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Verzweifelte Sportstudentin

Dies ist eine Diskussion zu Verzweifelte Sportstudentin innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 00:45
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Verzweifelte Sportstudentin

Folgender Fall liegt vor:

Eine junge Sportstudentin hat sich am 13.04.2008 per e-mail an einem Kurs angemeldet.

Bei dem Anmeldungsformular wurden die Inhalte, Zulassungsvoraussetzungen, Termine, Kosten, Ort und Anmeldungsfrist (25.04.2008) angegeben.

Ausserdem folgendes:

Der oben genannte Personenkreis erhält nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung das Zertifikat; „Rückenschullehrer/in XXX“
Dieses Zertifikat berechtigt zur selbstständigen Durchführung von präventiven Rückenschulen. (durchschnittlicher Verdienst ca. 30 Euro pro Stunde)

Da sie momentan Sportstudentin im 2ten Semester ist und sich so eine Einnahmequelle für Nebenher bilden kann, ist Sie bereit in diese Ausbildung zu investieren um dieses Zertifikat zu erhalten.

Der Anmeldebogen ist sehr kurz, deswegen werde ich ihn komplett darstellen:

ANMELDEBOGEN
Hiermit melde ich mich verbindlich für den Kurs „Rückenschullehrer/in XXX“ für die Termine vom 16... an.
Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Straße, PLZ/Ort, Semester, Email, Tel.
Nach dem Eingehen ihrer Anmeldung senden wir Ihnen die den genauen Terminablauf und Informationen über die Zahlungsmodalitäten.

So weit so gut.

Am 06.05.2008 zehn Tage vor Kursbeginn erhält sie die Einladung.

Sehr geehrte Frau X,
hiermit laden wie Sie zu oben genannter Ausbildung ein....

... hier der Haken:
nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Diese können Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihres Sportstudiums in ein Zertifikat
„Rückenschullehrer/in XXX.“ eintauschen.
Bitte überweisen Sie die Kursgebühr...

Daraus hat Sie erfahren das Sie das Zertifikat gar nich sofort bekommt, sonder erst noch brav ein paar Jahre weiter Studiert und dan diese Teilnahmebestätigung eintauschen kann.
(welche alle 2 Jahre erneuert werden muss).

Das Widerrufsrecht ist auf der Hompage zu finden:

Rücktritt: Bei Rücktritt von einer Fort- bzw. Weiterbildung berechnen wir bis drei Wochen vor Lehrgangsbeginn € X,- Bearbeitungsgebühr. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich, es sei denn, den freigewordenen Platz besetzt eine Ersatzperson. Der Rücktritt muß schriftlich erfolgen.

Da Sie aber noch nicht das Geld überwiesen hatt und sofort nach erhalt der Einladung schriftlich noch eine Woche vor Kursbeginn widerrufen hat, stellt sich folgende frage:

Besteht für den Veranstalter die Möglichkeit die Teilnahmesumme einzuklagen?
Schadensersatz da es ja eine „verbindliche Anmeldung“ gewesen ist???

Und würde es ihr etwas bringen wenn Sie sich ein ärtztliches Athest holen würde?
(und somit an der Teilnahme verhindert ist)

Vielen dank für Ihre Zeit und hoffentliche Antwort!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 08:58
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AW: Verzweifelte Sportstudentin

Mal ´ne Zwischenfrage:

Zitat:
Ausserdem folgendes:

Der oben genannte Personenkreis erhält nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung das Zertifikat; „Rückenschullehrer/in XXX“
Wer wurde denn da genannt ?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 12:43
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AW: Verzweifelte Sportstudentin

Direkt darüber stand die Zielgruppe/Zulassungsvoraussetzung:
-Sportwissenschaftler/in (Staatsexamen, Magister, Diplom, Bachelor)
-Physiotherapeut/in
-Sport-/ Gymnastiklehrer/-in (staatl. anerkannt)

Dort wird warscheinlich von einem abgeschlossenem Studium gesprochen. Da man damit das Zertifikat bekommt. Aber die noch studierenden bekommen eben nur die Teilnahmebestätigung.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 13:05
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AW: Verzweifelte Sportstudentin

1. Die Sportstudentin sollte mal besser lesen lernen. Bei der Zielgruppe/Zulassungsvoraussetzungen ist eindeutig ein Abschluss vorausgesetzt.

2. Fraglich ist jetzt nur, ob die Anmeldung trotz fehlender Voraussetzung gültig war und ob die Möglichkeit eines Zertifikats, das umgetauscht werden kann, ebenso im vertraglichen Rahmen lag. Ich sehe es aber so, dass die Sportstudentin sich trotz fehlender Voraussetzungen beworben hat und die Schule sie eben angenommen hat.

Wäre interessant noch andere Meinungen dazu zu hören.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 13:18
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AW: Verzweifelte Sportstudentin

Na Bravo - genau das hab ich mir gedacht.

Zitat:
Dort wird warscheinlich von einem abgeschlossenem Studium gesprochen.
Nicht nur wahrscheinlich, das steht doch schwarz auf weiß da!

Möglicherweise ist in den AGB des Veranstalters auch vermerkt, dass Studenten teilnehmen dürfen und eben nur die Teilnahmeurkunde ausgehändigt bekommen - bitte mal genau alles durchlesen.

Isses diese Seite?

Zitat:
Teilnahmeberechtigt sind auch alle Personen, die sich in der Ausbildung zu einem der oben aufgeführten Berufe befinden (Mindestvoraussetzung: Vordiplom, Zwischenprüfung oder 3. Ausbildungsjahr). Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, die nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung bzw. des Studiums in ein verbandsinternes Zertifikat „Rückenschullehrer/in +++“ umgewandelt wird. Dieses Zertifikat stellt kein Zertifikat der KddR dar.
In meinen Augen ist der Veranstalter berechtigt, die Kursgebühr zu verlangen, da eine verbindliche Anmeldung erfolgte. Und wenn man die AGB nicht liest, kann man das dem Veranstalter nicht anlasten.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 14:59
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AW: Verzweifelte Sportstudentin

Naja klar könnte man darüber streiten - andererseits, der Kurs geht ganze 6 Tage, ob man da wirklich so intensiv Dinge lernt, wofür man schon etliche Semester braucht, weiß ich nicht.

Und dass der Veranstalter ans Geld denkt, ist ja nicht so unnormal. Wenn sich ein Blinder einen Fernseher kauft, kann man auch nicht den Elektronikmarkt schadenersatzpflichtig machen, weil dieser ihn nicht drauf hinwies, dass er nicht allzuviel Spaß mit dem Gerät hat
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  #7 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 16:10
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AW: Verzweifelte Sportstudentin

Schon einmal Danke im Vorraus für die Gedanken.

Um noch einaml auf die AGBs zurückzukommen.

Normalerweise ist das doch eine Aufreihung von Punken zu der Veranstalter stellungnahme nimmt.
Wie Z.Bsp.: Verbindlichkeit, Inhalte der Website, Urheberrechte, Widerrufsrecht usw. eine Menge kleingedrucktes wie man es eben so kennt.

Diese wurden ihr bei den Anmeldungsunterlagen nicht beigelegt.
Sie verweisen dennoch in der letzten Zeile der Übersicht des Kurses auf ihre Homepage.

Wenn man sich auf dieser ausführlich informiert, stellt man auch fest, das es nur möglich ist eine Teilnahmebestätigung zu bekommen wie jeder Ottonomalverbraucher der da mitmacht.

Aber es ist keine Seite vorhanden auf der ausdrücklich die AGBs zu finden sind.
Nur eben alles verteilt erklärt auf diversen Seiten.

Hat das irgendwelche auswirkungen?
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  #8 (permalink)  
Alt 17.05.2008, 01:35
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AW: Verzweifelte Sportstudentin

Zitat:
Zitat von Mr. Nice
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Man könnte sich auch an den Verbraucherschutz wenden.
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