den Schadensersatz hinaus.


Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
mündlicher vertrag - da gehe ich mit.

aber mit ansprüchen aus cic...? nene, jungs, da gehe ich nicht konform. wenn ich verstepreche dir morgen mein auto zu verkaufen mit schriftlichem vertrag und allem drum und dran...

das ist zwar ein nettes versprechen, aber bindend ist das nicht.

ich meine, entscheidend bei cic wäre immer auch, dass diese ansprüche, die daruas entstehen unabhängig davon sind, ob später ein vertrag zustande kommt oder nicht.

ein schadenersatz wegen nichterfüllung kann eben nur bei einem abgeschlossenen vertrag sein. wozu sollte man denn sonst noch vertäge machen?

sonst könntest du regelmäßig bei immobiliengeschäften irgendwelche cic anspürche geltend machen, wenn die käuferin oder verkäuferin dann doch nocht kurz vor unterzeichnung des notariellen vertrags abspringt. - aber auch da is nichts mit cic.

nene, das geht mir gegen den gesunden menschenverstand (meinen jedenfalls. )
hatten wir beide es nicht schonmal mit dem cic, zeiten?
cic ist ja gerade ein institut, dass den Vertragsschluss selbst nicht voraussetzt, sondern vorvertragliche Schäden behandelt, also in den Zeitraum der Vertragsanbahnung fällt. Dabei handelt es sich um einen Anspruch, der seinen Ursprung in den gesetzlichen Schuldverhältnissen hat.

Hier mal aus dem Rechtslexikon:
Zitat:
Haftung für die schuldhafte Verletzung einer Pflicht (z.B. Obhutspflicht, Auskunftspflicht), die schon bei Eintritt in Vertragsverhandlungen durch ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis entsteht. [...]
c.i.c. ist ein gewohnheitsrechtlich anerkanntes Rechtsinstitut, bei dem im Fall schuldhafter Verletzung vorvertraglicher Pflichten der Verletzer dem Verletzten den entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Rechtsgrund für die Haftung ist die Inanspruchnahme besonderen Vertrauens bei geschäftlichem Kontakt im Vorfeld des Vertragsschlusses.[...]
Voraussetzung ist ein Verhalten, das auf Abschluß eines Vertrags oder Anbahnung geschäftlicher Kontakte abzielt.
Wenn du mir mit allem drum und dran versprächest ein Auto zu verkaufen, wir das also mündlich fest machen würdne und sagen, ich fahre zu dir und wir machen den vertrag, ich käme nun zu dir und du sagtest plötzlich, ne doch nicht, dann hätte ich aller voraussicht nach tatsächlich einen Anspruch aus cic gegen dich, der meine reisekosten abdeckt.
im vorliegenden fall scheint das geschäft ja unter dach und fach. der verkäufer schreibt noch eine mail und sagt "alles bereit für die unterschrift, kommen sie übermorgen".

Was die unterzeichnung der immobilienverträge angeht. Bei formbedürftigen Geschäften greift cic nicht, weil es der Warnvorschrift des Formerfordernisses widerspräche. Hier greift cic nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn der der den Rückzieher macht grob gegen Treu und Glauben verstößt (BGH NJW 1996, 1884).
Casa and Soliton like this.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 01:23
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Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Beitrag anzeigen
Der wäre aber vermutlich ein Rohrkrepierer, da das Auto bereits konkretisiert wäre und damit der 275 BGB greifen würde. Also liefe es wieder bloß auf den Schadensersatz hinaus.
Jaja, § 275 BGB hatte ich schon bedacht. Deshalb "ggf.". Meine Güte, hier muss man aber alles ganz exakt schreiben. "Ggf." z. B. solange das Auto nur verkauft, nicht aber dem (zweiten) Käufer schon übereignet wurde, sondern noch auf dem Grundstück des Händlers steht. "Ggf." im Fall einer Gattungsschuld: Vorausgesetzt, dass Gegenstand des Kaufvertrags eben nicht von vornherein genau JENER PKW sein sollte (eine anschließende Konkretisierung hatt jedenfalls nicht stattgefunden).

So war das von mir gemeint. Und zwar nur nur allgemein.

Dem Rest stimme ich zu.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 01:46
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Zitat:
Zitat von soliton
Es kann ja z. B. ein Schaden daraus entstehen, dass die Gegenseite auf den Abschluss vertraut.
hm.... das ist der knackpunkt. genau das glaube ich nämlich nicht.


Zitat:
Zitat von Kyuubi86
hatten wir beide es nicht schonmal mit dem cic, zeiten?
soso, du warst das also...? (ujujui ich erinnere mich nicht...)

um himmels willen.... um diese zeit kann ich nicht mehr gut denken... sag ich heut besser nix mehr.


nachti
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  #10 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 01:48
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Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hm.... das ist der knackpunkt. genau das glaube ich nämlich nicht.
Was wären denn dann typische Fälle für cic?

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Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
um himmels willen.... um diese zeit kann ich nicht mehr gut denken... sag ich heut besser nix mehr.
Dito.
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