Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Vorkaufsrecht folgender Fall: Interessent I möchte ein KfZ kaufen. Er begibt sich zum Händler H, macht eine Probefahrt, lässt sich sämtliche Daten des KfZs geben und verhandelt auch schon über den Preis. H lässt vom Preis nach, macht schonmal einen Finanzierungscheck mit der Bank und will sich am nächsten Tag melden, um vorher alles mit seinem Abteilungsleiter abzusprechen. Am nächsten Tag gibt H Meldung an I, dass alles bereit für die Unterschrift sei, er allerdings erst am übernächsten Tag wieder im Hause ist. Der Termin steht damit. Am Tag des Termins bekommt I von H eine E-Mail, mit dem Inhalt, dass das KfZ leider am Vortag leider verkauft worden ist. Kann H so einfach das KfZ an einen anderen verkaufen ohne es mit I abzusprechen obwohl der Termin für den Kaufvertrag schon stand? Besteht eventuell ein Vorkaufsrecht? Kann I Schadensersatz verlangen? |
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| AW: Vorkaufsrecht Gibt es irgendeine Aussage, durch die sich der Händler gebunden haben könnte? Der Interessent hatte ja auch nur Interesse geäußert, aber den Kauf noch nicht zugesagt. Falls aber doch bereits eine beiderseitige (mündliche) Vereinbarung bestand, wäre die gültig gewesen. Zumindest, wenn man deren Existenz beweisen kann. Damit wären auch Schadenersatzforderungen begründbar.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Vorkaufsrecht schadensersatz käme hier vermutlich aus cic, da der kaufvertrag ja schriftlich sein sollte und ein vertragsverhältnis noch nicht vorhanden war. aber egal ob man auf mündl. vertrag oder cic abstellt, bleibt in solchen fällen die wesentliche frage: was ist hier der schaden? |
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| AW: Vorkaufsrecht Zitat:
Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Vorkaufsrecht mündlicher vertrag - da gehe ich mit. aber mit ansprüchen aus cic...? nene, jungs, da gehe ich nicht konform. wenn ich verstepreche dir morgen mein auto zu verkaufen mit schriftlichem vertrag und allem drum und dran... das ist zwar ein nettes versprechen, aber bindend ist das nicht. ich meine, entscheidend bei cic wäre immer auch, dass diese ansprüche, die daruas entstehen unabhängig davon sind, ob später ein vertrag zustande kommt oder nicht. ein schadenersatz wegen nichterfüllung kann eben nur bei einem abgeschlossenen vertrag sein. wozu sollte man denn sonst noch vertäge machen? sonst könntest du regelmäßig bei immobiliengeschäften irgendwelche cic anspürche geltend machen, wenn die käuferin oder verkäuferin dann doch nocht kurz vor unterzeichnung des notariellen vertrags abspringt. - aber auch da is nichts mit cic. nene, das geht mir gegen den gesunden menschenverstand (meinen jedenfalls. ) |
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| AW: Vorkaufsrecht Zitat:
Im Beispiel muss also nicht das Versprechen den Verkäufer an die Erfüllung binden (dann läge ja ein Vertrag vor), aber unter (ggf. noch weiter zu detaillierenden) Umständen hat der Käufer dem Verkäufer im Vertrauen auf den Abschluss eine Einwirkung auf schützenswerte Interessen des Käufers ermöglicht. Zitat:
Ich glaube, das ist eher eine abstrakte Diskussion. Im konkreten Fall sieht ja bislang niemand einen Schaden, da lässt sich die Diskussion über die Anspruchsgrundlage für einen Ersatzanpruch schlecht führen. Zitat:
Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Vorkaufsrecht Zitat: Zitat:
![]() cic ist ja gerade ein institut, dass den Vertragsschluss selbst nicht voraussetzt, sondern vorvertragliche Schäden behandelt, also in den Zeitraum der Vertragsanbahnung fällt. Dabei handelt es sich um einen Anspruch, der seinen Ursprung in den gesetzlichen Schuldverhältnissen hat. Hier mal aus dem Rechtslexikon: Zitat:
im vorliegenden fall scheint das geschäft ja unter dach und fach. der verkäufer schreibt noch eine mail und sagt "alles bereit für die unterschrift, kommen sie übermorgen". Was die unterzeichnung der immobilienverträge angeht. Bei formbedürftigen Geschäften greift cic nicht, weil es der Warnvorschrift des Formerfordernisses widerspräche. Hier greift cic nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn der der den Rückzieher macht grob gegen Treu und Glauben verstößt (BGH NJW 1996, 1884). |
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| AW: Vorkaufsrecht Zitat:
"Ggf." z. B. solange das Auto nur verkauft, nicht aber dem (zweiten) Käufer schon übereignet wurde, sondern noch auf dem Grundstück des Händlers steht. "Ggf." im Fall einer Gattungsschuld: Vorausgesetzt, dass Gegenstand des Kaufvertrags eben nicht von vornherein genau JENER PKW sein sollte (eine anschließende Konkretisierung hatt jedenfalls nicht stattgefunden). So war das von mir gemeint. Und zwar nur nur allgemein. Dem Rest stimme ich zu.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Vorkaufsrecht Zitat:
Zitat:
)um himmels willen.... um diese zeit kann ich nicht mehr gut denken... sag ich heut besser nix mehr. nachti |
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| AW: Vorkaufsrecht Was wären denn dann typische Fälle für cic? Zitat:
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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