Dies ist eine Diskussion zu Verzwickte Sache ??? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| folgenden verzwickten fall: A ist mit B verheiratet. A trennt sich von B und findet einen neuen C. C arbeitet in der firma seines vaters. B ist total sauer und hängt in der nachbarschaft und am firmenwagen von C flugzettel auf auf denen eine dunkle seite in der geschichte von A und ihr foto zu sehen ist. das was auf den flugzettel steht: es geht um den alten job von A und um eine krankheit. ausserdem hat B dem vater von C auch noch ein fax gesendet wo alles drinsteht. was auf den flugzetteln & fax steht ist die wahrheit. jetzt tut es B leid, B kann es aber nicht mehr rückgängig machen, was kann B tun ? erwartet B eine strafe oder ist es nicht verboten sowas zu machen das es sich ja um die wahrheit handelt. wo hoch kann die strafe sein ? knast, bewährung, geldstrafe ? vielen dank Gruß Karl |
| |||
| Erinnert mich an einen Fall, den wir hier schon mal hatten. Damals war A FRÜHER auf den Strich gegangen und hatte sich dabei irgendeine Geschlechtskrankheit zugezogen. Damals war es aber glaube ich A, der hier angefragt hat. Was erwartet B. Nun ja: A hat u.U. das Recht, derlei Aktionen der B zu unterbinden - trotz Wahrheit. A könnte daher B kostenpflichtig abmahnen oder auf Unterlassung verklagen. Folgen für B wären jeweils vor allem hohe Kosten - und natürlich das Wissen, ähnliche Aktionen in Zukunft unterlassen zu müssen. Strafrechtlich könnte sich B der Beleidigung schuldig gemacht haben. Dass daraus eine Strafe für B folgt, ist jedoch eher unwahrscheinlich, weil Beleidigung ein typisches Privatklagedelikt ist. Will heißen: Der Staatsanwalt nimmt sich der Sache zumeist nicht an und der Verletzte muss selber klagen. Von dieser Möglichkeit wird aber nur selten Gebrauch gemacht, zumal der Privatklage eine Güteverhandlung vorausgeht, in der sich der Täter regelmäßig "freikaufen" kann. Gruß, fob |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Verzwickte Sache!!! | Bürgerliches Recht allgemein | 11.02.2010 21:59 |
| total verzwickte Sache | Immobilienrecht | 04.09.2009 13:51 |
| Verzwickte Verfahrungsart | Polizeirecht | 23.04.2009 22:19 |
| verzwickte situation | Arbeitsrecht | 28.01.2009 22:31 |
| Verzwickte Sache | Mietrecht | 07.10.2005 10:01 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios