Dies ist eine Diskussion zu Verzwickte Sache!!! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Mieter M betreibt eine Gaststätte. In der Gaststätte befindet sich (unabhängig vom Mietvertrag) eine Schankanlage, Fasskühler, Bestuhlung usw. Für dieses Inventar gibt es einen Brauereivertrag in dem das Inventar, Bezugsmengen und die Tilgungsraten festgehalten sind. Nun kündigt M den Mietvertrag. Vermieter V hat bereits Nachmieter NM. M fragt in einem Gespräch den Vertreter der Brauerei was denn nun mit dem Brauereivertrag passiert. Daraufhin sagt der Vertreter, dass der Vertrag auf NM umgeschrieben wird. NM erklärt sich unter Zeugen damit einverstanden. Nach der Übergabe des Laden wartet M auf eine schriftliche Bestätigung vom Brauereivertreter das NM den Brauereivertrag übernommen hat. Dies passiert nicht. Nach kurzer Zeit scheidet der Vertreter bei der Brauerei aus. Dann passiert lange nichts, woraus M schliesst das der neue Vertrag unterschrieben wurde un NM diesen eben übernommen hat. 3 Jahre lang passiert nichts, bis eines Tages die Brauerei an M mit der Forderung der letzten 3 Jahre herantritt. M sagt, er betreibt den Laden nicht mehr und das der Vertrag doch wohl auf NM übertragen wurde. Im Schriftwechsel wird klar dass NM bestreitet von diesem Vertrag zu wissen, der ehemalige Brauereivertreter kann nichts mehr tun. NM hat aber 3 Jahre lang das gesamte Inventar benutzt. M hat weder das Geld noch möchte M zahlen da er sich betrogen sieht. Der Vertreter hat sich nicht um den neuen Vertrag bemüht, da M aber erst nach so vielen Jahren davon erfährt, ist er der Ansicht dass er keine Chance hatte den Sachverhalt zu klären. Dass NM behauptet von alldem nichts zu wissen macht es nicht besser. M wird vermutlich zahlen müssen da er im Vertrag steht. NM hat aber wissentlich das Inventar benutzt und damit Gewinn gemacht. Im Vertrag steht das aber nur die Brauerei das Inventar von M fordern darf. Was kann M jetzt tun? |
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| AW: Verzwickte Sache!!! Na ja, wenn diei Brauerei sich 3 Jahre nicht gemeldet, sollten die sich vielleicht mal selber an den Kopf packen Also der alte Mieter soll jetzt noch für das Inventar und die Tilgungsraten aufkommen bzw. dann mit dem neuen Mieter abrechnen. Und wer soll für die Bezugsmengen aufkommen. Die lieferungen müssen ja wohl auch unterschrieben worden sein?. Versteh nicht ganz, dass das 3 Jahre lang gut geht. Eventuell kann man auch argumentieren, dass konkludent ein Vertrag zwischen dem alten Mieter und dem neuen Mieter entstanden ist; bzw zwischen der Brauerei und dem neuen Mieter. |
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| AW: Verzwickte Sache!!! Mit dem neuen Mieter abrechnen wird bestimmt schwierig, da dieser sich als nicht angenehmer Geschäftspartner erweist. Die Brauereivertrag wurde fristlos gekündigt, jedoch bleibt die Bezugsverpflichtung davon unberührt. Was soll denn M mit dem Bier zuhause? Davon abgesehen hat NM die ganzen drei Jahre nichts über die Brauerei bezogen. Dass das 3 Jahre lang gut ging liegt daran dass in der Braurei (laut Zeugenaussagen) die eine Hand nicht weiß was die andere tut. Vor allem bekam M nach drei Jahren die letzte Mahnung, welches aber gleichzeitig das erste Schreiben seitens der Braurei überhaupt war. |
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| AW: Verzwickte Sache!!! Aber die Lieferungen müssen doch vom Abnehmer unterschrieben werden. |
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| AW: Verzwickte Sache!!! Wie gesagt, NM hat gar nichts über die Brauerei bezogen, das hat die Brauerei scheinbar auch nicht gestört und davon steht auch nichts in dem Anschreiben an M. Nur das die Bezugsverpflichtung trotz Vertragskündigung weiterhin besteht. M hat bis zum Ende seiner Zeit in dem Laden über die Braurei das Fassbier bezogen und dafür gibt es auch Unterlagen. Das NM das nicht mehr getan hat interessiert wohl keinen. Hinzu kommt das M nicht berechtigt ist von NM das Inventar herauszufordern, das darf wohl nur die Brauerei, die bestimmt kein Interesse an dem alten Kram hat, die wollen nur eine ziemlich große Summer Geld sehen. Und das innerhalb weniger Tage... Mal im Allgemeinen: Es ist doch auch logisch das M kein Interesse mehr an einem Brauereivertrag hat wenn er den Laden verlässt, ebenso ist logisch das M dem NM nicht das Inventar schenkt und NMs Raten bezahlt. Auch logisch ist eigentlich dass die Brauerei sich um den Vertrag hätte kümmern müssen, oder nicht? |
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| AW: Verzwickte Sache!!! Ach, die Bezugsverpflichtung wollen die auch noch haben? Und das rückwirkend für 3 Jahre? Dann herzlichen Glückwunsch. Müßte man erstmal prüfen, ob das zulässig ist, wegen Verjährung. Darauf muss sich der Schuldner aber berufen. Ansonsten könnte ma noch argumentieren mit betrieblicher Übung oder ähnlichem, umgangsprachlich "der gesunde Menschenverstand". |
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| AW: Verzwickte Sache!!! Zitat:
Die Kosten für das Inventar kann man sich eventuell beim Nachmieter zurückholen. |
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| AW: Verzwickte Sache!!! Zitat:
Das Inventar darf sich wohl nur die Brauerei holen. Das mit dem Menschenverstand sehe ich auch so, denn die ganze Angelegenheit ergibt ja überhaupt keinen logischen Sinn, ist die Frage ob man so bei gericht argumentieren kann. |
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| AW: Verzwickte Sache!!! Wenn den Vertragspartnern die vertraglichen Regelungen nicht klar sind, wie soll jemand anders da durchblicken? |
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| AW: Verzwickte Sache!!! Zitat:
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