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Von der Party ins Gefängnis...

Dies ist eine Diskussion zu Von der Party ins Gefängnis... innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 18:47
coa coa ist offline
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Von der Party ins Gefängnis...

Folgender fiktiver Sachverhalt ist zu bewerten:


A feiert eine Party unter der Woche bei sich daheim. Diese spielt sich in einem Einfamilienhaus (Pool/Garten) ab. Zu späterer Stunde (22:30) wird in die Doppelgarage des Grundstücks umgezogen und weiter gefeiert (Ende ca. 3:00).

Durch die Party ensteht Lärm (Unterhaltungen/Musik).

Anwohner B beschwert sich nun bei der Polizei. Was hat A zu befürchten, wenn die Polizei anfährt und nach dem Rechten sieht?

Stimmt es, dass die Polizei als erstes sagen muss, dass leiser gemacht werden soll, bevor sie weiter Schritte einleitet?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 18:51
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AW: Von der Party ins Gefängnis...

Angenommen nicht nur B sondern auch Nachbar C (andere Seite vom Grundstück) und Nachbar D (Wiederum andere Seite vom Grundstück) beschweren sich unabhängig voneinander.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 18:53
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AW: Von der Party ins Gefängnis...

Zitat:
Stimmt es, dass die Polizei als erstes sagen muss, dass leiser gemacht werden soll, bevor sie weiter Schritte einleitet?
Nein
Zitat:
Was hat A zu befürchten, wenn die Polizei anfährt und nach dem Rechten sieht?
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige könnte es geben.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 18:54
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AW: Von der Party ins Gefängnis...

Das macht die Polizei für gewöhnlich beim ersten Mal.

Beim 2. Mal ist ggf. die Lautstärkequelle (Stereoanlage oder sonstige PA) weg und eine Anzeige der Nachbarn hat dann ggf. Erfolg.

Vor muss man aber nicht Angst haben, wenn die Lautstärke der einzige Grund für das Erscheinen der Polizei ist...
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  #5 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 18:58
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AW: Von der Party ins Gefängnis...

Hi....

Die Polizei MUSS erstmal GAR NIX...(sag ich mal einfach so)...die Regel wird sein, das die Beamten kommen und zur RUHE ermahnen...das word´s für´s erste gewesen sein.
Sollten sie eine 2. mal kommen müssen, ist es eine Ermessenentscheidung...von Strafanzeige bis SICHERSTELLUNG der Musikanlage ist dann eff ALLES möglich...
Wird aber vermutlich nach dem "Wald rein ruf..schall raus " Prinzip geregelt....wenn sie einen SCHÖNEN Grund zum feiern haben (50. Geburtstag oder Hochzeit) dabei noch shcön FREUNDLICH bleiben, muss auch beim 2. eintreffen der grünen noch nix passieren...

Chris
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  #6 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 19:01
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AW: Von der Party ins Gefängnis...

Zitat:
Zitat von semmel76
Das macht die Polizei für gewöhnlich beim ersten Mal.

Beim 2. Mal ist ggf. die Lautstärkequelle (Stereoanlage oder sonstige PA) weg und eine Anzeige der Nachbarn hat dann ggf. Erfolg.

Vor muss man aber nicht Angst haben, wenn die Lautstärke der einzige Grund für das Erscheinen der Polizei ist...


Hi semmel...

ok ok ...diesmal warst DU schneller......ggg....


Chris
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  #7 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 19:01
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AW: Von der Party ins Gefängnis...

Zitat:
Strafanzeige
Ui das halte ich für eher unwahrscheinlich
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  #8 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 19:02
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AW: Von der Party ins Gefängnis...

Hi Chris, gerade noch... *schnauf*keuch*

@marcdsl: Radiomann musste schnell tippen, damit er mich überholt - dabei ist wohl der Fehler passiert... Mit Überholen hat´s trotzdem nicht geklappt...
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  #9 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 19:04
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AW: Von der Party ins Gefängnis...

[QUOTE=semmel76

Vor muss man aber nicht Angst haben, wenn die Lautstärke der einzige Grund für das Erscheinen der Polizei ist... [/QUOTE]




Hi....

muss er fürchten, wenn er vergessen hat zu erwähnen, das bei dem 1. Besuch 20 packs zu je 100 gr. reines Koks gefunden wurden ...ggg...???


Chris
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  #10 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 19:06
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AW: Von der Party ins Gefängnis...

Dann ja - er müsste sich aber nicht selbst belasten...


@Coa: Bitte nicht von unserem Geschwafel ablenken lassen - manchmal geht es mit uns durch..., sorry.

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