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Vertretung Mutter durch Tochter

Dies ist eine Diskussion zu Vertretung Mutter durch Tochter innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 22:00
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Vertretung Mutter durch Tochter

Hallo liebe Forenmitglieder,

wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

Kann Tochter T (29 Jahre) für die Mutter M in Vertretung (z. B. durch Vollmachterteilung seitens M) gegenüber der Stadtverwaltung gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen?

Wenn ja: Was ist hierfür erforderlich?
Wenn nein: Was spricht dagegen?

Vielen Dank für eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 22:31
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AW: Vertretung Mutter durch Tochter

Zitat:
Wenn ja: Was ist hierfür erforderlich?
wie du schon sagst: eine vollmacht.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 22:37
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AW: Vertretung Mutter durch Tochter

Vielen Dank für Deine Antwort.

Wie sollte die Vollmacht in etwa formuliert sein, damit sie wirksam ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 22:53
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AW: Vertretung Mutter durch Tochter

sie braucht nicht irgendwie besonders formuliert sein, um wirksam zu sein. es muss halt drauf stehen, wofür die mutter die tochter bevollmächtigen will.

soll das nur eine einmalige sache sein, nur für diesen einen besonderen fall - oder soll es generell so sein, dass die tochter die mutter in bezug auf meinetwegen sämtliche sozialhilfe-angelegenheiten vertreten soll?

man muss halt einfach aufschreiben, wofür man die tochter bevollmächtigen will.

geschäftsfähig ist die mutter doch - oder?
Siobhan likes this.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 23:30
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AW: Vertretung Mutter durch Tochter

Danke, Dir.
Ja sie ist geschäftsfähig wohnt nur weiter weg und es ist immer umständlich vorformulierte Briefe erst an den Wohnsitz der M zu senden, damit M unterschreiben kann etc.

Um rechtliche Angelegenheiten kümmert sich T, weil M keinen so guten Überblick über die ganzen §§ hat ;-). Daher wäre es schon gut, wenn T sämtliche Angelegenheiten, die die Stadtverwaltung betreffen, von T übernommen werden.

Bin nur etwas ratlos bei der Formulierung.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 23:45
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AW: Vertretung Mutter durch Tochter

Zitat:
ich bevollmächtige hiermit meine tochter agata müller, müllerstr. 3, müllershausen sämtliche meine angelegenheiten, die stadtverwaltung betreffend, für mich zu regeln.
die vollmacht soll für das jahr 2012 (oder auch zeitlich unbefristet) gelten.
datum, unterschrift mutter müller
ich gehe davon aus, dass das ausreichend ist. die stadtverwaltung wird sicher sagen, wenn es ihnen nicht gefällt.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 00:11
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AW: Vertretung Mutter durch Tochter

Super, danke Dir. Du hast recht, die werden sich sicher melden, wenn ihnen etwas nicht passt ;-)

Danke nochmal.
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