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Vertragsrecht zwischen 3 Unternehmern

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsrecht zwischen 3 Unternehmern innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2012, 15:37
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Vertragsrecht zwischen 3 Unternehmern

Guten Tag!

Fiktiver Fall: A gibt B einen Auftrag damit diese einen passenden Auftragnehmer C findet. Die B beauftrag auf Wunsch von A dann C, der die Aufgabe erfüllt.

Auftragssituation:
A <-> B <-> C

Es soll nun folgende Änderung erfolgen: Der Auftrag zur Erledigung einer Aufgabe soll nur noch zwischen A und C zustande kommen. B soll aber den kompletten Verwaltungs- und Organisationsservice für A erledigen. (Vertrag/Buchung, Briefing etc.) Dafür erhält B einen Vermittlungs- und Organisationsprovision.

Im Grunde hat B die selbe Arbeit, außer, dass Vertragspartner nun direkt A und C sind.

Auftragssituation:
1. A <-> B (Vertragsinhalt: Vermittlung, Organisationspauschale)
2. A <-> C (Vertragsinhalt: Aufgabe)

Nun zu meinen Fragen:

1. Wie kann B sicherstellen, dass C den Auftrag vereinbarungsgemäß erfüllt. Bislang hatte B dies durch den Vertrag mit dem C sicherstellen können. Nun würde B aber gar kein Vertragspartner von C mehr sein?

a) ist es für B Möglich einen Vertrag im Namen und für Rechnung von A zu machen?

b) dürfte B die Zahlung an C im Namen des A machen ohne einen rechtliche Bindung an C einzugehen? Sprich A zahlt den Aufwand aus dem Auftrag zwischen ihm und C an B und diese überweist weiter an C?


2. Zu welchen rechtlichen Komplikationen könnte dies führen?



Danke im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2012, 19:35
V.I.P.
 
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AW: Vertragsrecht zwischen 3 Unternehmern

Zitat:
Zitat von mausilj Beitrag anzeigen
1. Wie kann B sicherstellen, dass C den Auftrag vereinbarungsgemäß erfüllt. Bislang hatte B dies durch den Vertrag mit dem C sicherstellen können. Nun würde B aber gar kein Vertragspartner von C mehr sein?
Als Vertreter von A.

Zitat:
Zitat von mausilj Beitrag anzeigen
a) ist es für B Möglich einen Vertrag im Namen und für Rechnung von A zu machen?
Ja, mit entsprechender Vollmacht von A als dessen Vertreter.

Zitat:
Zitat von mausilj Beitrag anzeigen
b) dürfte B die Zahlung an C im Namen des A machen ohne einen rechtliche Bindung an C einzugehen? Sprich A zahlt den Aufwand aus dem Auftrag zwischen ihm und C an B und diese überweist weiter an C?
Ja.

Zitat:
Zitat von mausilj Beitrag anzeigen
2. Zu welchen rechtlichen Komplikationen könnte dies führen?
Die Dreieckskonstellation als solche? Zu vielen.
__________________
"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 18.06.2012, 15:49
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AW: Vertragsrecht zwischen 3 Unternehmern

Hallo Soliton,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Zitat:
Zitat:
1. Wie kann B sicherstellen, dass C den Auftrag vereinbarungsgemäß erfüllt. Bislang hatte B dies durch den Vertrag mit dem C sicherstellen können. Nun würde B aber gar kein Vertragspartner von C mehr sein?

Zitat:
Als Vertreter von A.
Gibt es dafür vll. Vertragsmuster? Hat so ein Vertrag ein bestimmten Namen (dann würde ich selbst suchen). Ich kenne nämlich nur Vertretungsvollmachten - diese sind aber nur Unternehmensintern.

Personalvermittlungsverträge gehen ja in die Richtung, beinhalten aber nur die Vermittlung selbst und nicht den Service drum herum (wie in Punkt b) )




Zitat:
Zitat:
b) dürfte B die Zahlung an C im Namen des A machen ohne einen rechtliche Bindung an C einzugehen? Sprich A zahlt den Aufwand aus dem Auftrag zwischen ihm und C an B und diese überweist weiter an C?

Zitat:
Ja.
Und was gilt da als Beleg? Sprich wie muss ich mir das genau vorstellen. A würde ja nicht ins blaue etwas an B überweisen. B stellt aber auch keine Rechnung für die von C geleistete Tätigkeit. Oder?




Zitat:
2. Zu welchen rechtlichen Komplikationen könnte dies führen?

Zitat:
Die Dreieckskonstellation als solche? Zu vielen.
Zum Beispiel?




Viele Grüße und Danke für die Hilfe!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.06.2012, 18:00
V.I.P.
 
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AW: Vertragsrecht zwischen 3 Unternehmern

Zitat:
Zitat von mausilj Beitrag anzeigen
Gibt es dafür vll. Vertragsmuster? Hat so ein Vertrag ein bestimmten Namen (dann würde ich selbst suchen). Ich kenne nämlich nur Vertretungsvollmachten - diese sind aber nur Unternehmensintern.
Es geht dabei nur um eine Vollmacht zur Vertretung in der genannten Angelegenheit. Oder geht es um eine Mehrzahl von Verträgen, die B für A mit Dritten abschließen soll? Von einschlägigen Mustern ist mir nichts bekannt.

Wenn A aber den Vertrag mit C direkt schließen will, warum tut er das dann nicht?

Oder warum setzt B nicht den Vertrag auf und holt sich die Unterschrift von A und von B?

Ansonsten muss A eben aufschreiben, dass er B bevollmächtigt, für A einen Vertrag über "..." abzuschließen.

Zitat:
Zitat von mausilj Beitrag anzeigen
Und was gilt da als Beleg? Sprich wie muss ich mir das genau vorstellen. A würde ja nicht ins blaue etwas an B überweisen. B stellt aber auch keine Rechnung für die von C geleistete Tätigkeit. Oder?
Z. B. B vermittelt die Rechnung von C an A und bietet A an, den Rechnungsbetrag weiterzuleiten.

Auch hier leuchtet mir der Sinn nicht ein. Aber gut, wenn es so sein soll, dann schließen A und B einen Vertrag über die Weiterleitung und B leitet das Geld im Namen von A an C weiter. Die Rechnung stellt C (an A).

Zitat:
Zitat von mausilj Beitrag anzeigen
Zum Beispiel?
Alle Formen von Leistungsstörungen. Vielleicht leistet C schlecht, A ist unzufrieden, B hat aber das Geld schon weitergeleitet. Oder A geht von anderen Leistungen aus als C, weil B den Vertragsinhalt falsch vermittelt hat. C könnte einen Schaden verursachen und A dann B für eine ggf. schlechte Auswahl von C haftbar machen wollen. B könnte insolvent werden und das von A für C gezahlte Geld "versickern". Und und und.[QUOTE]
__________________
"Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno)
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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