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Vollmacht

Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 17:11
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Vollmacht

Hallo,

Mutter A möchte Ihrem Sohn B die Vollmacht über ein Grundstück erteilen. Diese Vollmacht soll allumfassend sein, so dass selbst der Verkauf nur über den Bevollmachtigten möglich ist!

Reicht hier eine schriftliche Vollmacht aus, oder muss diese beim Notar erstellt sein?

DANKE,
Gruß
...........,
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 18:08
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AW: Vollmacht

Handelt es sich um ein bebautes Grundstück? Soll B es auch vermieten/verpachten können oder sonstigen Nutzen daraus ziehen?
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  #3 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 18:24
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AW: Vollmacht

Hallo,

es handelt sich um ein unbebautes Grundstück, welches nur Grün-/Ackerland und kein Bauland ist. Es sollen auch evtl. Miet-und Pachtverträge über den bevollmächtigten abgewickelt werden.

DANKE
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  #4 (permalink)  
Alt 05.10.2008, 19:05
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AW: Vollmacht

Dann würde ich eine notarielle Vollmacht bevorzugen - wenn A schon älter ist, käme sogar eine Generalvollmacht infrage, evtl. zusätzliche Vereinbarungen für den Pflegefall etc. Der Notar klärt auf und macht alles niet- und nagelfest. Kostet nicht die Welt und ist sehr sinnvoll.
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