Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verzwickte Sache!!!

Dies ist eine Diskussion zu Verzwickte Sache!!! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 18:32
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Angry Verzwickte Sache!!!

Stellen wir uns folgendes vor:

Mieter M betreibt eine Gaststätte. In der Gaststätte befindet sich (unabhängig vom Mietvertrag) eine Schankanlage, Fasskühler, Bestuhlung usw. Für dieses Inventar gibt es einen Brauereivertrag in dem das Inventar, Bezugsmengen und die Tilgungsraten festgehalten sind.

Nun kündigt M den Mietvertrag. Vermieter V hat bereits Nachmieter NM.
M fragt in einem Gespräch den Vertreter der Brauerei was denn nun mit dem Brauereivertrag passiert. Daraufhin sagt der Vertreter, dass der Vertrag auf NM umgeschrieben wird. NM erklärt sich unter Zeugen damit einverstanden.

Nach der Übergabe des Laden wartet M auf eine schriftliche Bestätigung vom Brauereivertreter das NM den Brauereivertrag übernommen hat. Dies passiert nicht.
Nach kurzer Zeit scheidet der Vertreter bei der Brauerei aus.
Dann passiert lange nichts, woraus M schliesst das der neue Vertrag unterschrieben wurde un NM diesen eben übernommen hat.

3 Jahre lang passiert nichts, bis eines Tages die Brauerei an M mit der Forderung der letzten 3 Jahre herantritt. M sagt, er betreibt den Laden nicht mehr und das der Vertrag doch wohl auf NM übertragen wurde.
Im Schriftwechsel wird klar dass NM bestreitet von diesem Vertrag zu wissen, der ehemalige Brauereivertreter kann nichts mehr tun.
NM hat aber 3 Jahre lang das gesamte Inventar benutzt.
M hat weder das Geld noch möchte M zahlen da er sich betrogen sieht. Der Vertreter hat sich nicht um den neuen Vertrag bemüht, da M aber erst nach so vielen Jahren davon erfährt, ist er der Ansicht dass er keine Chance hatte den Sachverhalt zu klären. Dass NM behauptet von alldem nichts zu wissen macht es nicht besser.

M wird vermutlich zahlen müssen da er im Vertrag steht.
NM hat aber wissentlich das Inventar benutzt und damit Gewinn gemacht.
Im Vertrag steht das aber nur die Brauerei das Inventar von M fordern darf.

Was kann M jetzt tun?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 19:01
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Verzwickte Sache!!!

Na ja,
wenn diei Brauerei sich 3 Jahre nicht gemeldet, sollten die sich vielleicht mal selber an den Kopf packen
Also der alte Mieter soll jetzt noch für das Inventar und die Tilgungsraten aufkommen bzw. dann mit dem neuen Mieter abrechnen.
Und wer soll für die Bezugsmengen aufkommen. Die lieferungen müssen ja wohl auch unterschrieben worden sein?.
Versteh nicht ganz, dass das 3 Jahre lang gut geht.
Eventuell kann man auch argumentieren, dass konkludent ein Vertrag zwischen dem alten Mieter und dem neuen Mieter entstanden ist; bzw zwischen der Brauerei und dem neuen Mieter.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 19:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verzwickte Sache!!!

Mit dem neuen Mieter abrechnen wird bestimmt schwierig, da dieser sich als nicht angenehmer Geschäftspartner erweist.
Die Brauereivertrag wurde fristlos gekündigt, jedoch bleibt die Bezugsverpflichtung davon unberührt. Was soll denn M mit dem Bier zuhause? Davon abgesehen hat NM die ganzen drei Jahre nichts über die Brauerei bezogen.
Dass das 3 Jahre lang gut ging liegt daran dass in der Braurei (laut Zeugenaussagen) die eine Hand nicht weiß was die andere tut.
Vor allem bekam M nach drei Jahren die letzte Mahnung, welches aber gleichzeitig das erste Schreiben seitens der Braurei überhaupt war.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 19:19
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Verzwickte Sache!!!

Aber die Lieferungen müssen doch vom Abnehmer unterschrieben werden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 19:23
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verzwickte Sache!!!

Wie gesagt, NM hat gar nichts über die Brauerei bezogen, das hat die Brauerei scheinbar auch nicht gestört und davon steht auch nichts in dem Anschreiben an M. Nur das die Bezugsverpflichtung trotz Vertragskündigung weiterhin besteht.
M hat bis zum Ende seiner Zeit in dem Laden über die Braurei das Fassbier bezogen und dafür gibt es auch Unterlagen. Das NM das nicht mehr getan hat interessiert wohl keinen.
Hinzu kommt das M nicht berechtigt ist von NM das Inventar herauszufordern, das darf wohl nur die Brauerei, die bestimmt kein Interesse an dem alten Kram hat, die wollen nur eine ziemlich große Summer Geld sehen. Und das innerhalb weniger Tage...

Mal im Allgemeinen:
Es ist doch auch logisch das M kein Interesse mehr an einem Brauereivertrag hat wenn er den Laden verlässt, ebenso ist logisch das M dem NM nicht das Inventar schenkt und NMs Raten bezahlt.
Auch logisch ist eigentlich dass die Brauerei sich um den Vertrag hätte kümmern müssen, oder nicht?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 20:11
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Verzwickte Sache!!!

Ach,
die Bezugsverpflichtung wollen die auch noch haben? Und das rückwirkend für 3 Jahre?
Dann herzlichen Glückwunsch.
Müßte man erstmal prüfen, ob das zulässig ist, wegen Verjährung. Darauf muss sich der Schuldner aber berufen.
Ansonsten könnte ma noch argumentieren mit betrieblicher Übung oder ähnlichem,
umgangsprachlich "der gesunde Menschenverstand".
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 20:23
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Verzwickte Sache!!!

Zitat:
M wird vermutlich zahlen müssen da er im Vertrag steht.
Das würde ich jetzt auch erst ma so sehen. Die Abnahmeverpflichtung ist ja wohl eine Mindestabnahme, die auch besteht, wenn man nichts abnimmt?
Die Kosten für das Inventar kann man sich eventuell beim Nachmieter zurückholen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 21:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verzwickte Sache!!!

Zitat:
Zitat von berniebär
Das würde ich jetzt auch erst ma so sehen. Die Abnahmeverpflichtung ist ja wohl eine Mindestabnahme, die auch besteht, wenn man nichts abnimmt?
Die Kosten für das Inventar kann man sich eventuell beim Nachmieter zurückholen.
Zu den Abnahmeverpflichtungen hat sich die Brauerei noch nicht konkret geäußert, also keine Zahlungen gefordert. In der Gesamtforderung befindet sich aber auch keine aufgeschlüsselte Rechnung, sondern nur der Gesamtbetrag.
Das Inventar darf sich wohl nur die Brauerei holen.

Das mit dem Menschenverstand sehe ich auch so, denn die ganze Angelegenheit ergibt ja überhaupt keinen logischen Sinn, ist die Frage ob man so bei gericht argumentieren kann.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 21:27
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Verzwickte Sache!!!

Wenn den Vertragspartnern die vertraglichen Regelungen nicht klar sind, wie soll jemand anders da durchblicken?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 21:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 11
Keine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jbnk03 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verzwickte Sache!!!

Zitat:
Zitat von berniebär
Wenn den Vertragspartnern die vertraglichen Regelungen nicht klar sind, wie soll jemand anders da durchblicken?
Gut erkannt, das ist ein totaler Chaosverein scheinbar. Da wird wohl ein Anwalt ran müssen. Im Vertragstext stehen so viele Dinge, die hier alle zu posten wäre zu umfangreich.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
total verzwickte Sache Immobilienrecht 04.09.2009 13:51
Verzwickte Verfahrungsart Polizeirecht 23.04.2009 22:19
verzwickte situation Arbeitsrecht 28.01.2009 22:31
Verzwickte Sache Mietrecht 07.10.2005 10:01
Verzwickte Sache ??? Bürgerliches Recht allgemein 23.10.2004 10:15





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN