Dies ist eine Diskussion zu Vertragsrecht - Vertragsangebot ohne Unterschrift gültig? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Vertragsrecht - Vertragsangebot ohne Unterschrift gültig? eine Frage zum Vertragsrecht: Wenn man per Post oder E-Mail ein nicht unterschriebenes Vertragsangebot zugeschickt bekommt und dieses unterschrieben zurücksenden soll: Ist der Vertrag dann schon durch die (zeitnahe) Unterschrift und Rücksendung geschlossen und auch für den Anbietenden verbindlich - oder erst, wenn der Anbietende selbst unterschreibt und dem Vertragspartner das Dokument mit beiden Unterschriften nochmals schickt? Wenn er den Vertrag selbst aufgesetzt hat und verschickt, signalisiert er doch sein Einverständnis damit, somit müsste seine Unterschrift entbehrlich sein, oder? Jetzt mal von Ausnahmefällen wie Beurkundung etc. abgesehen. Vielen Dank im Voraus! |
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| AW: Vertragsrecht - Vertragsangebot ohne Unterschrift gültig? Das kommt drauf an, ob evtl etwas zum Vertragsschluss vereinbart worden ist! |
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| AW: Vertragsrecht - Vertragsangebot ohne Unterschrift gültig? Mal angenommen, dass nichts weiter vereinbart worden ist - wäre dann allein die Zusendung des Vertragsangebots schon eine ausreichende Willensbekundung des Anbietenden, so dass der Vertrag bei Unterschrift des Annehmenden für ihn verbindlich wäre? Oder könnte er noch einen Rückzieher machen, wenn er den unterschriebenen Vertrag zurückbekommen hat, indem er seine Unterschrift einfach nicht druntersetzt? |
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| AW: Vertragsrecht - Vertragsangebot ohne Unterschrift gültig? Also grundsätzlich kann ein schriftlicher Vertrag auch ohne Unterschrift zustande kommen. Die Unterschrift bietet lediglich Beweissicherheit. Hier ist die Frage folgende: Wollte derjenige, der das Schriftstück dem anderen zusendet demjenigen ein Angebot unterbreiten? Das wäre dann verbindlich. Würde der andere dann unterschreiben, so läge darin nur dann eine Annahme des Angebotes und damit ein wirksamer Vertragsschluss, wenn aufgrund Vereinbarung oder der Umstände nicht damit zu rechnen ist bzw. es nicht erforderlich ist, dass die Annahme dem Anbietenden zugeht. Ansonsten müsste das Schriftstück mit der Unterschrift und damit die Willenserklärung des Annehmenden dem Anbietenden erst zugehen, zB per Post. Entscheidend sind hier die Abmachungen zwischen den beiden, sonst lässt sich der Fall schwer lösen. Denkbar wäre aber auch Folgendes: Derjenige, der das Schriftstück sendet will den anderen lediglich zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Er macht ihm also einen Vorschlag, wie es aussehen könnte. Unterschreibt der andere und sendet es zurück, liegt darin erst das Angebot. Dieses müsste der erste dann noch durch Unterschrift bzw. Willenserklärung annehmen. Das ist aber eher fernliegend. Um was für ein "Angebot" bzw. Vertrag handelt es sich denn? |
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| AW: Vertragsrecht - Vertragsangebot ohne Unterschrift gültig? Vielen Dank, ich glaube, das hilft mir schon! Es wäre schon so, dass der Anbietende den Vertrag zusendet mit der Bitte, ihn unterschrieben zurückzusenden. Wenn der Annehmende das dann macht, ist der Vertrag geschlossen, ohne dass der Anbietende das nochmals bestätigen muss - verstehe ich die Antwort so richtig? (Es geht um die Einräumung von Nutzungsrechten an einem musikalischen Werk. Der Anbietende soll die Nutzungsrechte gegen ein Honorar bekommen, der Annehmende will sie ihm einräumen.) |
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| AW: Vertragsrecht - Vertragsangebot ohne Unterschrift gültig? Wenn der Anbietende einen "Vertrag" zusendet ist davon auszugehen, dass dies ein Angebot darstellt. Sollte allerdings ausgemacht sein, dass der Vertrag erst durch beiderseitige Unterschrift als geschlossen gilt, müssen natürlich beide unterschreiben. Ansonsten hast du es richtig verstanden ;-) |
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| AW: Vertragsrecht - Vertragsangebot ohne Unterschrift und ohne Vetragsgespräch gültig? Zitat:
Was passiert allerdings, wenn vorher telefonisch überhaupt nicht von einem Vertrag die Rede war? Konkreter angenommener Fall: Der Mitarbeiter einer Telefonfirma versucht einem bereits vertraglich gebundenen Kunden ein neues Angebot zu präsentieren. Der Kunde hat gerade keine Zeit oder die Handy-Batterie ist fast leer o.ä., worauf ihm die Zusendung von Informationen angeboten wird, was der Kunde akzeptiert. Der Kunde erhält aber kein Info-Material, sondern einen Vertrag inklusive SIM-Card. Da für ihn der Brief vermeintlich lediglich Infos enthält, öffnet er ihn nicht. Erst mit der ersten Rechnung wird er aufgeklärt, dass er einen zusätzlichen Vertrag bezahlt. Die 14 Tage Widerrufsfrist sind lange verstrichen. Wie könnte man diesen zusätzlichen Vertrag am besten anfechten? Würde es etwas ändern, wenn dies bereits der 3. Vertrag unter derselben Kundenummer ist, also bei einem nichtgewerblichen Kunden eigentlich nicht von einem Interesse an weiteren Verträgen ausgegangen werden kann? |
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| AW: Vertragsrecht - Vertragsangebot ohne Unterschrift und ohne Vetragsgespräch gültig? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Übrigens müsste das Unternehmen den (telefonischen) Vertragsschluß beweisen.
__________________ "Maßnahme der Entnahme des Bären aus der Natur" (Bayer. VGH zum Abschuss des Problembären Bruno) "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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