Dies ist eine Diskussion zu Vertretung Mutter durch Tochter innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Vertretung Mutter durch Tochter wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Kann Tochter T (29 Jahre) für die Mutter M in Vertretung (z. B. durch Vollmachterteilung seitens M) gegenüber der Stadtverwaltung gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen? Wenn ja: Was ist hierfür erforderlich? Wenn nein: Was spricht dagegen? Vielen Dank für eure Antworten. |
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| AW: Vertretung Mutter durch Tochter Zitat:
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| AW: Vertretung Mutter durch Tochter Vielen Dank für Deine Antwort. Wie sollte die Vollmacht in etwa formuliert sein, damit sie wirksam ist? |
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| AW: Vertretung Mutter durch Tochter sie braucht nicht irgendwie besonders formuliert sein, um wirksam zu sein. es muss halt drauf stehen, wofür die mutter die tochter bevollmächtigen will. soll das nur eine einmalige sache sein, nur für diesen einen besonderen fall - oder soll es generell so sein, dass die tochter die mutter in bezug auf meinetwegen sämtliche sozialhilfe-angelegenheiten vertreten soll? man muss halt einfach aufschreiben, wofür man die tochter bevollmächtigen will. geschäftsfähig ist die mutter doch - oder? |
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| AW: Vertretung Mutter durch Tochter Danke, Dir. Ja sie ist geschäftsfähig wohnt nur weiter weg und es ist immer umständlich vorformulierte Briefe erst an den Wohnsitz der M zu senden, damit M unterschreiben kann etc. Um rechtliche Angelegenheiten kümmert sich T, weil M keinen so guten Überblick über die ganzen §§ hat ;-). Daher wäre es schon gut, wenn T sämtliche Angelegenheiten, die die Stadtverwaltung betreffen, von T übernommen werden. Bin nur etwas ratlos bei der Formulierung. |
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| AW: Vertretung Mutter durch Tochter Zitat:
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